Schlagwort-Archive: Pfarrstellenabbau

EKHN Frühjahrssynode 2017: Pfarrstellenbemessung 2020. Neue Debatte um Zukunft der Pfarrstellen eröffnet

06.05.2017

Verlässlichkeit sicherstellen
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Zahl der Pfarrstellen zwischen 2020 und 2024 jährlich um 1,6 Prozent von über 1400 auf knapp 1300 Stellen sinken soll. Es ist dabei geplant, das derzeitige Verhältnis von Gemeindegliedern pro Seelsorgerin und Seelsorger bei kirchenweit durchschnittlich rund 1600 Gemeindegliedern zu erhalten. Dabei gibt es Schwankungen zwischen einzelnen Gemeinden etwa im städtischen und ländlichen Bereich.

Mehr dazu.

 hier und hier.

EKHN-Frühjahrssynode: Pfarrstellenabbau um 1,6% von 2020-2024 von Dezernent Jens Böhm und der Kirchenleitung vorgeschlagen.

05/2017

Eine Vakanz-Situation kann aber bereits in den Jahren 2020 bis 2024 eintreten, so dass
schon im Rahmen der Pfarrstellenbemessung 2020 bis 2024 Regelungen vorgeschlagen werden, um Pfarrerinnen und Pfarrer im Ruhestand für Vakanz-Vertretungen zu gewinnen und eine gerechte Verteilung der anstehenden Vakanzen vorzubereiten (Vakanz-Quote)….

Die Zahl der Gemeindepfarrstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
– bis zum 31.12.2024 von 957 auf 880 Stellen…
Die Zahl der Dekanspfarrstellen wird von 34,5 auf 38,5 Stellen erhöht,…

Die Zahl der Stellen in der regionalen Spezialseelsorge wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 1,6 % reduziert –
Die Zahl der Fach- und Profilstellen wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert.
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst mit regionaler Anbindung wird in den Jahren
2020 bis 2024 jährlich um 1,6 % reduziert
Die Zahl der Stellen im gesamtkirchlichen Dienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich um
1,6 % reduziert
Die Zahl der Gestellungsverträge im Schulpfarrdienst wird in den Jahren 2020 bis 2024 jährlich
um 3 % reduziert …

Mehr dazu.

Synode Württemberg: „Notwendige Anpassungsvorgänge guten Mutes gestalten“: Reduktion der Pfarrstellen um ca. 2% p.a. bis 2024 bei aktuellen Höchstwerten der Kirchensteuereinnahmen.

Tagung der 15. Evangelischen Landessynode
vom 16. bis 18. März 2017

„Bis zum Jahr 2024 13,2 Prozent weniger Pfarrstellen vorgesehen, obwohl die Kirchensteuereinnahmen momentan Höchstwerte erreichen. Zur Entlastung sind 30 Vollzeit-Diakonenstellen, die auf die Kirchenbezirke der Landeskirche geplant…“

„In seinem Bericht warb Oberkirchenrat Wolfgang Traub darum, „notwendige Anpassungsvorgänge an sich vollziehende Entwicklungen nicht zu dramatisieren, sondern guten Mutes, im Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit zu gestalten“.

Mehr dazu, vgl. S. 1

Aus der Pfarrvertretung Baden: Entgegenung an Oberkirchenrat Strack. Von Volker Matthaei.

05/2016

In der Aprilausgabe der Pfarrvereinsblätter fand sich ein Artikel, in dem sich Herr Oberkirchenrat Strack der Diskussion mit der badischen PfarrerInnenschaft stellt, was ich für anerkennenswert halte. Seinem Artikel will ich mit diesem Beitrag entgegnen:

dienstfreien Tag
Erholungsurlaub
Vertretungen
Stellenabbau
Dienstwohnungs- und Residenzpflicht
Umstellung der Pfarrbesoldung …

vgl. S.192-198

Nordkirche: Kirchensteueranteil von Ortsgemeinden teilweise noch bei 32,5%. Massiver Pfarrstellenabbau führt zu Unterschriftensammlung.

