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Staatsrechtler Prof. Hans Meyer: Gesetzgeber ist verpflichtet, eine Regelung für Volksabstimmungen zu verabschieden.

29. August 2016, von Henning Rasche

Wir müssen endlich über direkte Demokratie reden

…Hans Meyer, Staatsrechtler und früherer Präsident der Berliner Humboldt-Universität, vertritt diese These seit Jahrzehnten. In der „Juristenzeitung“ schrieb er 2012: „Es handelt sich um einen selbstverständlichen Verfassungsauftrag an das Parlament, die Möglichkeit zu schaffen, das Instrument zu nutzen.“ Will heißen: Der Gesetzgeber sei verpflichtet, eine Regelung für Volksabstimmungen zu verabschieden… Mehr dazu.

vgl. dazu die Petition.