Schlagwort-Archive: Diakonie

Diakonisches Werk Bremerhaven: Insolvenz abgewendet

09/2016

Die dem angeschlagenen Diakonisches Werk Bremerhaven drohende Insolvenz konnte abgewendet werden. Dank eines mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di abgeschlossenen Notlagentarifvertrages und einer Unterstützung durch die Landeskirche Hannovers konnte der Fortbestand der Einrichtung mit über 300 Plätzen sichergestellt werden…. Mehr dazu.

Evangelische Kirchen Europas als kritische Partner in Flüchtlingshilfe und Sozialarbeit

29. April 2016
53. Tagung für Konfessionskunde in Europa vom 21. bis 24. April 2016 in Ukraine

Kirchen sollen nicht einfach auf Armut oder die Flüchtlingssituation in Europa reagieren, „sondern selbst die Initiative ergreifen: Statt eines reaktiven Verhaltens sollten sie neue Themen und die Entwicklung innovativer Lösungsmethoden anstoßen.“ Dies forderte Sándor Fazakas vom Reformierten Kolleg in Debrecen während der 53. Tagung des Evangelischen Arbeitskreises für Konfessionskunde in Europa (EAKE). Die historisch bedingte fehlende Bürgerkultur in den Staaten Süd-, Ost- und Mittel-Europas wirke sich in einer unterentwickelten demokratischen Diskurskultur aus. Kennzeichen seien „der mangelnde Respekt vor der Meinung des Anderen und der Verlust an Diskurs und Argumentation.“…

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Die Flüchtlingsfrage – in der ganzheitlichen Praxis vertane Chance für Diakonie und Kirche.

03/2016

Von Friedhelm Schneider

Eher selten äußert sich die geistliche Leitung der Landeskirchen gleichzeitig und unisono zu politischen Fragestellungen. Hinsichtlich der Flüchtlingsströme ist dies wohl zunächst aus einem humanitären Impuls heraus erfolgt. Einige Landeskirchen stellen sogar aus den sprudelnden
Kirchensteuern Finanzmittel für die Flüchlingsarbeit bereit. In diesen Fällen will man es also nicht bei Worten belassen, sondern wirken. Das geschieht an der Basis ohnehin in ertaunlich vielfältigen Aktivitäten, die Menschen den Flüchtlingen gegenüber entwickelt haben.

Hilfe für die Flüchtlinge heißt konkret: Unterkünfte, Verpflegung, Rechtsberatung, Sprachunterricht, Kommunikationsangebote. Das sind in der Regel staatliche Aufgaben. Allerdings kann (oder will) der Staat diese Leistungen nicht selbst erbringen, sondern stellt dafür die Finanzmittel zur Verfügung oder baut auf das Engagement Freiwilliger. Finanzmittel werden hauptsächlich für die Unterbringung bereitgestellt  damit freie Träger, Verbände, Investoren, Unternehmer diese Aufgaben erfüllen können.
Ist auch das eine Aufgabe der Kirchen? Eigentlich und auf den ersten Blick nicht. Man denkt dabei aber an freie Träger, also an die Diakonie. Inwieweit aber ist die Diakonie als
vertrauenswürdiger Akteur als Partner der staatlichen Stellen in den Kommunen und
Landratsämtern in Sachen Flüchtlingsunterkünften aktiv? Inwieweit kommt sie Ihrer Aufgabe nach? Wird die Aufgabe in der Diakonie überhaupt als Aufgabe wahrgenommen? Werden nicht nur die Aufgaben und Risiken, werden auch die Chancen, die humanitären wie auch die wirtschaftlichen Chancen wohlgemerkt, wahrgenommen? Seit Mitte letzten Jahres werden bei Investoren Hochglanzbroschüren für den Markt von Flüchtlingsunterkünften lanciert (z.B. Horinnzonte20xx; Dr. Klein Wohnungswirtschaftsplatttform 02/2015).. Aber bei der Diakonie herrscht – so der Eindruck – Desinteresse.

