Archiv der Kategorie:
Konflikte

Aus Anlass des 10 Jahrestages wieder gelesen zum Thema Umbauprozess „Kirche der Freiheit“: Angst und Ausblendung. Begann mit dem Papier „Kirche der Freiheit“ ein Irrweg? Von Dr. Dieter Becker

06/2016

Die Publikation von „Kirche der Freiheit“ jährt sich zum 10. mal. Das ist Anlass, in den Wort-Meldungen frühere Artikel noch einmal neu aus der zeitlichen Entfernung zu lesen. Denn manches versteht man im Nachhinein und im Abstand besser.

Begann mit dem Papier „Kirche der Freiheit“ ein Irrweg?

Zu erinnern ist daran, dass das „Kirche-der-Freiheit-Papier“ und der Reformprozess nachhaltig vom  „Arbeitskreis Ev. Unternehmer“ AEU beeinflusst wurde. Der AEU… hatte sich um die Jahrtausendwende eine neue strategische Zielbestimmung gegeben,  … sollte nun eine aktive Beteiligung in den Kirchengremien erfolgen. Als Theologe, Betriebswirt und Mitglied des AEU seit Mitte der 90iger Jahre begrüßte ich diesen strategischen Wechsel. Doch inzwischen ist bei mir der Verdacht entstanden,  dass das AEU- Engagement in Verbindung mit gleichgesinnten EKD-Kräften einer Art von kirchlichem Reformbürokratismmus Vorschub geleistet hat, der für die Kirche eine einzige, alternativlose und zentral gesteuerte Lösung zu etablieren sucht… Dabei scheint mir mit Angstszenarien und systematischer Ausschaltung kritischer Stimmen gearbeitet zu werden…

Der vollständige Text aus „Zeitzeichen“ 2012.

Wo es an Plausibilität von Umbauprozessen mangelt, muss Leitung lernen mit Widerstand und Pragmatismus umzugehen. Ein aufschlussreiches Fortbildungsangebot von IPOS, Institut für Personalberatung, Organisationsentwicklung und Supervision in der EKHN.

02/2016, Leiten heißt, mit dem Widerstand (um-)gehen
Leitungskräfte sind immer wieder selbst von Veränderungen in Strukturen, Prozessen und Systemen betroffen und haben gleichzeitig die Umsetzung dieser Veränderungen mit den Mitarbeitenden sicherzustellen. Hier geraten sie mitunter an Grenzen: Ein Teil der Beteiligten leistet offen Widerstand gegen die Veränderungen oder hält sich vornehm bedeckt. Ein anderer Teil der Beteiligten ist bereit für die Veränderungen und möchte zügig die Veränderungen vorantreiben. Wie können Leitungspersonen in solchen Situationen verantwortlich mit Widerstand umgehen?

In dieser Fortbildung/diesem Modul werden wir:

Widerstandsphänomenen anhand mentaler Landkarten nachspüren
Über eigene Widerstandserfahrungen nachdenken
Modelle präventiver Widerstandsbearbeitung kennen lernen
Ansätze für ein widerstandssensibles Management erarbeiten
Wir arbeiten aus einer Mischung von kurzen Theorieinputs, Reflektionsphasen, Übungen und kollegialem Austausch.

Leitung: Andreas Klein, Pfarrer und Organisationsentwickler, IPOS, Friedberg
Anja Beckert-Hoss, Juristin und Organisationsberaterin, IPOS, Friedberg
Ort: Haus Friedberg
Termine: 12. Oktober 2016 und 9. November 2016

ZUr Quelle.

Pfarrerschaft: Radikale Vereinzelung bei zunehmender Entsolidarisierung.

