Archiv der Kategorie:
Arbeitsrecht

Nordkirche: Mitarbeiteranforderungsgesetz MAnfG/Loyalitätsrichtlinie. Mitarbeitende müssen keiner christlichen Glaubensgemeinschaft mehr angehören.

04/2018

 

…Neu dabei ist, dass zukünftig in der Nordkirche in Bereichen, deren Aufgaben
nicht zur Verkündung, Seelsorge, evangelischer Bildung oder Dienststellenleitung
gehören, Mitarbeitende eingestellt bzw. beschäftigt werden können,
die keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören. …

klicke auf: Newsletter

 

Entlarvendes Selbstverständnis: Was die Kirchen auf dem Weg der Entstaatlichung in den 20iger Jahren versäumten. Von: Hans-Eberhard Dietrich

Dt. Pfarrrerblatt 02/2017

Defizitäres theologisches Selbstverständnis

Die Antwort der Dissertation ist ernüchternd: Die leitenden Motive bei der Bildung der Kirchenverfassung in den Jahren 1918-1924 waren keine theologischen. Die Kirche formulierte zwar ihre Verfassung und damit ihr Recht. Sie hat es aber keiner theologischen Reflexion unterzogen: weder in der Kirchenleitung noch in der Landessynode noch in Landeskirchenversammlung. Die wichtigste Bestimmung für die damals handelnden Personen war: Die Kirche ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Man knüpfte an die damals schon vorfindliche Sicht der Kirche als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an, die seit 1805 galt (381). Wenn sie aber Körperschaft öffentlichen Rechts ist, dann hat sie ein rein verwaltungstechnisches, aber kein theologisches Selbstverständnis (379)…

Welche negative Auswirkungen ein solcher Mangel an theologischer Reflexion nach sich zieht, macht Reitzig am Beispiel einer Bestimmung des Pfarrerdienstrechts deutlich: an der Bestimmung über die zwangsweise Versetzung eines Geistlichen: …
Genau diese Mobbingaktivitäten nimmt das heutige Pfarrerdienstrecht billigend in Kauf….

Mehr dazu.

Gespräch mit dem Vorsitzenden des Verbands kirchlicher Mitarbeiter zum Arbeitsrecht in der EKHN: „Das Tagesgeschäft den Fachleuten überlassen“

09/2016
In der EKHN sind 11.128 Menschen hauptberuflich angestellt, mehr als die Hälfte davon in Kindergärten. Derzeit laufen neue Entgeltverhandlungen. Diese Verhandlungen um Gehälter, Urlaub und Arbeitsbedingungen finden nicht wie in der freien Wirtschaft üblich zwischen zwei autonomen Tarifpartnern statt (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden), sondern in einer sogenannten „Arbeitsrechtlichen Kommission“, die je zur Hälfte aus Vertretern der „Dienstnehmer“ und der „Dienstgeber“ besteht. Die Vertreter der Beschäftigten werden nicht von diesen direkt gewählt und auch nicht über ihre gewählten „Mitarbeitervertretungen“ (MAV), sondern von Gewerkschaften und Mitarbeiterverbänden entsandt. Eine solche gewerkschaftliche Organisation ist der „VKM“ (Verband für Mitarbeitende in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und in der Diakonie in Hessen, e.V.). Im Interview erläutert dessen Vorsitzender Walter Roscher die Arbeit des VKM, strukturelle Probleme im kirchlichen Arbeitsfeld und seine Ideen für ein besseres Miteinander…. Mehr dazu

Bundesarbeitsgericht: Kirche verstößt womöglich gegen Gleichbehandlungsgebot.

28.07.2016, Berliner Zeitung
Darf die Kirche einen bei ihr angestellten Arzt feuern, weil er zum zweiten Mal geheiratet hat? Nein, bei dieser Frage geht es nicht etwa um das Mittelalter. Am Donnerstag musste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) zum wiederholten Mal mit diesem Problem beschäftigen. Es entschied den Fall zwar nicht, machte aber deutlich, dass womöglich ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vorliegt. Zur abschließenden Beantwortung dieser Frage verwies er den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg…. Zum Hintergrundbericht.