Ein aktuelles Beispiel aus Mittelfranken: der in die Jahre gekommene Eigentümer eines
Gasthofs an der romantischen Straße mit einer stattlichen Zahl von Fremdenzimmern will seinen Betrieb aus Altersgründen verkaufen. Als Kaufinteressenten treten auf mehrere Privatpersonen/-unternehmer, die das Haus für die Unterbringung von Flüchtlingen nutzen wollen. Die Mieterträge sind so hoch, dass sich die Investition in einem Jahr amortisiert hat. Das bringt auch windige Interessenten auf dem Plan, bei denen die Sachbearbeiter des Landratsamtes Magenschmerzen bekommen. Man kann sich vorstellen, wie erfreut man dort über entsprechende (wie gesagt:hochverzinsliche) Investitionen der Diakonie wäre. Allein:
seitens der Diakonie herrscht Funkstille. Die Arbeit – und das Geschäft – überlässt man
anderen. Das ist bürokratisierte Diakonie. Sie unterscheidet sich nicht von bürokratisierter
Kirche. Welche Synergien hätte Diakonie und Kirche in Kooperation in dieser
Aufgabenstellung entwickeln können? Diakonie investiert und betreibt, Kirche bietet
die Infrastruktur der Kommunikationsangebote. Besagter – auch kirchlich engagierter – Gasthofbesitzer hätte in einer diakonisch geführten Flüchtlingsunterkunft sogar selbst Integratiosangebote ehrenamtlich und uneigennützig angeboten und bereitgestellt. Er wäre sicher nicht der einzige aus der Kirchengemeinde gewesen.

Wenn ich recht sehe, exisitert solches diakonisch-kirchliche Unternehmertum nicht. Und
dies Manko gereicht Diakonie und Kirche zum Schaden. Gerade wenn man prognostiziert, dass
die Kirchensteuern sinken werden, müsste man sich – aus unternehmerischer Sicht – mehr einfallen lassen als simples Downsizing, als das Schließen von Einrichtungen, das Herunterfahren von Angeboten, die Entlassung von Personal oder den Abbau von Stellen. So reagieren Verwaltungsjuristen. Woran es den Verwaltungen fehlt ist: unternehmerischer Geist, der nicht überall, aber doch gerade dort aktiv wird, wo die Kirche in Erfüllung humanitärer Aufgaben wirtschaftlich gewinnbringend handeln kann.Wenn man so denkt, dann kann die Flüchtlingsaufgabe auch als unternehmerische Chance, ja als Chance für die Organisationsentwicklung der eigenen, bürokratisierten Organisation selbst gesehen und wahrgenommen werden. Als Chance, seine originiäre Aufgabe zu erfüllen, dafür satt mit stattlichen Mitteln unterstützt zu werden und durch die Arbeit gesellschaftliche und staatliche Anerkennung zurückzugewinnen.

Eine ähnliche Situation gab es übrigens schon einmal, Anfang der 90iger Jahre. Damals war die Diakonie als Verband ebenfalls nicht aktiv. In die Lücke sprangen jedenfalls im Rhein-Main-Gebiet Kirchengemeinden. Sie haben genau die Aufgabe erfüllt, die oben beschrieben wurde. Sie wurden in der Kirche von keiner Seite unterstützt, sondern waren auf sich selbst gestellt. Doch sie hatten mit ihrer Arbeit Erfolg. Sie gründeten damals den Verband christlicher Flüchtlingshilfen im Rhein-Main-Gebiet. Der Träger Diakonie hätte das Modell also noch nicht einmal neu entwickeln müssen, die Erfahrungen und Kennzahlen waren vorhanden.
Für dies mal dürfte diese Chance des unternehmerischen Wirkens von Diakonie in Kooperation mit Kirche, also einer ganzheitlichen Herangehensweise an das Problem, verpasst sein. Nicht nur im Gasthof in Mittelfranken. Der wurde an einen Privatinvestor verkauft. Dem die Flüchtlinge egal sind. Der aber weiß, dass er mit den Mieterträgen eines Jahres den Gasthof schon finanziert hat. Ob und wann es ein nächstes Mal gibt – wer weiß. Ob die Diakonie dann aus den Erfahrungen gelernt haben wird…?

