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EKvW Westfalen

EKVW: Ecclesia semper reformanda. Landessynode 2017 in Rückblick und Ausblick

01/2018,

PV Info 3/2017, Dez 2017
Rundbrief des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen

von Ulrich Conrad, 72,

(ist seit 2008 im Ruhestand und als stellvertretender Vorsitzender unseres Pfarrvereins sachverständiger Gast der Landessynode.)

 

…An dieser Stelle des Berichts wurde nichts beschö-
nigt; hingewiesen wurde beispielsweise auf Frustrationen
und tiefe Verletzungen, die durch länger zurückliegende
personalpolitische Entscheidungen hervorgerufen
wurden. …

…Die Finanzentwicklung gewährt auch zukünftig
etwas Luft für eine verantwortliche Kirchensteuerverteilung.
Dank der guten Konjunkturlage wird der
fortschreitende Rückgang der Mitgliederzahl noch
überkompensiert; hier ist mantramäßig von einer
»stabilen Seitwärtsbewegung« die Rede. In seiner
Haushaltsrede führte Vizepräsident Dr. Arne Kupke
aus: »Wir sind eine Kirche im Modus des Rückbaus,
und mehr noch als unsere Mitglieder verlieren wir unsere
Finanzkraft«. Wie in früheren Jahren werden die
zu erwartenden Mehreinnahmen etwa je zur Hälfte
in die weitere Versorgungssicherung für Pfarrer und
Kirchenbeamte sowie die Haushalte der Kirchenkreise
und Kirchengemeinden fließen.
Bereits im Juni hat sich die Kirchenleitung die von
Dr. Kupke erstellte Vorlage »Hintergrundinformationen
zur Regelbesoldung für westfälische Pfarrerinnen
und Pfarrer« zu eigen gemacht mitsamt ihrer Schlussfolgerung:
»Eine Wiedereinführung einer Regelbesoldung
nach A13/A14 kann vor dem Hintergrund der
beschriebenen Finanzsituation aus finanzpolitischer
Sicht in Westfalen auf absehbare Zeit nicht erfolgen.«…

Etwas Statistik EKvW: Entwidmung von Gottesdienststätten, Kirchensteuer pro Gemeindeglied im Vergleich EKD, Gemeinden werden größer

08/2017

Entwidmung von Gottesdienststätten/Kirchen: 72
(von 2000 bis 2016)
vgl. S. 38

Kirchenstereinnahmen steigen,
Kirchensteuer pro Mitglied der Mitglieder gehen in Relation zum EKD-Durchschnittt zhurück

Jahr 2011 EKD 185 €/Mitglied
Jahr 2011 EKvW 180 €/Mitglied

Jahr 2015 EKD 241 €/Mitglied
Jahr 2015 EKvW 224 €/Mitglied

vgl. S. 39

Gemeindegröße

Durchschnittl. Mitgliederzahl 2007: 4300
Durchschnittl. Mitgliederzahl 2012: 4700
Durchschnittl. Mitgliederzahl 2015: 4650

vgl. S. 37

Mehr dazu, vgl. die o.g. Seitenzahlen

EKvW: Steigerung der Kirchensteuer um über 10 % – Finanzchef will auf A13 gestutzte reduktion der Pfarrgehälter totz erfreulicher Finanzlage nicht rückgängig machen – „großer Klärungsbedarf“ mit NKF (Doppik).

01/2017, Pfarrverein EKvW:, Nr. 3 / Dezember 2016
… erneute Steigerung des Kirchensteueraufkommens auf 530 MillionenEuro (ein Plus von 65 Millionen)…

Der Finanzdezernent zur Besoldung der PfarrerInnen:
»In diesem Zusammenhang muss ich eine schriftliche Forderung des Pfarrvereins an die Kirchenleitung erwähnen. Dieser fordert, die in Notzeiten aufgehobene Durchstufung nach A 14 für den Pfarrdienst wieder einzuführen und wird darin, für mich erstaunlich,
vom Verband Kirchlicher Mitarbeiter unterstützt…  Es wird sie aber nicht überraschen,
dass eine Gesetzesinitiative aus meiner haushälterischen Perspektive nicht eingebracht werden wird.«…

 
Aus dem Tagungsfinanzausschuss kam im Zusammenhang
mit dem Neuen Kirchlichen Finanzsystem
(NKF) noch die Anfrage, ob die neue Verwaltungsordnung
in der doppischen Fassung überhaupt anwendbar
ist, da sie die Gemeinden in die Haushaltssicherung
führen kann. Hier gibt es noch großen Klärungsbedarf.

 

Mehr dazu.

Synode EKvW: Kirchengesetz zur Neuregelung des Rechts der Besoldung und Versorgung: keine Sonderzahlung für Ruhegehaltsempfänger.

12/2016, Beschluss
… Statt dieser Faktoren, die das Land anwendet, wird vorgeschlagen, die oben genannten Faktoren zur Anwendung zu bringen. Diese führen dazu, dass die eingearbeitete Sonderzahlung wieder aus den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen herausgerechnet wird.
Damit bleibt es im Ergebnis bei der in §§ 35 PfBVO, 23 KBVO getroffenen Regelung, dass die
Ruhegehaltsempfänger der EKvW nicht von den Regelungen über die Sonderzahlung profitieren…

Mehr dazu.

