Zur geflissentlichen Erinnerung: Kirche verzichtete auf Kompensation durch Verluste der Einkommensteuerreform 2000

Der Rückgang der Kirchensteuern wird immer wieder als Grund für Downsizing-„Reformen“, für Personalabbau, Fusionen, Doppik/NKF, Zentralisierung etc. bemüht. Allerdings zeigt die Statistik zum einen nominal deutliche Steigerungen der Kirchensteuerentwicklung – (vgl. auch die Entwicklung der Kirchensteuer in der EKiR) parallel zu den daran gekoppelten staatlichen Steuereinnahmen.

Zum anderen verzichteten die Finanzdezernenten auf eine Kompensation für den Rückgang der Kirchensteuern infolge einer Steuerreform. Die Höhe der aktuellen Kirchensteuer ist also zu einem gewissen Anteil hausgemacht und gewollt.

 

„Die Hauptursache des Rückgangs der Kirchensteuern in diesem Zeitraum waren die Steuerreformen der rot-grünen Koalition ab 1999. Die sukzessive Entlastung vor allem der höheren Einkommensgruppen löste seitdem unmittelbar eine Minderung der Kirchensteuereinnahmen aus. Dieser Rückgang war 1999/2000 keine Überraschung. Denn die Finanzbehörden der Länder und des Bundes hatten beide Kirchen über die beabsichtigten Steuerreformen informiert und insbesondere darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Reformen zu einem strukturellen Absinken der Kirchensteuern führen würden. Die staatlichen Stellen hatten an diesem Absinken ausdrücklich kein Interesse.

Deshalb hatte eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzressorts unter Leitung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck 1999/2000 den Finanzreferenten der Landeskirchen und Diözesen Vorschläge zur Vermeidung der Verluste unterbreitet. Es wurde angeregt, die Kirchensteuer von der Einkommensteuer zu entkoppeln und sie mit einem verminderten Satz an das Bruttoeinkommen zu binden. Doch die Vorschläge wurden innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zunächst von der katholischen Kirche, dann von den evangelischen Kirchen abgelehnt.“ Zum Artikel von Prof. Herrmann Lührs in den zeitzeichen 2009.

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