Schlagwort-Archive: Verhältnis Kirche- Staat

Bericht zur Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern: „Totalrevision des Kirchengesetzes“

27.5.15

2. Synodetag: Verhältnis Kirche-Staat

Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern. Sie hat am zweiten Sessionstag ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung verabschiedet. … Mehr dazu.

Communiqué der Synode
27. Mai 2015
Die Synode begrüsst die partnerschaftliche Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern
Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hat am zweiten Sessionstag
ihre Stellungnahme zu den Vorschlägen des Regierungsrates zur Weiterentwicklung
des Verhältnisses von Kirche und Staat im Kanton Bern verabschiedet. Das Kirchen-
parlament begrüsst, dass die Weiterentwicklung auf partnerschaftliche Weise mit einer
Projektorganisation angepackt werden soll. Es stimmt der Übertragung der Dienst-
verhältnisse der Pfarrerinnen und Pfarrer vom Kanton Bern an die Kirchen zu, sofern
ein verlässliches Finanzierungssystem garantiert wird.  Der vollständige Text.

Bericht zur Weiterentwicklung von Kirche und Staat:
Acht Leitsätze als Basis für die Totalrevision des Kirchengesetzes
27. März 2015 – Medienmitteilung; Regierungsrat

Zur Mediendokumentation
Der Regierungsrat will das Verhältnis des Kantons zu den drei Landeskirchen weiterentwickeln und das dazugehörige Kirchengesetz anhand von acht Leitsätzen totalrevidieren. Dies ist die Quintessenz eines Berichts des Regierungsrates, den Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektor Christoph Neuhaus heute (27.3.2015) den Medien vorgestellt hat. Der Bericht basiert auf einer im Jahr 2014 erstellten externen Studie. Die Autoren empfehlen, die Verflechtung von Kirche und Staat stufenweise zu lockern und den Landeskirchen mehr Autonomie einzuräumen. Ein Teil des historisch gewachsenen Staatskirchenrechts sei nicht mehr zeitgemäss. Der Grosse Rat wird den Bericht in der Septembersession 2015 zur Kenntnis nehmen.

Historisch gewachsene Verflechtungen
Die Autoren kommen zum Schluss, dass die historisch gewachsene, enge Verflechtung der Landeskirchen mit dem Staat im Kanton Bern eine neue rechtliche Basis braucht. So seien einige Elemente des heutigen Staatskirchenrechts nicht mehr ganz zeitgemäss. Die enge Verbindung sollte aus Sicht der Autoren deshalb stufenweise gelockert und im Gegenzug den Landeskirchen mehr Autonomie und Verantwortung eingeräumt werden. Mit geeigneten Mitteln sei auch eine Partnerschaft zwischen dem Staat und anderen, kleineren und teilweise neuen religiösen Gruppierungen zu suchen. Nötig erscheint den Autoren schliesslich mehr Transparenz bei der Unterstützung der Religionsgemeinschaften… Die Medienmitteilung.

Schweiz: Volkskirche – ein Abschied in Raten von einem Erfolgsmodell?

05/2015

Der Kanton Bern will sein Verhältnis zur Landeskirche lockern. Eine Bagatelle? Mitnichten – eine bedeutende Weichenstellung…

Starkes Signal. Was wie eine kleine, folgerichtige Flurbereinigung aussieht, ist in Wahrheit jedoch ein Schritt von grosser Signalwirkung. Und Symptom einer landesweiten Entwicklung, die schrittweise in Gang kommt und letztlich über die Zukunft des Modells «Volks­kirche» entscheidet.

Vielleicht macht es tatsächlich wenig Sinn, die alte Bastion des Berner Staatskirchentums gegen jeden gesellschaftlichen Trend verteidigen zu wollen. Und doch: Gerade das über 200-jährige Berner Modell wäre eigentlich zukunftsweisend. Denn die enge Anbindung an den neutralen Staat bürgt für eine demokratische, pluralistische, ökumenische und interreligiöse Grundstimmung in der Kirche. Der Staat ist «ein Bollwerk gegen gefährlich werdende Religionen», wie die Berner Juristin und Politikerin Gret Haller vor wenigen Jahren in einem «reformiert.»-Interview festhielt, und der Staat sorgt für ein staatsbürgerliches Bewusstsein auch in den Kirchen. –

Starker Partner. Im Kanton Bern, wo reformierte, römisch-katholische, christkatholische und jüdische Geistliche (noch) vom Staat besoldet, administriert und beaufsichtigt werden, konnte sich ein Klima des gegenseitigen Verständnisses herausbilden, in dem der ökumenische Gedanke besonders gut gedeiht. Und ein Staat, der in mittlerer Zukunft vielleicht auch Imame und Hindupriester zu seinem Personal zählt, behält ein Stück Religionspolitik in der Hand – und damit die Hoheit über den Religions­frieden.  Zum Artikel.

Polen: Klinikleiter verweigerte Abtreibung – nun folgt Entlassung.

15. Juni 2014

Debatte über verweigerte Abtreibung in Polen.
Fötus hat keine Schädeldecke, Gehirn kaum ausgebildet.

Zum Artikel.

9. Juli 2014

Angeordnete Untersuchungen zogen sich so lange hin, bis legaler Abbruch nicht mehr möglich war.

Warschau – Die Warschauer Bürgermeisterin Hanna Gronkiewicz-Waltz hat am Mittwoch die Entlassung eines Klinikleiters angekündigt, der einer schwangeren Frau eine Abtreibung verweigert hatte. Die 38-jährige hatte sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen, nachdem sie erfahren hatte, dass ihr Kind schwerst behindert sein würde und nur sehr geringe Überlebenschancen haben werde… Zum Bericht.

Verhältnis Staat und Kirche: Wettbewerbsmodell oder Säkularisierungstheorie? von Prof. Gerd Pickel

Als Erkenntnis aus den vorgestellten Überlegungen wichtig ist, dass man die Betrach-
tungen des Staat-Kirche-Verhältnisses über die Jahrzehntelange alleinige Gegen-
überstellung repressiver versus unterstützender Positionen des Staates hinaus erwei-
tert und sich die Frage stellt, ob nicht möglicherweise auch eine Position kirchlicher
Autarkie unter bestimmten Umständen eine wünschenswerte Option für die Kirchen
sein könnte. Eine zu enge Verzahnung zwischen Staat und Kirche – und sei sie noch
so gut gemeint – könnte die gleichen Folgen besitzen wie politische Repressionen –
eine kontinuierliche Säkularisierung und einen Rückgang religiöser Vitalität in der Ge-
sellschaft. Wie weit oder eng das Verhältnis der Kirchen zum Staat dabei sein sollte,
um eine möglichst gute Rahmenbedingung für den Bestand von Religion in modernen
Gesellschaften zu bieten, ist allerdings noch zu klären. Lesen Sie den Artikel.