Schlagwort-Archive: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Wie der Kampf gegen den Terrorismus zum Angriff auf Grundrechte wird. Von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

06/2016, evangelische Aspekte

(aktuelles Heft, Thema: Überwachung und Freiheitsrechte)

Paradigmenwechsel durch den „Großen Lauschangriff“

Ein entscheidender rechtspolitischer Paradigmenwechsel wurde mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ vom 26. März 1998 vorgenommen. Darin wird die akustische Wohnraumüberwachung – der „große Lauschangriff“ – strafprozessual geregelt, was durch eine gleichzeitig vorgenommene Änderung von Artikel 13 des Grundgesetzes (GG) ermöglicht wurde: Der privateste Zufluchtsraum, die private Wohnung, schützt nicht mehr vor staatlichen Abhörmaßnahmen…
Dieses Gesetz wurde mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 2004 als in wichtigen Teilen mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt….

Neue Gefahr: Vorratsdatenspeicherung

Die am 15. März 2006 in Kraft getretene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sah für alle Kommunikationsdaten Speicherfristen von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren vor. Das zur Umsetzung der Richtlinie am 1. Januar 2008 in Kraft getretene deutsche Gesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 als verfassungswidrig verworfen.
Die Praxis der Vorratsdatenspeicherung seit 2015

Dennoch hat die Bundesregierung unter der täuschenden Bezeichnung so genannter „Höchstspeicherfristen“ einen Gesetzentwurf zur anlasslosen Speicherung der meisten Telekommunikationsverbindungsdaten vorgelegt und behauptet, dies sei zum Vorgehen gegen den Terrorismus erforderlich. Seit 18. Dezember 2015 ist das Gesetz in Kraft. Auch wenn gewisse Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigt werden, handelt es sich wieder um eine ohne jeden Anlass verpflichtende Speicherung von Daten der Telekommunikation für 4 bzw. 10 Wochen.

Zum Aufsatz.

Ständige sicherheitspolitische Aufrüstung seit den 70iger Jahren. Interview mit dem früheren Innenminister Gerhard Baum.

02/2015, Interview mit Gerhard Baum, Ex- Bundesinnenminister von 1978-1984;  2004 brachte er zusammen mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Burkhard Hirsch vor dem Bundesverfassungsgericht den »Großen Lauschangriff« zu Fall, 2006 das Luftsicherheitsgesetz, das den Abschuss von Passagiermaschinen im Entführungsfall legalisieren sollte. Er hat außerdem Verfassungsbeschwerde gegen die heimliche Durchsuchung von Computern eingelegt.
Freiheit ist ohne Unfreiheit nicht zu haben
? Herr Baum, Sie waren Bundesinnenminister als die RAF bombte und mordete, Sie kennen die Spannung zwischen dem Grundrecht auf Freiheit und dem Wunsch nach Sicherheit aus nächster Nähe. Nun legen Sie mit ihrem Buch Rettet die Grundrechte! eine Streitschrift zum Thema Bürgerfreiheit versus Sicherheitswahn vor. Sehen Sie Parallelen zu den 70er Jahren?

Baum: Ich sehe seit den 70er Jahren eine ständige sicherheitspolitische Aufrüstung, und ich sehe, dass diejenigen, die die Freiheit verteidigen in die Defensive geraten sind gegenüber übermäßigen Sicherheitsszenarien. Diese Sicherheitsbedürfnisse beruhen auf Angstprozessen. Es wird ein Ausnahmezustand beschworen, den wir gar nicht haben. Freiheit ist ohne Unfreiheit nicht zu haben. Und deshalb wehre ich mich entschieden dagegen, dass man die Freiheit verteidigt, indem man sie über dringende Notwendigkeiten ständig einschränkt. Es ist ein schleichender Prozess, der dazu geführt hat, dass wir heute Elemente des Überwachungsstaats haben. 

Zum vollständigen Interviewtext.

Katholikentag V: Hätte nach Bischof Rudolf Vorderholzers Willen nicht hätte stattfinden sollen: Auftritt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

30. MAI 2014 von Joachim Frank

Der umstrittene Auftritt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf Katholikentag in Regensburg hält nicht, was er verspricht. Im Gegenteil: Trotz Themen mit Krawallpotenzial bleibt es stets gepflegt gespannt.

Als Mitorganisator sei er zufrieden, sagt Valentin anschließend und fügt kopfschüttelnd hinzu: „Ich verstehe jedenfalls nicht, warum so etwas nach Bischof Voderholzers Willen nicht hätte stattfinden sollen.“ In der Tat: Der Themenbogen – er reicht vom „Böckenförde-Axiom“ zu den vorpolitischen Fundamenten des säkularen Staates über das Selbstbestimmungsrecht der Kirche als Arbeitgeberin bis hin zur Darstellung der Kirche in den Medien und zu Angriffen des „digitalen Mob“ (Bingener) auf alles Religiöse – bleibt stets so gepflegt gespannt, dass es erst gar nicht zu Zerreißproben kommt.

Mit Ausnahme jenes kurzen Moments, in dem Aiman Mazyek vom Zentralrat der Muslime prophezeit, die „unsäglichen“, gegen die Integration muslimischer Frauen gerichteten Kopftuch-Verbote würden „in den nächsten Jahren natürlich alle fallen“, weil sie de facto ein Berufsverbot bedeuteten und mit der Verfassung unvereinbar seien. Aber selbst das löst keine größeren Eruptionen auf der Bühne oder im Publikum aus… Zum Artikel in der FR.