Schlagwort-Archive: Kirchendirektor Christoph Neuhaus

Bericht zur Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern: „Totalrevision des Kirchengesetzes“

27.5.15

2. Synodetag: Verhältnis Kirche-Staat

Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern. Sie hat am zweiten Sessionstag ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung verabschiedet. … Mehr dazu.

Communiqué der Synode
27. Mai 2015
Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern
Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat am zweiten Sessionstag
ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern verabschiedet. Das Kirchen-
parlament begrüsst, dass die Weiterentwicklung auf partnerschaftliche Weise mit einer
Projektorganisation angepackt werden soll. Es stimmt der Übertragung der Dienst-
verhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern an die Kirchen zu, sofern
ein verlässliches Finanzierungssystem garantiert wird.  Der vollständige Text.

Bericht zur Weiterentwicklung von Kirche und Staat:
Acht Leitsätze als Basis für die Totalrevision des Kirchengesetzes
27. März 2015 – Medienmitteilung; Regierungsrat

Zur Mediendokumentation
Der Regierungsrat will das Verhältnis des Kantons zu den drei Landeskirchen weiterentwickeln und das dazugehörige Kirchengesetz anhand von acht Leitsätzen totalrevidieren. Dies ist die Quintessenz eines Berichts des Regierungsrates, den Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus heute (27.3.2015) den Medien vorgestellt hat. Der Bericht basiert auf einer im Jahr 2014 erstellten externen Studie. Die Autoren empfehlen, die Verflechtung von Kirche und Staat stufenweise zu lockern und den Landeskirchen mehr Autonomie einzuräumen. Ein Teil des historisch gewachsenen Staatskirchenrechts sei nicht mehr zeitgemäss. Der Grosse Rat wird den Bericht in der Septembersession 2015 zur Kenntnis nehmen.

Historisch gewachsene Verflechtungen
Die Autoren kommen zum Schluss, dass die historisch gewachsene, enge Verflechtung der Landeskirchen mit dem Staat im Kanton Bern eine neue rechtliche Basis braucht. So seien einige Elemente des heutigen Staatskirchenrechts nicht mehr ganz zeitgemäss. Die enge Verbindung sollte aus Sicht der Autoren deshalb stufenweise gelockert und im Gegenzug den Landeskirchen mehr Autonomie und Verantwortung eingeräumt werden. Mit geeigneten Mitteln sei auch eine Partnerschaft zwischen dem Staat und anderen, kleineren und teilweise neuen religiösen Gruppierungen zu suchen. Nötig erscheint den Autoren schliesslich mehr Transparenz bei der Unterstützung der Religionsgemeinschaften… Die Medienmitteilung.

Reformierte Schweiz: Pfarrstellen werden erst ab 2016 abgebaut.

Von Christoph Aebischer.

Aus rechtlichen Gründen soll der vom Grossen Rat beschlossene Abbau von
Pfarrstellen erst 2016 einsetzen. Sofern das Parlament den Vorschlag der
Regierung gutheisst, wird ein Nachkredit fällig.


Kirchendirektor Christoph Neuhaus (SVP) bestätigt dies nun: «Ein Rechtsgutachten zeigt auf, dass wir auf die Nase fallen würden, wenn jemand klagt.» Darum schlägt die Regierung
dem Grossen Rat vor, erst 2016 mit dem Stellenabbau einzusetzen. Im ersten Jahr würde der Betrag um zwei, bis 2019 jährlich um je eine weitere Million gekürzt. Insgesamt gehen so 24,9 reformierte, 2,5 römisch-katholische und 0,1 christkatholische Pfarrstellen verloren.

Hintergrund: 26.01.2014, von Denis von Burg
Angst vor «Kahlschlag» bei Pfarrern. Kanton Bern streicht 30 Jobs. Kirchen warnen vor Abbau beim Service public

Die 30 Stellen sind weniger als 10 Prozent der über 300 reformierten Pfarrstellen im Kanton – doch weil die Pfarrer-Garantien für kleine Kirchgemeinden aufgehoben werden sollen, werden viele Kirchgemeinden auf dem Land ihren eigenen Pfarrer verlieren. Sie müssen sich Kirche und Pfarrhaus mit Nachbargemeinden teilen. Inoffizielle Szenarien gehen davon aus, dass sich im Emmental, Seeland oder im Berner Oberland die Anzahl eigenständiger Kirchgemeinden halbieren wird… Zum Artikel.
Aus den 10-Jahresberichten zum Thema Pfarrermangel in der Schweiz (Bern)

Von 1971 bis 1980 sind in der bernischen Landeskirche jedes Jahr durchschnittlich 23 Pfarrstellen nicht besetzt. (Bericht 1980)

Längst nicht alle der neu [in den Kirchendienst] Aufgenommenen übernahmen ein Gemeindepfarramt, weshalb die Zahl der vakanten Stellen nie wesentlich verringert werden konnte und somit der seit langem bestehende Pfarrermangel andauert. (Bericht 1990)

Seit langem herrscht chronischer Pfarrermangel, der darin augenfällig wird, dass zu jeder Zeit 20 – 30 Pfarrstellen unbesetzt sind, etliche davon über längere Zeit. (Bericht 1990)