03/2016
Errechnet am Beispiel des Anteils der Ortsgemeinden im Kirchenkreis Schleswig -Flensburg an den Kirchensteuereinnahmen 2016. zum download: Kirchensteueranteil Ortsgemeinden 2016.pdf

Nordkirche: GEMEINDEN IN ANGELN GEGEN PASTOREN-ABBAU, Schleswiger Nachrichten
vom 3. März 2016

Stellvertretend für ihre Gemeindeglieder haben sich jetzt Martina Braatz und Heinrich Grimm (Toestrup), Erika Kotenbeutel und Wolfram Lufft (Arnis-Rabenkirchen), Heinrich Nissen und Ulla Simon (Ellenberg) und Detlev Schumacher (Satrup), allesamt Kirchenvorstandsmitglieder in ihren Gemeinden, in einer schriftlichen Stellungnahme ihre Bedenken zum Ausdruck gebracht und Unterschriften gesammelt….

Derzeit liegt diese schriftliche Stellungnahme in zahlreichen Angelner Dörfern zur Einsichtnahme für die Bevölkerung aus. Parallel dazu bitten die Initiatoren um zustimmende Unterschriften auf beigefügten Listen. Der erste Erfolg ist schon da: Nach den Worten von Wolfram Lufft kamen bereits im ersten Anlauf über 600 Unterschriften zusammen. Diese Listen wurden kürzlich dem Kirchenkreisrat des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg (Sitz in Schleswig) zugeleitet. „Wir rechnen noch mit einigen hundert weiteren Unterschriften.“ Zum Artikel.

Nordkirche: Auf dem Forum Kirche2025.de werden Argumente gegen weitere Kürzungspläne bei Gemeinden gesammelt.

05/2015,

Trotz steigender Kirchesteuereinnahmen sollen die Gemeindepfarrstellen im Kirchenkreis Schleswig-Flensburg massiv beschnitten werden. Angepeilt sind gemeindliche Handlungsspielräume. Zwei PfarrerInnen sollen sich 5000 Gemeindeglieder teilen. Gemeinden fürchten jedoch um ihre Identität. Die ländliche Region wird damit dem Verfall preis gegeben.

Doch in der Kirche regt sich Widerstand gegen die Pläne, die schon auf der Herbstsynode verabschiedet werden sollen. Auf dem Forum kirche2025.de werden Argumente gesammelt.

Admin2025 vergleicht die Kirche mit einem Patienten: „Eine Amputation des Beines – 20% der Gemeindepfarrstellen – spart 3% der kirchlichen Ausgaben ein.
Selbst mit der Amputation aller Gemeindepfarrstellen
käme man nicht über einen Kürzungsbetrag von 12% der Kirchensteuerausgaben hinaus.“

Eberhard Hirschler, Unternehmer und Schatzmeister der Ev. Akademikerschaft, sorgt sich um die Kirche. Leserbrief in der Evangelischen Zeitung formuliert Unzufriedenheit mit dem Kurs der Kirche.

04/2015

Pfarrverein Hannover:

An dieser Stelle drucken wir (mit freundlicher Genehmigung des Verfassers) einen Leserbrief ab, den die Evangelische Zeitung veröffentlichte. Sein Verfasser, Eberhard Hirschler, ist freier Unternehmer mit Büros in Speyer und Hannover. Er ist Schatzmeitser der Evangelischen Akademikerschaft in Deutschland Landesverband Pfalz-Saar. Sein Brief zeigt, dass die Kritik an der Ausdünnung der Gemeindepfarrämter und der Art der „Strukturreformen“ sich nicht mehr nur auf den Kreis der Insider oder Pfarrvertreter beschränkt. Eberhard Hirschler aus Speyer-Otterstadt schreibt:

Sehr geehrte EvZ-Redaktion,


Im Quelle-Karstadt-Vergleich geht es darum, dass die jeweiligen Unternehmensführungen sich maßlos bereicherten und dadurch das Unternehmen portionsweise reduzierten und später verkauften. Die Ergebniszahlen wurden zu diesem Zweck „frisiert“.

Die Reduzierung der PastorInnenschaft, die Mehrbelastungen der PastorInnenschaft, die Zusammenlegung zahlloser Gemeinden gleichen diesem Vorgehen durchaus:

– Es werden Beratungsfirmen wie McKinsey teuer engagiert, die knallhart nach den volks-und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten der neoliberalen Gedankenwelt die Neu-Organisation der evangelischen Landeskirchen dringlich empfehlen und denen dann gefolgt wird – und wie im Vergleich werden die oberen Hierarchieebenen nicht von diesen für die Kirche langfristig tödlichen Eingriffen berührt.

– Doch die „Verkäufer“-Pastoren, also die Verkündiger der frohen Botschaft Jesu Christi bei den dafür kirchensteuer-zahlenden + brot-für-die-welt-spendenden Kirchenmitgliedern, werden von den Kirchenleitungen reduziert.

