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Revisted: Wie viel Religion verträgt der liberale Staat? – von Jürgen Habermas

6. August 2012

Die Kommunikationsgemeinschaft, die sich in Sachen Religion unter den Bedingungen eines demokratisch-liberalen Rechtsstaats abzeichnet, ist eine Übersetzungsgemeinschaft. Den religiösen wie den nichtreligiösen Bürgern wird dabei einiges zugemutet.

Der liberale Staat ist also mit religiösem Fundamentalismus unvereinbar. In diesem Konflikt tritt eine Gestalt der Moderne einer anderen, als Reaktion auf entwurzelnde Modernisierungsprozesse entstandenen Gestalt der Moderne entgegen. Der liberale Staat kann seinen Bürgern gleiche Religionsfreiheiten – und ganz allgemein gleiche kulturelle Rechte – nur unter der Bedingung garantieren, dass diese gewissermassen aus den integralen Lebenswelten ihrer Religionsgemeinschaften und Subkulturen ins Offene der gemeinsamen Zivilgesellschaft heraustreten. Gleichzeitig darf auch die Mehrheitskultur ihre Mitglieder nicht in der bornierten Vorstellung einer Leitkultur gefangen halten, die sich eine ausschliessende Definitionsgewalt über die politische Kultur des Landes anmasst. In seinem Urteil über die Zulässigkeit der Beschneidungspraxis von Muslimen (und Juden) verkennt das Kölner Landgericht, dass zusammen mit den eingebürgerten Muslimen «auch der Islam zu Deutschland gehört». – In der Rolle von demokratischen «Mitgesetzgebern» gewähren sich alle Staatsbürger gegenseitig den grundrechtlichen Schutz, unter dem sie als Gesellschaftsbürger ihre kulturelle und weltanschauliche Identität wahren und öffentlich zum Ausdruck bringen können. Dieses Verhältnis von demokratischem Staat, Zivilgesellschaft und subkultureller Eigenständigkeit ist der Schlüssel zum Verständnis der beiden einander ergänzenden Motive, die Säkularisten und Multikulturalisten fälschlich für unvereinbar halten. Das universalistische Anliegen der politischen Aufklärung erfüllt sich erst in der fairen Anerkennung der partikularistischen Selbstbehauptungsansprüche religiöser und kultureller Minderheiten… Zum Artikel.

Europa wird direkt ins Herz getroffen – Die FAZ im Gespräch mit Jürgen Habermas

Der Philosoph Jürgen Habermas ist alarmiert: Sollten die Regierungschefs Europas bei der Wahl des Kommissionspräsidenten das Wählervotum tatsächlich missachten, sieht er das als einen Angriff auf die Demokratie.

Zur Blockade der Nominierung Jean Claude Junkers:

„Der Vorgang hat eine politische und eine rechtliche Seite. Zum ersten Mal hat eine Europawahl stattgefunden, die den Namen einer politischen Wahl halbwegs verdient. Es bestand einerseits die europaweit erkennbare Alternative zwischen Juncker und Schulz und andererseits die grundsätzliche Alternative zwischen diesen beiden Integrationisten und den Fürsprechern einer Abwicklung der europäischen Institutionen. Deshalb hat jetzt das Präsidium des Parlaments selbstbewusst eine unmissverständliche Absichtserklärung abgegeben, deren Ergebnis der Europäische Rat nach Gesetzeslage bei seinem Vorschlag für den vom Parlament zu wählenden Kommissionspräsidenten zwingend „zu berücksichtigen“ hat.

Und wie antworten unsere Regierungschefs auf diesen neuen Anfang? Sie machen die Schotten dicht, um eine übergriffige exekutive Macht, die sie in den Jahren der Krise auf dem Wege undemokratischer Selbstermächtigung ausgebaut haben, gegen die Flut der vermeintlich irrationalen Volkswut abzusichern. Ich hoffe allerdings, dass sich im Europäischen Rat noch ein Meinungswandel vollzieht…“ Zum Artikel.

Wie viel Religion verträgt der liberale Staat? – von Jürgen Habermas

6. August 2012, Jürgen Habermas, NZZ

Die Antwort, die der Laizismus gibt, ist unbefriedigend. Die Religionsgemeinschaften dürfen, solange sie in der Bürgergesellschaft eine vitale Rolle spielen, nicht aus der politischen Öffentlichkeit in die Privatsphäre verbannt werden, weil eine deliberative Politik vom öffentlichen Vernunftgebrauch ebenso der religiösen wie der nichtreligiösen Bürger abhängt. Wenn die schrille Polyfonie aufrichtiger Meinungen nicht unterdrückt werden soll, dürfen die religiösen Beiträge zu moralisch komplexen Fragen wie Abtreibung, Sterbehilfe, vorgeburtliche Eingriffe in das Erbgut usw. nicht schon an der Wurzel der demokratischen Willensbildung abgeschnitten werden. Religiösen Bürgern und Religionsgemeinschaften muss es freistehen, sich auch in der Öffentlichkeit religiös darzustellen, sich einer religiösen Sprache und entsprechender Argumente zu bedienen.

In einem säkularen Staat müssen sie freilich auch akzeptieren, dass der politisch relevante Gehalt ihrer Beiträge in einen allgemein zugänglichen, von Glaubensautoritäten unabhängigen Diskurs übersetzt werden muss, bevor er in die Agenden staatlicher Entscheidungsorgane Eingang finden kann. Es muss gewissermassen ein Filter zwischen die wilden Kommunikationsströme der Öffentlichkeit einerseits und die formalen Beratungen, die zu kollektiv bindenden Entscheidungen führen, andererseits eingezogen werden. Denn staatlich sanktionierte Entscheidungen müssen in einer allen Bürgern gleichermassen zugänglichen Sprache formuliert und gerechtfertigt werden können. Zum Artikel.