Erste Meldung der Synode in Westfalen: Altersgrenze von 75 Jahren bleibt, Wahlperiode darf aber beendet werden

11/2016, Bericht von der Herbstsynode der EKvW

Presbyter dürften künftig länger im Amt bleiben

Presbyterinnen und Presbyter dürfen in der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) künftig über ihren 75. Geburtstag hinaus im Amt bleiben.

Mehr dazu.

EKvW: Kalkulationsgrundlage für Pastorationsdichte mit 1:3000 festgelegt. Derzeit Überhang von 489 Pfarrpersonen.

11/2016

Dieses Zahlenverhältnis (1: 3000) stellt also die Kalkulationsgrundlage dar, nach der die Anzahl der erforderlichen Pfarrpersonals ermittelt wird. Für Gemeindepfarrstellen ergibt sich aus den Angaben des aktuellen Personalberichts, vgl. S. 14. des Personalberichts.
Dies Verhältnis soll sich zudem jährlich negativ verändern. Im Jahr 2040 soll ein Pfarrer/ eine Pfarrerin dann für 3500  Gemeindeglieder zuständig sein.

Auf der Basis dieser Kalkulationsgrundlage ergibt sich beim derzeitigen Pfarrbestand ein Überhang von 489 Pfarrpersonen, vgl. S. 15, Spalte 8.
Auf dieser Berechnungsgrundlage wird der aktuelle Überhang sogar noch bis 2028 bestehen bleiben – bei nur 15 Neuzugängen p.a. .

Mit derartigen Kalkulationsgrundlagen (Festlegung der Pastorationsdichte) rechnet man die aktuellen Probleme, etwa mit Vakanzen, weg und die Probleme des Nachwuchsmangels klein. Vielleicht macht so Mathematik Spaß – man löst aber damit keine Probleme.

Die Zahl der Neuzugänge mit jährlich 15 prognostiziert. Mit dieser Zahl liegt die Latte für eine
große Kirche wie die EKvW zwar niedrig. Betrachtet man die aktuellen Zahlen, könnte sie in Zukunft dennoch verfehlt werden.

 

Synode EKvW: Personalbericht Pfarrdienst

11/2016, Personalbericht

Pfarrdienst
• Im Bereich des Pfarrdienstes ist ein leichter Trend zu einem überproportionalen Rückgang der
Pfarrerinnen und Pfarrer im Probedienst und im Auftrag nach § 25 PfDG.EKD feststellbar.
• Die 58-Regelung 2012-2015 wurde stärker (148 Pfarrerinnen und Pfarrer) als erwartet in Anspruch genommen.

Mehr dazu, vgl. S.6 und S. 10ff

Synode EKvW: „So haben im Frühjahr 2016 nur zwei Studierende das 1. Examen abgeschlossen und zehn Vikarinnen und Vikare das 2. Examen abgelegt.“ Aktuelles zur Situation des Theologennachwuchses in der EKvW.

11/2016, Personalbericht der EKvW

2.1 Theologischer Nachwuchs für das Pfarramt
…Nach wie vor ist die Zahl derer, die Theologische Examina absolvieren und anschließend in den Vorbereitungsdienst und Probedienst übergehen deutlich, geringer als die Zahl der Studierenden auf der Liste. So haben im Frühjahr 2016 nur zwei Studierende das 1. Examen abgeschlossen und zehn Vikarinnen und Vikare das 2. Examen abgelegt. … Mehr dazu, vgl. S. 8f.

Warum auch Christen Trump wählen. 25 Jahre Kirchengemeinschaft zwischen der amerikanischen UCC und Westfalen.

09/2016, EKvW

Die Furcht vor Veränderungen und vor einer ungewissen Zukunft ist auch unter Christen in den USA ein Motiv, Donald Trump zum Präsidenten zu wählen. Diese Einschätzung gab die Unternehmensberaterin Sandy Lindahl von der United Church of Christ (UCC) bei einer Partnerschaftstagung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) in Schwerte-Villigst.

…Der Wunsch nach Ordnung und die Furcht vor dem, was als anders empfunden wird, kennzeichne den autoritären Stil des republikanischen Präsidentschaftskandidaten. Mit seiner »simplen, machtvollen und strafenden« Art spreche er vor allem solche Christen an, die Gott als unerbittlichen Richter sehen. Hinzu komme, dass Trumps Unterhaltungswert der »unmäßigen Gier nach hirnlosen Reality-Formaten« im Fernsehen entgegenkomme, die in den USA herrscht, erklärte Sandy Lindahl…  Mehr dazu.

EKvW: Die Basis ist gegen die Amtsbezeichnung „Bischof“. „Heikle Lage“. Von Gerd-Matthias Hoeffchen, Unsere Kirche

Aus der Printausgabe – UK 28 / 2016
Gerd-Matthias Hoeffchen | 10. Juli 2016

…Diese Argumente überzeugten im Stellungnahmeverfahren jedoch nur die Abgeordneten von acht westfälischen Kirchenkreisen… In 17 Kirchenkreisen setzten sich dagegen die Befürworter der Präses-Bezeichnung durch, zum Teil mit nur sehr knapper Mehrheit. In den teilweise emotional geführten Debatten beriefen sie sich vor allem auf die Bedeutung der presbyterial-synodalen Grundordnung der westfälischen Kirche, die den Aufbau der Kirche von unten nach oben betont. …
Die Basis aber hat abgelehnt (siehe „Präses“ bevorzugt). Rechtlich verbindlich ist dieses Meinungsbild zwar nicht. Aber ignorieren lässt es sich nun auch nicht mehr…

Mehr dazu.

vgl. auch hier.