– Das ist so schrecklich falsch, wie die wichtigsten Sympathie- und Leistungsträger in einem Handels-Unternehmen, nämlich Verkaufsleiter und deren Verkäufer-Mannschaft, aus Ersparnisgründen zu kündigen.

– Das Argumentieren mit „zurückgehenden Einnahmen“ muss als „Frisieren“ angesehen werden, wenn man die seit Jahren sprudelnden Kircheneinnahmen und die mit unserem Staat bestehenden zusätzlichen Zuwendungsverträge betrachtet.

– Statt massiv für Pastoren-Nachwuchs in den Gymnasien zu werben, obwohl der Beruf des Pfarrers hochattraktiv wäre, wird auf den Rückgang der Kirchenmitgliederzahl verwiesen, den das o.a. „Management“ selber mitverschuldet.

– Stattdessen werden die noch geduldeten Pfarrer mit immer mehr pastoral unfruchtbarer Verwaltungsarbeit belastet.

– Zusätzlich wird ihnen zugemutet, mehrere oder viele bisherige Pfarreien gleichzeitig zu betreuen – mit allen Aufgaben eines Gemeindepfarrers.

– Die nahezu von jeder Gemeindearbeit freigesetzten SuperintendentInnen verstehen sich vor allem als anweisungsberechtigte Vorgesetzte, statt täglich in den Gemeinden zur Unterstützung und Motivierung ihrer PfarrkollegInnen selbst hilfreich mitzuarbeiten.

– Unzählige Pfarrer werden in scheinbar bedeutungsschweren Spezialaufgaben eingesetzt, statt im Dienst in und an der Gemeinde; denn vor Ort, in den Gemeinden, spielt das evangelische Leben und dort gehört der Pfarrer hin. Und von dort aus sollte er in überschaubaren Pfarrbezirken den regelmäßigen Kontakt zu seinen Gemeindegliedern halten…

Mehr dazu. (auf der sich öffnenden Seite nach unten scrollen)

Wintersynode der Reformierten in Bern-Jura-Solothurn: Abbau von 27,5 Pfarrstellen 2016-2019.

1.Zusammenfassung
Die geltende Verordnung über die Zuordnung der vom Kanton entlöhnten evangelisch-reformierten Pfarrstellen (BSG 412.111) ist letztmals per 1. Januar 2012 revidiert worden. Siemuss erneut revidiert werden, damit die vom Grossen Rat im Rahmen der Aufgaben- undStrukturüberprüfung 2014 gefassten Sparbeschlüsse in der Produktgruppe „PfarramtlicheVersorgung der Kirchgemeinden und Beziehung zwischen Kirche und Staat“ umgesetzt werden können. Da die Staatsausgaben für die Landeskirchen fast ausschliesslich aus Pfarrbesoldungen bestehen, kann das vom Grossen Rat vorgegebene Sparziel von jährlich 5 Millionen Franken nur mit dem Abbau von 27.5 Pfarrstellen erreicht werden. 24.9 Stellen gehen zu Lasten der evangelisch-reformierten Landeskirche. Die vorliegende Totalrevision der Verordnung ordnet die Pfarrstellen an die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden nach neuen Kriterien zu und regelt den Abbauprozess.


Der Stellenabbau erstreckt sich über die Jahre 2016 – 2019. Die Verordnung sieht Kriterienvor, in welcher Reihenfolge der Abbau in den Kirchgemeinden stattfindet. Verfügt wird der Umfang und der Zeitpunkt des Abbaus durch die oder den Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten. … Zum Synodenbericht.

Auch Mitglied der Pfarrvertretung der EKKW fordert Bilanzierung der Reformen und Moratorium des Reformprozesses.

 Die EKKW und ihre Zukunftsdebatte, von Pfr. Konrad Schullerus, Pfarrvertretung der EKKW (Ev. Kirche Kurhessen-Waldeck).

Nach einer Analyse der zurückliegenden Kirchenreformen in der EKKW und des weiteren Reformkonzets des Zukunftsaussschusses zieht der Autor folgendes Fazit:

„Was tun, sprach Zeus?