Effiziente Aufsicht über kirchliche Banken. Studie des Instituts für Sozialstrategie.

Begleitet durch ein Vorwort von Prof. Dr. Dr. Ulrich Hemel hat Dr. Thomas Suermann de Nocker, Dozent an der FOM-Hochschule und freier Mitarbeiter des Instituts für Sozialstrategie, Kriterien erarbeitet, was einen Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank auszeichnen sollte.
Im deutschsprachigen Raum finden sich insgesamt 14 Banken, die mehrheitlich kirchliche Besitzer haben und daher als kirchliche Banken bezeichnet werden können.
Die Aufsichtsräte dieser Institute stehen zuvorderst unter einer doppelten Beobachtung: Zum einen wird in Kirche, Caritas und Diakonie seit einigen Jahren ein stärkeres Gewicht auf belastbare und unabhängige Aufsichtsstrukturen der wirtschaftlichen Unternehmungen gelegt. Zum anderen stehen seit der Finanz-krise die Aufsichts- und Leitungsgremien der Banken unter intensiver Beobachtung durch staatliche Bankenaufsichtsbehörden.
Die Entwicklung eines Anforderungsprofils für den Aufsichtsrat einer kirchlichen Bank zeigt, dass in der aktuellen Situation drei Kriterien neben der Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen besonders wichtig sind:

Es wird abschließend vorgeschlagen, die Aufsichtsräte zu verkleinern und bewusst die Kompetenzen in den Blick zu nehmen, die das Gremium für seine Arbeit benötigt. Dabei soll die Unabhängigkeit möglichst vieler Mitglieder gegenüber Proporzgesichtspunkten und Aspekten der Kundenbindung stärker in den Vordergrund treten. Während der Aufsichtsrat die rechtlichen und wirtschaftlichen Aufgaben verantwortet, kann ein Beirat etabliert werden, der den Vorstand und Aufsichtsrat eng begleitet.
Der kirchliche Bankensektor ist eine wichtige Unterstützung für Kirche, Caritas und Diakonie. Aufsichtsstrukturen, die helfen, Risiken zu verringern und den Vorstand eng begleiten, sind unerlässlich, damit die Banken diesen Dienst auch in der Zukunft in hohem Maße leisten können.

Die vollständige Studie steht über das Institut für Sozialstrategie kostenlos als Download zur Verfügung.

Essen, Februar 2015

Erster Manteltarifvertrag zwischen ver.di und diakonischem Werk

Bisher sperrte die Kirche Gewerkschaften aus. Doch nun wurde in Niedersachsen der erste Manteltrarifvertrag zwischen ver.di und dem diakonischem Werk ausgehandelt. Herausgekommen ist ein Arbeitskampf light. Kirchliche Mitarbeiter besitzen eine Sperrminorität im Schlichtungsverfahren, dürfen aber nicht streiken.

Ob der Abschluss ein Erfolg wird, muss sich noch zeigen.

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Evangelische Kirche will 2014 ihr Arbeitsrecht reformieren

Im kirchlichen Arbeitsrecht sollen ab 2014 neue Regeln gelten.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat dazu eine Gesetzesreform erarbeitet, die die Synode im November in Düsseldorf verabschieden soll. Bei der Kirche und ihrer Diakonie sind bundesweit 677.000 Menschen beschäftigt. Die Gewerkschaft ver.di lehnt das neue Gesetz ab.

Mit dem neuen Kirchengesetz, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, sollen die Vorgaben umgesetzt werden, die das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in seinem Urteil vom 20. November 2012 zum Tarifrecht der Kirchen gemacht hat.