09/2015, Pastorenausschuss Hannover, Herbert Dieckmann

‚„Nur ich habe dieses Problem!“
So reagiert zunächst einmal jene KollegIn,
-die auf unverständliche Anweisung ihres Sups zu ihrer KG von 3.000 GG noch zwei weitere vakante Kirchengemeinden mit dann insgesamt 7.800 GG pastoral versorgen soll,

-die kurz vor ihrem 57. Geburtstag mit einem Sup-Versetzungsantrag bedroht wird,

-die vom KV und Sup so bedrängt wird, dass sie in die Psychiatrie flüchten muss,

-die keine Chance sieht, dass ihre sanierungsbedürftige Dienstwohnung endlich renoviert wird,

-die über Jahre mehrere Tausend Euro an Nebenkosten zu viel bezahlt hat,

-die von ihrem Sup. öffentlich in der Zeitung angegriffen wird,

-die sich von ihrem KKA (Kirchenkreisamt)-Leiter gezwungen sieht, ein ungünstiges Wlan-System und einen unvorteilhaften PC-Wartungsvertrag mit dem KKA beizubehalten.

„Bei der KollegIn ist das auch kein Wunder! Mir kann so etwas nicht passieren.“‚

Zum Bericht.

Fassungslosigkeit angesichts einer Gemeindedemonstration und Petitionsübergabe gegen die Verwaltungsstrukturreform in den heiligen Hallen des Landeskirchenamts Düsseldorf: „Wer Funktionierendes zerschlägt, sitzt auf dem Ast, an dem er sägt“ (Spruchbandaufschrift)

03.07.2015,  NGZ- online

Aufsehen war beabsichtigt: Dass die evangelische Kirchengemeinde gestern eine Petition im Landeskirchenamt abgeben wolle, hatte Pfarrer Thomas Spitzer dort angekündigt. Spitzer tat dies nicht allein, er wurde von mehr als 60 Gemeindemitgliedern unterstützt, was an der Hans-Böckler-Straße in Düsseldorf zunächst doch für kurze Fassungslosigkeit sorgte…

Die sich gegen die Verwaltungsstrukturreform der Evangelischen Kirche im Rheinland wendende Petition nahm deren Vizepräsident Johann Weusmann entgegen… Mehr dazu.

 

25.06.2015, Kirchenbunt

60 Vertreter aus der Ev. Kirchengemeinde Rommerskirchen übergaben im Landeskirchenamt in Düsseldorf am Vormittag des 25. Juni ihre Petition gegen die Zwangszentralisierung ihrer Verwaltung. Mit Transparenten („Kleine Gemeindeschiffe entern bringt die Flotte bald zu Kentern“) und Sprechchören („Das Erzwingen wird nichts bringen!“) brachten sie ihren Unmut über die Verwaltungsstrukturreform und ihre Folgen lautstark zum Ausdruck. Dr. Johan Weusmann nahm die 1200 Unterschriften für die Kirchenleitung entgegen… Mehr dazu.

Ehrenamtliche Nordkirche: Aversion gegen Direktiven der Kirchenleitung: Kreissynode lehnt Klimaschutzgesetz ab.

06/2015, Kirchenkreis Plön-Bad Segeberg

„…
Großen Diskussionsbedarf hatte die Synode über den Kirchengesetz-Entwurf zur Förderung des Klimaschutzes in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (KlSchG). Die Synode begrüßte ausdrücklich die Klimaschutzbemühungen der Nordkirche. Der Kirchenkreis geht den Weg des Klimaschutzes bereits seit 2013 durch ein mittelfristiges energetisches Sanierungsprogramm der Pastorate mit einem Finanzvolumen von 1,67 Millionen Euro. Die Synode ist aber fast einhellig der Auffassung, dass es dafür keines eigenen Gesetzes bedürfe, sondern die Nordkirche solle die Gemeinden und Kirchenkreise ermutigen, durch Ausbildung und finanzielle Anreize den Weg des Klimaschutzes weiter zu gehen und nicht durch Direktiven. ,,,“ Zum Bericht.

Verein zur Unterstützung evangelischer Theologinnen und Theologen, die von Mobbing, Abberufung und Entlassung betroffen sind.