Kirchenmitgliedschaft – theologische Perspektiven zu einem modernen Konzept und den Konsequenzen für das Arbeitsrecht. Von Prof. Christian Grethlein

07/2016

Sommersynodaltag der Nordkirche

Wenn also Kirche einerseits auf Grund des inklusiven Charakters der Kommunikation des
Evangeliums geöffnet und zugleich durch „Taufe, Brot und Evangelium“ präziser bestimmt
wird, stellt sich die grundlegende Frage nach einer erkennbaren Form von kirchlichen
(einschließlich diakonischen) Tätigkeiten. Sie wird je nach konkretem Tätigkeitsfeld
unterschiedlich aussehen. Die neutestamentlichen Berichte vom Auftreten, Wirken und
Geschick Jesu machen aber auf eine jeder Kommunikation des Evangeliums gemeinsame
Grundlage aufmerksam: Sie ist grundsätzlich symmetrische Kommunikation (s. Mt 23,8) und
geht damit z.B. über abrechenbare Interventionen oder strategisches Handeln hinaus. Positiv
vollzieht sie sich im Bewusstsein der gemeinsamen Geschöpflichkeit und findet damit ihren
Ausdruck in der Form einer Kultur der Anerkennung. … Zum Vortrag.

„Geben Sie Ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung wie möglich“. Über den Managementdenker Peter Drucker.

01/2016

Führung: Der in Wien geborene Managementdenker Peter Drucker hat viele Entwicklungen in der Unternehmensführung früh vorhergesehen, darunter die Bedeutung der Wissensarbeit.
Ein Überblick. Von Rick Wartzman
Geben Sie Ihren Mitarbeitern so viel Eigenverantwortung wie möglich. Mit der Einführung seines „Management by Objectives“-Konzepts schärfte Drucker Führungskräften bereits im Jahr 1954 ein, auch die Mitarbeiter der untersten Unternehmensebenen an Entscheidungsprozessen zu beteiligen und zur Rechenschaft zu ziehen. Und doch gibt es viele Beweise dafür, dass die meisten Unternehmen nach wie vor Paradebeispiele für das alte „Command-and-control“-Prinzip sind. In einer wissensbasierten Wirtschaft wirkt sich dieses Top-down-Führungskonzept besonders nachteilig aus, weil die Mitarbeiter in so einem Umfeld zwangsläufig mehr über ihr Fachgebiet wissen als ihre Vorgesetzten. Und vielleicht wissen sie auch mehr über die Kunden und deren Wünsche und Bedürfnisse. „Wissensarbeiter müssen sich selbst managen“, empfiehlt Drucker. „Sie brauchen Autonomie.“ Zum Beitrag.

„Walk what you talk“ – Systemische Denkfiguren und kirchliches Arbeitsrecht. Von Jochen Leucht, Freiburg, Systemagazin Adventskalender 2015

01/2016
…Die Ethikrichtlinien der beiden an Mitgliedern stärksten systemischen Verbände in Deutschland betonen die Grundhaltung, dass Menschen aufgrund sexueller Orientierung nicht diskriminiert werden dürfen. Das kirchliche Arbeitsrecht seinerseits legitimiert die fristlose Entlassung von Mitarbeiter(inne)n, welche sich offen zu ihrer Homosexualität bekennen. Hier verstößt das kirchliche Arbeitsrecht gegen den Geist und Wortlaut der z.B. DGSF-Ethikrichtlinien. Erlaubt sei an dieser Stelle die Frage, ob eine freundliche Abgrenzung und deutliche und laute Opposition einer Kooperation nicht vorzuziehen sei?!
Mehr dazu.