Somit wären die erzielten Lohnvereinbarungen für alle kirchlichen und diakonischen Einrichtungen verbindlich und dürften nicht unterschritten werden. Lohnabschlüsse könnten sowohl in kircheneigenen Arbeitsrechtlichen Kommissionen als auch in sogenannten kirchengemäßen Tarifverträgen zustande kommen.

Kirchengemäß heißt: Tarifkonflikte sind im Konsens zu lösen, Streiks sind verboten…

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Arbeitsrechtlicher Sonderweg der Kirche weder theologisch noch ethisch zu rechtfertigen

In seinem Gutachten stellt der Sozialethiker Hartmut Kreß dem arbeitsrechtlichem Sonderweg der Kirchen ein vernichtendes Urteil aus: Der Sonderweg ist weder ethisch noch theologisch zu rechtfertigen.

Es ist kaum zu erklären warum in vielen Berufsgruppen unterschiedliche Rechte für kirchliche und nichtkirchliche Angestellte gelten sollen.

Das Leitbild einer Partnerschaft in Arbeitsrechtsfragen wird faktisch nicht durchgehalten. Auf der einen Seite sollen die ArbeitnehmerInnen auf Möglichkeiten ihre Interessen durchzusetzen verzichten. Die Kirchen hingegen verzichten aber nicht auf ihre Druckmittel wie Disziplinarmaßnahmen und Entlassungen.

Scharfe Kritik an der EKBO. Susanne Kahl Passoth auf dem Fachtag „Diakonie und Kirche“ am 10.April 2013 in Lobetal

Susanne Kahl Passoth äußert scharfe Kritik an der EKBO im Blick auf die Stellungnahme zur Armutsproblematik in Deutschland und an dem Verhältnis von Kirche und Diakonie. Sie warnt vor einem Bruch zwischen beiden.

Susanne Kahl-Passoth, seit Sept. 2002 Direktorin des DWBO, Mitglied des Diakonischen Rates des DW der EKD und Beauftragte für die Diakonie der EKBO: Zwischen den Stühlen – Erwartungen an Diakonie und Kirche, in:Dokumentation „Diakonie und Kirche – gemeinsam auf dem Weg? Fachtag am 10. April 2013 in Lobetal“, S. 27 ff.

„Kirche in unserer Region vertreten durch die Synode war nicht einmal in der Lage im Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung das Thema Armut aufzunehmen. Diakonie und Kirche gehen einem offenen Konflikt aus dem Weg, interessieren sich so gut wie nicht füreinander, reden nicht miteinander, allenfalls übereinander, gehen jede ihren Weg und entfernen sich immer weiter voneinander. Im Grunde gab es ein Nebeneinander, wenig Miteinander von Anfang an. Diakonie bemüht sich in der Regel aber auch nicht um Kirche. Sie kann manchmal ganz schön arrogant sein.„Wir können es besser als die Kirche!“ z.B. mit Geld umgehen.“ (S. 27)

„Damals im 19. Jahrhundert war das auch nicht einfach zwischen dem Centralausschuss und dem Kirchenbund. Man gründete einen Verständigungsausschuss. So etwas brauchen wir heute dringender denn je. Sonst kommt es zum Bruch. Wir müssen wieder ein Interesse füreinander entwickeln. Wir müssen wieder lernen miteinander zu reden und vor allem einander zuzuhören ohne Gängelei, Besserwisserei, Arroganz als Schwestern und Brüder. Das Evangelium könnte eine Kraft entwickeln…“ (S. 29)

Streit um Streiks auf dem Kirchentag

Der Konflikt zwischen Kirche und Gewerkschaften um die Tendenzbetriebe ist bereits ein alter Hut. Auf dem Kirchentag kam es nun zu einem öffentlichem Schlagabtausch. Die Positionen Bisirkse und Robbers waren wie erwartet weit auseinander.

Kirchentagschef Robbers betaonte zwar, Kirche dürfe kein normaler Arbeitgeber sein. Jedoch kann sich die Realität der Mitarbeiterführung an diesem Maasstab messen lassen?