Jahresbericht 2012/13 der EKHN I

Kirchliche Finanzpolitik und Steuerungsgrößen. Darüber hatten wir vor Kurzem in den Wort-Meldungen schon berichtet. Fazit: finanzwirtschaftliche Größen sind nur operative, aber keine strategischen Steuerungsgrößen. Folgerung: die Theologen sind im Besitz der theologischen, soziologischen Steuerungsgrößen – und müssen damit (wieder) leiten.

Das wird aber nur gelingen, wenn sie, die Theologen, die Basisdaten und -informationen aus der Finanzwirtschaft auch einbeziehen. Handelt es sich zudem um notorische Basisdaten, wie etwa die Höhe des Anteils der Kirchensteuer an Lohn- und Einkommensteuer, die jedem Kirchensteuer zahlenden Mitglied der Landeskirche bekannt sind, dann sollte es in keinem Falle ein Vertun geben.

Nun schreibt der Kirchenpräsident der EKHN, Dr. Volker Jung, im Leitartikel des jüngsten Hochglanz- Jahresberichts der EKHN: „… In Wahrheit verhält es sich anders, das zeigt gerade die Kirchensteuer. Der Staat zieht diesen Beitrag – acht Prozent von der Lohn- oder Einkommensteuer – zusammen mit den beiden genannten Abgaben ein.“ Da lohnte es, aufmerksam Korrektur zu lesen. Und da lohnt es noch immer, möglichst frühzeitig zu korrigieren. Da lohnte es ggf., diese Ausgabe noch einmal einzustampfen und korrigiert neu aufzulegen. Denn der Anteil der Kirchensteuer beträgt in der EKHN neun Prozent. Und jedes Kirchenmitglied der EKHN weiß es. Und ergo könnte der Imageschaden für die EKHN größer sein als die Kosten einer – korrigierten –  Neuauflage.

Lesen Sie den Jahresbericht.

 

 

 

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