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Evangelische Kirche will 2014 ihr Arbeitsrecht reformieren

Im kirchlichen Arbeitsrecht sollen ab 2014 neue Regeln gelten.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat dazu eine Gesetzesreform erarbeitet, die die Synode im November in Düsseldorf verabschieden soll. Bei der Kirche und ihrer Diakonie sind bundesweit 677.000 Menschen beschäftigt. Die Gewerkschaft ver.di lehnt das neue Gesetz ab.

Mit dem neuen Kirchengesetz, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen die Vorgaben umgesetzt werden, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem Urteil vom 20. November 2012 zum Tarifrecht der Kirchen gemacht hat.

Somit wären die erzielten Lohnvereinbarungen für alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen verbindlich und dürften nicht unterschritten werden. Lohnabschlüsse könnten sowohl in kircheneigenen Arbeitsrechtlichen Kommissionen als auch in sogenannten kirchengemäßen Tarifverträgen zustande kommen.

Kirchengemäß heißt: Tarifkonflikte sind im Konsens zu lösen, Streiks sind verboten…

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