Femen für Angriff gegen „Marsch für das Leben“ in Spanien 2013 freigesprochen

30. Juli 2016 0

Das Urteil bestätigt alle Anklagepunkte, um dann aber festzustellen, daß die Aggression gar nicht so aggressiv gewesen sei, jedenfalls nicht so aggressiv, daß es strafrelevant sei. Die Femenistinnen hätten „nur“ ihre nackten Oberkörper gezeigt, aber „nicht zu sexuellen Zwecken“. Sie hätten damit lediglich ihre Weiblichkeit als Ausdruck politischer Forderungen eingesetzt. Obwohl mehrere Lebensrechtler auch physische Gewalt gegen ihre Person bezeugten, erklärte der Richter, es seien keine Beweise für „physische“ erbracht worden. Die Femenistinnen hätten ihrerseits „nur“ von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten. Daran sei nichts illegitim.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein. Der Fall wird damit vor der Audiencia Provincial von Madrid (Landgericht) fortgesetzt…. Mehr dazu aus kathol. konservativer Sicht.

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