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Das Fernmeldegeheimnis ist faktisch abgeschafft

Der BND hat Daten, die er am Internetkontepunkt Frankfurt abgeschöpft hat der NSA weiter gegeben. Die Kommunikation deutscher Staatsbürger wurde dabei nur unzureichend heraus gefiltert.

Der Vorfall, der nun publiziert wurde ist in dreifacher Hinsicht ein Skandal:

  • Ein Grundrecht auf Privatsphäre wird nur den eigenen Bürgern zugestanden. Es offenbart ein erschreckendes Verständnis von Geheimdiensten, wenn man Grundrechte nur den eigenen Bürgern zugesteht. Sie sollten universell sein. Ein Land, das von sich den Anspruch hat Grund und Menschenrechte in die Welt zu strahlen, darf sich an deren Aushöhlung nicht beteiligen.Wahrscheinlich werden viele andere Staaten ähnlich mit der NSA kooperiert haben. Da im Internet Daten nicht auf den direkten Weg gesendet werden, liegt der Schluss nahe, dass unsere Nachbarn wahrscheinlich der NSA die Daten lieferten, die ihnen der BND nicht geben wollte.

    Eine Bekanntgabe der Praxis hätte die Bürger schützen können. Doch der BND sah es anscheinend als wichtiger an bei der NSA mitzuspielen als die Grundrechte seiner Bürger zu schützen.

  • Der BND brach mit dem Datenaustausch bewusst das Grundgesetz. Zu Beginn des Programm Eikonal gab es keine Rechtliche Grundlage für den Datenaustausch. Dennoch wurde es gestartet. Erst 2009 wurde ein Gesetz zum Austausch der Daten geschaffen. Dieses erlaubt aber nur eine Übermittlung nach einer Einzelfallprüfung. Massenhafte Rohdaten, wie geschehen, zu übergeben war darin nie vorgesehen.
  • Die Kontrollgremien, die eingeweiht waren haben sich am Bruch des Grundgesetz beteiligt. Namentlich der damalige Kanzleramtsminister Steinmeier und das parlamentarische Kontrollgremium.

Artikel 10 des Grundgesetz ist daher wahrscheinlich nicht einmal mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben steht.

Wohin die Datensammelwut der NSA führt zeigt sich exemplarisch gut in den USA. Apple hat sein neues Smartphone mit einer neuen Verschlüsselungstechnik ausgestattet. Diese erlaubt es nun nicht einmal mehr Apple die so verschlüsselten Daten zu lesen. Für diesen Service wurde erst durch die Geheimdienste ein Markt geschaffen. Vor allem weil bekannt ist, dass jede Kommunikation erfasst werden könnte und sogar Internetfirmen zur Herausgabe von Daten gezwungen werden, ist ein Markt für Privatsphäre entstanden. Gegen die großen Geschütze hat Apple nun ebenfalls groß aufrüsten müssen. Die einmal verschlüsselten Daten kann nur noch der Benutzer entschlüsseln. Kein Geheimdienst kann Apple dazu zwingen. Die Behörden schlagen nun Alarm vor der neuen Technologie. Wer seine Daten schützen will gilt automatisch als verdächtig.

Ein Wettrüsten zwischen Nutzern und Behörden ist kein wünschenswertes Ereignis. Doch es wird notwendig bleiben so lange Geheimdienste nicht wieder auf den Boden der Verfassung gestellt werden und wir uns über ein elektronisches Briefgeheimnis geeinigt haben.

Ein verlässliches Briefgeheimnis dient den Interessen aller. Die Kommunikation ist günstig, einfach und vertraulich. Das Funktioniert aber nur so lange das Briefgeheimnis als wichtiges Grundrecht angesehen wird. Doch wer ist in unserem Staat noch da um die Grundrechte zu schützen, wenn selbst der Kanzleramtsminister das Grundgesetz bricht?