06/2015

§ 2 Vereinszweck
1) Zweck des Vereins ist es,
a) den Erfahrungsaustausch Betroffener untereinander zu ermöglichen
b) die Belange Betroffener in der Öffentlichkeit bekannt zu machen
c) betroffene Theologinnen/Theologen, andere kirchliche
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter und deren Familien zu beraten, sowie psycho-sozial
und seelsorgerlich zu begleiten
d) Abberufungen aus der Pfarrstelle möglichst zu verhindern
e) gegen Psycho-Streß und Mobbing in der Kirche zu wirken
f) willkürlicher Handhabung des Rechts in der Kirche entgegenzuwirken,
und damit einen Beitrag zur Erhaltung des freiheitlich-demokratischen
Rechtsstaates zu leisten und die Freiheit der Verkündigung des Wortes Gottes in
der Kirche sichern zu helfen.
Die angestrebte rechtliche Sicherheit und Fairness bei Konflikten zwischen
Christen versteht der Verein auch als Verpflichtung für seine internen Umgangs-
und Arbeitsweisen.
2) Der Verein verfolgt seine Zwecke
a) durch Aufklärung über Mobbing,
b) durch Seelsorge an Mobbingopfern,
c) durch Arbeit an Themenstellungen wie „das Verhältnis von Theologie und
Recht, das Verhältnis von Staat und Kirche, das Verhältnis von Kirche und Recht“.
In Verfolgung seines Zweckes organisiert der Verein Diskussionsveranstaltungen,
Tagungen, Seminare, Begegnungen, Selbsthilfegruppen und Pressekonferenzen
für alle an der Thematik interessierten Bürger, Christen, kirchliche Mitarbeiter,
Theologen, Juristen, Politiker und Mobbingopfer.
Der Verein betreibt oder fördert Veröffentlichungen in Zeitschriften, Zeitungen
und Literatur oder anderen Medien.
Der Verein führt Gespräche mit kirchlichen, politischen, staatlichen oder
sonstigen gesellschaftlichen Instanzen und Einrichtungen, verfaßt und übergibt
Eingaben oder führt Interviews. (vgl. auch § 4 Zusammenarbeit)
Der Verein begleitet exemplarische Streitfälle und trägt mit seinen Mitteln und
Möglichkeiten im Sinne des Vereinszweckes zur Durchführung bei. Dazu kann er
auch Musterprozesse führen oder fördern.Er richtet nach Bedarf und Möglichkeit Beratungsstellen ein und stellt die
erforderlichen Einrichtungen (z.B. Büro…) und Mitarbeiter, Seelsorger und
Berater bereit.

Zum Portal des Vereins.

„Halbe Stelle? Halbe Kirchensteuer!“ Wie eine Stadtgemeinde in der EKHN auf den Abbau einer halben Pfarrstelle reagiert.

05/2015

Mit Beginn des neuen Jahres 2015 hat die Dreikönigsgemeinde Wiesbaden nur noch Anspruch auf eine halbe Pfarrstelle. Diese Tatsache bewegt die Menschen; viele Fragen werden geäußert, auch Empörung und Enttäuschung über die Art, wie über unsere Gemeinde auf der Ebene der Kirchenleitung geurteilt wird….

Manche antworten auch salopp: „Halbe Stelle? Halbe Kirchensteuer!“ Mehr dazu.

Kalte Konflikte zwischen Menschen und in Organisationen.

Ein Video eines Gesprächs mit Rudi Ballreich.

Für das nächste Heft der Zeitschrift Konfliktdynamik (April 2014) hat Rudi Ballreich das Vorwort verfasst mit dem Titel Kalte Konflikte zwischen Menschen und in Organisationen. Konflikte sind immer sehr unangenehm und mit Stress verbunden. Was sind aber kalte Konflikte? haben wir ihn gefragt.

Das Notfallprogramm »Freeze«, von dem er spricht, ist eine Art von Automatismus, mit dem der Körper sich wehrt, das die Person aber nicht unbedingt wahrnimmt? Das Schmerzerleben soll gelindert werden, aber eine Konfliktlösung ist das natürlich nicht? Es wird in dem neuen Heft der Konfliktdynamik verschiedene Aufsätze geben, die dieses Thema auffächern und auf den Punkt bringen. Welche Aspekte werden vor allem behandelt? wollten wir von ihm wissen. Sehen Sie das Video.

EKBO: Zog die Synode die Notbremse? Konsistorialpräsident Seelmann von Synode nicht im Amt bestätigt

2. Ausgabe der „protestantischen“ Zeitung „Die Mündige Gemeinde“
an die Synodalen der EKBO während der Frühjahrssynode übergeben.

