20 Jahre „Gleichstellungsartikel“ in der ELK Bayern: Frauenquote verbesserungsbedürftig?

05/2015

„Frauen fördern, nicht bevorzugen“

20 Jahre Gleichstellung per Kirchengesetz: am 30. März 1995 wurde der „Artikel 10a“, der die Förderung von Frauen betont, in der Verfassung der ELKB verankert. Ein Rückblick – ein Ausblick.

Kein Grund, sich auszuruhen
Doch auch wenn die Menschen am 30. März auf 20 Jahre Gleichstellung in der Kirchenverfassung und damit auf ein kirchenhistorisch besonderes Jubiläum blicken können, mag die Frauenbeauftragte nichts davon hören, sich auf solch einem Datum auszuruhen.

„Geht frau nach der gefühlten Gleichstellung, dann gilt diese heute vielen erreicht. Bei der tatsächlichen Gleichstellung dagegen sehe ich das glänzende Gold noch nicht so weit verbreitet. Dafür bleiben für eine Gleichstellungsbeauftragte, die einen doppelten Auftrag hat, Impulsgeberin zu sein und ein Wächterinnenamt auszuüben noch Wünsche offen“, sagt Dr. Beyer. Noch regelrecht „unentwickelt“ etwa seien deren Beteiligungsrechte, die in einem klaren Verfahrensweg zu vereinbaren wären; diese gälte es, durch Veto- und Klagerechte abzusichern.

Und eine standardmäßige Gleichstellungsprüfung müsse noch implementiert sowie Geschlechterquotierungen beispielsweise bei Gremienbesetzungen ernsthaft erwogen werden. „Und“, ergänzt Dr. Beyer, „nachdem zur Gleichstellung immer auch Bilder der gleichen Wertschätzung, Würde und Rechte gehört, könnte dies sich ausdrücken in einer Gender policy für die Öffentlichkeitsarbeit – eine inklusive Sprache und ein inklusive Bebilderung, Visualisierung.“ 

Deren Umsetzung hoffentlich keine weiteren 20 Jahre dauert.

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Anteil von Frauen in der ELK Bayern in

Landeskirchenrat, allgemein                                 36%

Referentinnen im Landeskirchenamt:                  22%

Leitungen nachgeordneter Einrichtungen           23%
Aus: ELKB in Zahlen, Frauengleichstellungsstelle

Landeskirchenamt Abt.Leiter                                 0%

Landessynode:                                                        36%

Vors. der ständigen Ausschüsse:                          22%

 

Pfarrerinnen:                                                          37%

Dekaninnen:                                                   17%/ 19%

 Regionalbischöfinnen:                                          50%

 

Fazit:

Die Frauen sind in der ELKB insbesondere in pastoral-theologischen  Handlungsfeldern stark vertreten. Auf der Führungsebene der Dekane finden sich allerdings prozentual nur halb so viele Frauen wie in den Pfarrämtern.

Ein deutliches Gefälle ist sichtbar gegenüber der Administration allgemein, und zwar ganz speziell zu den Spitzen-Führungsämtern, also den Regionalbischöfen (50%) und den Abteilungsleitern (Dezernenten, 0%). Dieser Umstand ist um so bemerkenswerter, als im  Zuge des Reformprozesses  gerade die  Spitzenfunktionen der Administration (Finanzdezernenten, Jurist. Dezernenten und Personaldezernenten) mit der gängigen Reformstrategie („einfache Formel“) ganz entscheidenden  Einfluss auf die Entscheidungen und die (neoliberale) Ausrichtung  der Reformen gewonnen haben und noch immer inne haben. Kurz: Frauen fehlen in der der ELKB derzeit in den eigentlichen Machtpositionen. (F.S.)  

 

 

 

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