Kürzung von Finanzen für Kommunen in Hessen war verfassungswidrig

Wiesbaden. Die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Jahr 2011 bei den hessischen Kommunen ist verfassungswidrig. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden gab am Dienstag einer kommunalen Grundrechtsklage der Stadt Alsfeld im Vogelsberg statt. Lesen Sie mehr.

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