Am 4. und 5. April 2014 tagte die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, um den sogenannten Reformprozess weiter voranzutreiben. Dazu benötigt wird vor allem das Geld der Gemeinden, die die dann äußerst aufgeblähte Verwaltung finanzieren sollen. Nach dem Willen der Kirchenleitung sollen fortan Ein-Personen Vorstände diese Verwaltungsämter leiten, kontrolliert nur von zwei Personen aus jedem Kirchenkreis, darunter jeweils dem Superintendenten. Nachdem die Herbstsynode 2013, der das Gesetz in zwei Varianten vorgelegt worden war, keine der beiden beschloss, war die erneute Vorlage des Vorhabens an sich schon dreist, erst recht aber ihre Form. Ohne die ausführliche Begründung und Diskussionswiedergabe wie im Herbst, wurde es den Synodalen in Form von zwölf Seiten Änderungen des bisherigen VÄG-Gesetzes zugestellt. Nur für eingeweihte Fachleute waren die Änderungen zu überblicken. Selbst der sogar von der Projektgruppe, die dieses Gesetz ausarbeitete, abgelehnte „Rechtsträgersockelbetrag“, tauchte im Gesetzestext auf, wenn auch unscheinbar in Klammern. Kleine Gemeinden sollen durch diesen „Betrag“ gezwungen werden, ihre Selbständigkeit aufzugeben, mit dem sie für ihre bloße Existenz und dafür, dass sie damit der Verwaltung Arbeit machen, kräftig zur Kasse gebeten werden sollen. Durchgesetzt hatte die Herbstsynode nur, dass nun regionale Unterschiede möglich sein werden. Dafür aber würden die Gemeinden den Verwaltungsämtern finanziell vollständig ausgeliefert.
Die erste Berichterstattung über die Synode schweigt über den Beschluss der Synode. Doch zeigt die mit großer Mehrheit verweigerte Zustimmung  der Synodalen zu einer um drei Jahre verlängerte Amtszeit von Konsistorialpräsident U. Seelemann, dass es Probleme gibt.

In der Berichterstattung auf der Webseite der EKBO  werden neben ratlosen Stimmen aus der Kirchenleitung Synodale zitiert, die nicht namentlich genannt werden wollten:  Da heißt es u.a.: „Vielleicht sei der Präsident auch stellvertretend für die oft nicht besonders geliebte Kirchenleitung abgestraft worden, vermutet ein anderer.“ Er „ habe die Quittung für das ‚autoritäre Gehabe der letzten zehn Jahre‘ bekommen, sagt ein anderer Kirchenparlamentarier. Sie hätten den Eindruck, Seelemann nehme sie nicht ernst, sagen wieder andere.“ (http://www.ekbo.de/nachrichten/1091064/– Zugriff am 5.4.2014)

„Schafft es die EKBO-Synode, die Notbremse zu ziehen?“ hatten die Protestanten vom „Gemeindebund in der EKBO“, durch das Verteilen ihrer Zeitung mit dem Leitartikel von Rechtsanwalt Georg Hoffmann gefragt. Noch ist die Frage nur für Insider beantwortet. Doch die Erfüllung der acht Forderungen des Vorstands bedeutet eine Kehrtwendung um 180 Grad. Umkehr heißt aber immer auch Anerkennung von Schuld, Fehlentwicklungen, Fehlprognosen, Vertrauen in die falschen Ratgeber und vieles mehr. Viel Arbeit wartet auf die Synodalen.

Dr. Katharina Dang

 

5 Pfarrer aus dem Vorstand des Gustav-Adolf-Werks in der EKM gleichzeitig von Disziplinarverfahren betroffen

18.02.2014, Magedburger Volksstimme

Seit einem Jahr liegt der Streit beim Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Die Kirchenleitung hat zudem Disziplinarverfahren gegen fünf widerspenstige Pfarrer und GAW-Ehrenamtliche eröffnet, darunter Michaelis. Der ist aber zugleich gewählter Interessenvertreter aller 1000 Pfarrer in der Landeskirche. Dieses Amt kann er wegen des laufenden Verfahrens nicht mehr ausüben. „Das ist ein Skandal, wie eine gewählte Pfarrvertretung lahmgelegt wird“, schimpft Michaelis.“ Zum Artikel.

