Hess. Pfarrerblatt 02/2017
aus dem Jahresbericht des Vors. des Hess. Pfarrervereins:
„…Für uns Pfarrerinnen und Pfarrer gibt die EKHN ca. 27% ihres Jahreshaushaltes aus (166 Mio. bei ca. 600 Mio. Euro Gesamthaushalt).
Für die Ruhestandsversorgung ist in unserer Landeskirche durch die Versorgungsstiftung relativ gut vorgesorgt. Auch die absehbar zunehmende Zahl von Ruheständlern/innen wird wie bisher versorgt werden können, ohne dass der laufende Haushalt überstrapaziert wird.“
Anm. F.S.: Zu dem Bericht mag ein kleiner Hinweis genügen. Im jüngsten Jahresbericht der EKHN wird ein Ausgabevolumen für die (ca. 1000) Gemeindepfarrer der EKHN mit 69 Mio. € beziffert. Zu addieren wären die Versorgungsleistungen, zu subtrahieren die Einnahmen, die die
PfarrerInnen etwa durch die Vergütung des staatlichen Schulunterrichts (in der EKHN vier Schulstunden) selbst generieren.
Separat zu betrachten wären die Funktionspfarrstellen. Darunter erwirtschaften die ca. 140 Schulpfarrer der EKHN ihr Gehalt letztlich selbst; sie sind für den EKHN-Haushalt fast vollkommen neutral. Die EKHN leitet die staatlichen Mittel über ihren Haushalt an diese KollegInnen weiter. Wie im Falle des Schulunterrichts der Gemeindepfarrer. Die entsprechenden Mittel werden im Rechnungswesen der EKHN zwar verbucht, sind aber eigentlich nur Durchlaufposten. Wenn die EKHN diese von den Pfarrern selbst erwirtschafteten Mittel an die PfarrerInnen weiterleitet, kann man wohl – landläufige Terminologie verwendend – nicht von „ausgeben“ sprechen.
Man könnte fortfahren mit Richtigstellungen, muss aber nicht – Zeitverschwendung. Die zentrale Fragestellung wird hier nicht ansatzweise erfasst (dazu mehr in einer Folgeausgabe der Wort-Meldungen). Wenn man allerdings in dieser Ausgabe des Pfarrerblatts weiter blättert, erhält man eine Ermutigung: „Das Postfaktische nicht fürchten“, liest man die Überschrift eines Folgeartikels (vgl. S. 39).
Und denkt redaktionskritisch: Mut zur Selbstironie darf man also wenigstens der Redaktion nicht absprechen.
vgl. der Jahresbericht des Vors. S. 34,