„den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins geführt“. Wie 10 Synodale der EKHN 2010 einen Musterprozess gegen die 10-Jahres-Bilanzierung gewannen.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt, vgl. S. 25ff

7a Zeitliche Begrenzung der Stelleninhaberschaft

..Schon kurz nach der Jahrtausendwende wurden Überlegungen angestellt, dass die Inhaberschaft von Pfarrstellen grundsätzlich zeitlich begrenzt sein sollte… Konkret bedeutete dies, dass Inhaber von Gemeindepfarrstellen nach 10 Jahren Dienstzeit ein Bilanzierungsgespräch zusammen mit dem Kirchenvorstand durchführen mussten. Die Entscheidung, ob der Inhaber/die Inhaberin der Pfarrstelle weiter auf dieser Stelle Dienst tun dürfe, lag beim Kirchenvorstand der jeweiligen Ortsgemeinde…

Gegen diese Regelung wurde dann von zehn Synodalen der Kirchensynode beim kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgericht ein Musterprozess geführt. Unter diesen war auch Pfarrer Tobias Kraft, Niederwiesen, der als Mitglied des Vereinsvorstandes den Prozess mit ausdrücklicher Unterstützung des Pfarrvereins führte. Durch das Urteil des Gerichts, das am 7. Dezember 2010 erfolgte, wurde das entsprechende Gesetz als nicht kirchenverfassungskon-
form aufgehoben, da es mit der Kirchenordnung und dem Beamtenrecht nicht vereinbar sei, zudem einen massiven Eingriff in das Dienstverhältnis zwischen Pfarrerschaft und Kirche als Dienstgeber darstellte. Das Hauptargument war die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht der Dienstgeberin gegen ihre Dienstnehmer, da sie durch das Verfahren die Fürsorge für die Pfarrerinnen und Pfarrer aus den Händen gab. Der Kirchenvorstand vor Ort übernahm nämlich die Funktion des Dienstgebers, was durch ein Laiengremium nicht möglich ist…

Die Position des Pfarrervereins war dabei immer deutlich. So sehr Bilanzierungsgespräche zu begrüßen sind, um die bisherige, wie auch die zukünftige Arbeit in den Gemeinden zu reflektieren, wie auch anstehende Spannungen und Konflikte zu thematisieren, dürfen sie aber nicht unter dem Druck des möglichen Endes der Stelleninhaberschaft geschehen. Außerdem ist dabei oft auch die Familie des Stelleninhabers mit betroffen. In diesem Sinne wurden die Kläger gegen dieses Gesetz vom Pfarrverein unterstützt…

Wesentliche Grundsätze unseres christlichen Glaubens „mit buchhalterischer und formaljuristischer Selbstgewissheit mitunter von den Rechts- und Personalabteilungen der Kirchen“ übergangen. Vortrag von Prof. Andreas von Heyl.

06/2015

Vortrag „Aus dem Dienst gemobbt – was macht das mit mir? Was kommt danach? Wie geht es weiter?“  Vortrag gehalten auf der Jahrestagung des Vereins D.A.V.I.D. in Eisenach (9.-10.11.2014)

Schon seit etlichen Jahren haben sich diese so genannten „Kooperationskrisen“ zwischen Pfarrern und dem engeren Mitarbeitendenkreis verschärft. Hartmut Stoll, der Gründungsrektor des Haus es Respiratio auf dem Schwanberg, wo viel e derer, die solche Dinge erlebt haben, schließlich für einige Zeit Zuflucht finden, schrieb in seinem Rechenschaftsbericht anläßlich seiner Emeritierung vor etwa zehn Jahren, ich zitiere: „Neben den Erschöpfungskrisen (Burn-out-Syndrom), Beziehungskrisen und den existenziellen und spirituellen Krisen (Sinn-, Berufungs-, geistliche Erschöpfungskrisen), die uns in unserer Arbeit im Haus „Respiratio“ begegnen, mehren sich in den letzten Jahren die Kooperations-Krisen. So vergeht kaum ein Kurs, in dem nicht einer oder mehrere unserer Gäste in einen sehr zugespitzten Konflikt in der Zusammenarbeit mit dem Kirchenvorstand oder Kirchengemeinderat, mit Kollegen, Kolleginnen oder Vorgesetzten verwickelt sind. Nach meiner Wahrnehmung werden solche Konflikte häufiger und nehmen auch massivere Formen an.

Der vollständige Text des Vortrags.