Zum Sachverhalt berichtet auch der Vorstandsbericht des Thür. Pfarrvereins 2013:

… 3. Pfarrverein, Pfarrvertretung und Gustav-Adolf-Werk Thüringen

Bereits im vergangenen Jahr habe ich in unserem Vorstandsbericht und in verschiedenen Gesprächen deutlich gemacht, dass die GAW-Arbeit eine Basisbewegung von Pfarrern gewesen ist, die unabhängig von kirchlichen Strukturen über einhundertfünfzig Jahre
Christen in der Diaspora geholfen hat. Sowohl der Pfarrverein als auch die Pfarrvertretung haben die Aufgabe, sich der Rechte der Pfarrerschaft anzunehmen und diese zu bewahren. Deshalb war es geboten, sich mit dieser Problematik zu befassen und unmissverständlich zu Wort zu melden. Das habe ich in einem Gespräch mit der Kirchenamtspräsidentin Frau Andrae getan, aber auch mit dem Vorstandsbericht im vergangenen Jahr. Bedauerlicherweise ist unsere Kirchenleitung von dem Kurs der Eskalation nicht abgewichen. Zum Bericht, vgl. S. 3f

Wir haben die EKM um eine Stellungnahme zu den Vorgängen aus ihrer Sicht gebeten. Hier die Antwort von OKR Lehmann:

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank, dass Sie uns die Möglichkeit einräumen möchten, zum
Sachverhalt "Gustav-Adolf-Werk der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche
Thüringen" Stellung zu beziehen. Sicher wird es Sie nicht überraschen,
dass wir uns auch in diesem Fall an die Gepflogenheit halten, noch
offene Gerichtsverfahren nicht im Detail zu kommentieren.

Als Personaldezernent kann ich Ihnen jedoch versichern, dass mich die
Auseinandersetzung in besonderer Weise bekümmert, weil mir an einem
engen Miteinander zwischen Pfarrvertretung und Landeskirchenamt gelegen
ist. 
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir sachlich und geduldig an einer
Klärung der Frage, ob die Landeskirche das GAW Thüringen rechtsförmig
aufgelöst hat, was wir seitens der Landeskirche bejahen, andere aber
bestreiten, arbeiten müssen. Ich denke, dass die Landeskirche auf
zweierlei Weise einen wichtigen Beitrag geleistet hat, um diese Frage zu
einer für alle Seiten akzeptablen Klärung zu führen – erstens mit
einer externen Expertise und zweitens mit einer externen Moderation:
Erstens hat sie im Rahmen einer Feststellungsklage mit dem
Verwaltungsgericht der EKD eine neutrale Stelle angerufen, die die
Rechtmäßigkeit des landeskirchlichen Beschlusses prüfen soll. Zweitens
hat sie mit Pfarrer Manfred Bittighofer, dem einstigen Direktor der
Unterweissacher Missionsschule und langjährigen und verdienstvollen
Mitarbeiter im Vorstand des GAW Württemberg, einen allseits
respektierten Moderator für ein Gespräch zwischen Vertretern des GAW
Thüringen und Kollegiaten des Landeskirchenamtes gewinnen können. 

Zu den  Disziplinarverfahren möchte  sagen: Die Disziplinarverfahren
wurden im Dezember 2012 eröffnet und gleich wieder ausgesetzt, weil die
Landeskirche den Versuch unternahm, die oben genannten Schritte zur
Lösung des sachlichen Konflikts zu unternehmen. Zu unserem eigenen
Bedauern hat sich aufgrund der Erkrankung des leitenden Richters die
Verhandlung unserer Feststellungsklage bis auf den heutigen Tag
verzögert. Wir haben allerdings die Disziplinarverfahren, im übrigen
auf Antrag der Pfarrvertretung der EKM, wieder aufgenommen, mit dem
Ziel, weitere Verzögerungen zu vermeiden, und darum die Ermittlungen in
den Angelegenheiten zu führen, die von der Frage der rechtmäßigen
Auflösung des GAW unberührt sind. Nun wollen wir die
Disziplinarverfahren aber erst zum Abschluss kommen lassen, bevor wir
ihre Ergebnisse würdigen wollen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Lehmann