03/2016, Synode der ELK Württemberg vom 10.-12.03.2016
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hatte im November 2013 ein Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz beschlossen (ARGGEKD), das die Gliedkirchen übernehmen sollten. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Professor Dr. Christian Heckel, begrüßte den Gesetzentwurf des Oberkirchenrats, der davon absieht, das EKD-Recht zu übernehmen, und begründete dies damit, dass ein EKD-weit geltendes ARGG nach württembergischer Auffassung keinen größeren, einheitlichen Rechtsraum schaffe. Ein Mehr an Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Betroffenen sei nicht zu erkennen und die Abgabe von Gesetzgebungskompetenzen würde Spielräume der Landessynode verringern. Alle Gesprächskreise betonten, am „Dritten Weg“ festhalten zu wollen…
vgl. S. 7