Kirchliches Streikrecht

11.10.2017 katholisch.de

Die Marienhausklinik in Saarbrücken hat als erstes kirchlich geführtes Unternehmen einen Streik über sich ergehen lassen müssen. Damit ist die Debatte über den dritten Weg neu entbrannt.

Weltliche Gerichte werden über die Legalität des Streiks urteilen müssen. Aber auch die Kirche ist gefragt zu klären ob die christliche Dienstgemeinschaft wirklich durch Streiks beeinträchtigt wird. In vielen weltlichen Unternehmen sind Gewerkschaften und Arbeitgeber mehr Partner als Feinde.

Lesen Sie hier den Artikel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert