Schlagwort-Archive: Martin Zentgraf

Für uns Pfarrer gibt die EKHN 27% ihres Jahreshaushaltes (166 Mio.) aus. So Martin Zentgraf, Vors. des Pfarrvereins der EKHN.

Hess. Pfarrerblatt 02/2017

aus dem Jahresbericht des Vors. des Hess. Pfarrervereins:

„…Für uns Pfarrerinnen und Pfarrer gibt die EKHN ca. 27% ihres Jahreshaushaltes aus (166 Mio. bei ca. 600 Mio. Euro Gesamthaushalt).
Für die Ruhestandsversorgung ist in unserer Landeskirche durch die Versorgungsstiftung relativ gut vorgesorgt. Auch die absehbar zunehmende Zahl von Ruheständlern/innen wird wie bisher versorgt werden können, ohne dass der laufende Haushalt überstrapaziert wird.“

Anm. F.S.: Zu dem Bericht mag ein kleiner Hinweis genügen. Im jüngsten Jahresbericht der EKHN wird ein Ausgabevolumen für die (ca. 1000) Gemeindepfarrer der EKHN mit 69 Mio. € beziffert. Zu addieren wären die Versorgungsleistungen, zu subtrahieren die Einnahmen, die die
PfarrerInnen etwa durch die Vergütung des staatlichen Schulunterrichts (in der EKHN  vier Schulstunden) selbst generieren.

vgl. S. 84 (oben, 1. Zeile)

Separat zu betrachten wären die Funktionspfarrstellen. Darunter erwirtschaften die ca. 140 Schulpfarrer der EKHN ihr Gehalt letztlich selbst; sie sind für den EKHN-Haushalt fast vollkommen neutral. Die EKHN leitet die staatlichen Mittel über ihren Haushalt an diese KollegInnen weiter. Wie im Falle des Schulunterrichts der Gemeindepfarrer. Die entsprechenden Mittel werden im Rechnungswesen der EKHN zwar verbucht, sind aber eigentlich nur Durchlaufposten. Wenn die EKHN diese von den Pfarrern selbst erwirtschafteten Mittel an die PfarrerInnen weiterleitet, kann man wohl – landläufige Terminologie verwendend – nicht von „ausgeben“ sprechen.

Man könnte fortfahren mit Richtigstellungen, muss aber nicht – Zeitverschwendung. Die zentrale Fragestellung wird hier nicht ansatzweise erfasst (dazu mehr in einer Folgeausgabe der Wort-Meldungen). Wenn man allerdings in dieser Ausgabe des Pfarrerblatts weiter blättert, erhält man eine Ermutigung: „Das Postfaktische nicht fürchten“, liest man die Überschrift eines Folgeartikels (vgl. S. 39).
Und denkt redaktionskritisch: Mut zur Selbstironie darf man also wenigstens der Redaktion nicht absprechen.
vgl. der Jahresbericht des Vors. S. 34,

„Im geschwisterlichen Geist zurückgeblickt“. Zur jüngsten Geschichte des Pfarrrvereins der EKHN im aktuellen Hess. Pfarrerblatt.

07/2016, Hess. Pfarrerblatt

Dass die Personalpolitik der Kirche in den 90iger Jahren keinen Lorbeerkranz verdiente konnte man in den zurückliegenden Wochen aus unterschiedlichen Quellen von unterschiedlichen (heute) Verantwortlichen erfahren. Etwa vom Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, Thomas Striegler und dem derzeitigen Personaldezernenten Jens Böhm, oder zuletzt auch aus der württembergischen Synode. Die „Fehler der Personalpolitik der 90er Jahre haben langfristig Vertrauen zerstört“. War dort auf der Synode zu hören. Harter Toback mithin.

Davon, von solchen Verwerfungen in der Zeit der jüngsten Kirchengeschichte, nimmt die Vereinsgeschichte des Pfarrervereins der EKHN, jüngst im Hess. Pfarrerblatt erschienen,  keine Notiz. Aber das eine oder andere Detail mag man auch aus dieser Zeit- als Ergänzung zu anderen, aussagekräftigeren Quellen – zu deren Vervollständigung durch diesen Artikel durchaus heranziehen. So z.B. zu den Themen:
5c Arbeitslosigkeit von Pfarramtskandidaten, Stellenplanung
und Erprobungsgesetz
Weitere Themen, die den Pfarrerverein beschäftigten, waren die sich immer mehr abzeichnende Arbeitslosigkeit von Pfarramtskandidaten, die sich zunächst zu Beginn der 80er Jahre im studentischen Bereich zeigte. Nicht jedem Absolventen konnte sofort ein Platz als Vikar oder Vikarin zugesagt werden….
Ende der 80er Jahre setzte sich dies dann fort, indem den Absolventen des zweiten kirchlichen Examens nicht mehr garantiert werden konnte, eine Stelle als Pfarrvikar oder Pfarrvikarin zu bekommen. Wie kann man es erreichen, die damals sogenannte Theologenschwemme zu bewältigen? Dies war die große Frage über Jahre hinweg….
Dabei wurde gerade auch vom Vorsitzenden, Pfarrer Dr. Sunnus, immer wie- der ein Gesamtkonzept zur Stellenplanung, das durch Solidarität bestimmt sein müsse, eingefordert

Nach dem Auslaufen des Erprobungsgesetztes wurde ein Einstellungsgesetz entwickelt, das die begrenzte Zahl der freien Stellen mit Hilfe von Assessmentcentern in den Griff bekommen sollte. Martin Zentgraf (Vors. des Pfarrvereins  der EKHN, Anm. WM) wies 2001 in seinem Bericht vor der Mitgliederversammlung darauf hin, dass der Pfarrverein ganz
unvoreingenommen die Kosten und den Nutzen eines solchen Verfahrens sehen möchte (HP 2/2001, S. 36)…

5d Gehaltsfragen und Pfarrhauskosten

5e Pfarrerinnen und Pfarrer

Lesen Sie S. 18ff dieser Ausgabe.