Die Ausbreitung von Mobbing wird durch Defizite in der Rechtskultur der Amtskirche begünstigt. Diese ergeben sich insbesondere aus:
- mangelnder Anerkennung von Rechtsstaatlichkeit,
- Missachtung gültiger Verfahrensvorschriften,
- fehlender Transparenz durch unkontrollierbare Verpflichtung zur Verschwiegenheit,
- der Mitwirkung Bediensteter der Amtskirche an kirchengerichtlichen Entscheidungen, die eine unzulässige Interessenvermengung ermöglicht.
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