Was die Prioritäten kirchlichen Handelns betrifft, ist die EKKW weiter als 1992, dank der Arbeit des Strukturausschusses II. Bei der Umsetzung der von diesem erarbeiteten Prioritäten allerdings ist sie nicht wirklich voran gekommen. Die von Vizepräsident Bielitz schon 1992 angemahnte Zielperspektive kirchlichen Handelns – man könnte auch von strategischer Ausrichtung sprechen oder von der Form, in der die Kommunikation des Evangeliums sinnvoll Gestalt gewinnen soll – fehlt nach wie vor. Es gibt vor allem Sparbeschlüsse, die aufgrund einer fragwürdigen Prognose getroffen worden sind und den genannten Prioritäten mehr oder minder zuwiderlaufen, ohne dass Zielkonflikte als solche benannt werden.

M.E. wäre dringend ein Moratorium angesagt, um Zeit zum Nachdenken zu gewinnen. Ich rege folgende Fragestellungen und Vorgehensweise an, wobei einige der Überlegungen des Zukunftsausschusses durchaus aufgegriffen werden können:

1.Was haben die bisherigen Reformen – Kirchenkreisfusionen, Pfarrstellenabbau, neue Finanzverfassung, Einführung der Doppik – gebracht, und was haben sie gekostet? Es erscheint mir wenig sinnvoll, neue Reformprojekte loszutreten, ohne die Folgen der bisherigen Projekte angeschaut und daraus gelernt zu haben. Für alle zukünftigen Projekte ist vorher eine Kosten-Nutzen-Analyse vorzunehmen.

2….

3. Keine Planung kommt ohne Prognosen aus, das ist klar. Prognosen aber werden nun mal mit steigendem Prognosehorizont zunehmend unsicher. Wo werden Überprüfungszeiträume eingebaut? Wie müssen Beschlüsse aussehen, die nicht von vornherein auf irreversible Fakten hinauslaufen, sondern modifizierbar, anpassbar bleiben, je nach tatsächlicher Entwicklung der Lage?…“

Lesen Sie die weiteren Vorschläge und den gesamten Artikel auf den Seiten 11ff.

Besorgnis um die Nordkirche. Ein Brief an Bischof und Pröpstinnen.

In der Nordkirche drückt eine Gruppe Ehrenamtlicher, 3 davon Träger des „Ansgar Kreuzes“ drücken ihre Besorgnis hinsichtlich der Entwicklung der Nordkirche in einem Schreiben an Bischof und PrüpstInnen zum Ausdruck.
Rudolf Schlüter 24977 Grundhof, 2. Febr. 2015
Holnisser Weg 2
04636/572

Herrn Bischof
Gothart Magaard
Plessenstr. 5 a
24837 Schleswig

Frau Pröpstin
Johanna Lenz-Aude
Norderdomstr. 15
24837 Schleswig

Frau Pröpstin
Carmen Rahlf
Marienkirchhof 4
24937 Flensburg

Herrn Propst
Helgo Jacobs
Wassermühlenstr. 12
24376 Kappeln
Sehr geehrte Damen und Herren,

dass die Nordkirche sich für die Erhaltung des Sonntags einsetzt, entspricht nach unserer Auffassung dem Auftrag der Kirche und ist zu begrüßen.. Nach unserer Meinung wird die neue, unter Mitwirkung der Kirchen von der Landesregierung erlassene, Bäderregelung mit neuen Sonntagsöffnungszeiten für Geschäfte jedoch von der Kirche selbst konterkariert, wenn gleichzeitig in etlichen Kirchen nicht mehr an jedem Sonntag ein Gottesdienst stattfindet. Wir haben das Gefühl, die Kirche drängt sich selbst ins AUS, weil sie den Sonntag und das Kirchenjahr nicht pflegt.
Wir, die Unterzeichnenden als eine Gruppe auch kirchlich aktiver Senioren, empfinden das als eine für die Gläubigen unerträgliche Situation, die negative Rückschlüsse auf das Organisationstalent, den Organisationswillen und die Einsatzbereitschaft der Kirchenleitung und der PastorInnen zulässt.
Deshalb fordern wir, dass in jeder Kirche an jedem Sonntag ein Gottesdienst stattfinden muss.
Es geht in erster Linie darum, die seelsorgerlichen Bedürfnisse der Gläubigen zu beachten. Den Hinweis, dass man doch die Nachbarkirche oder den Regionalgottesdienst, der normalerweise nicht als „besonderer“ Gottesdienst gefeiert wird, besuchen könne, können und wollen wir nicht akzeptieren. Wieso müssen 2000 eingetragene und damit Kirchensteuer zahlende Gemeindemitglieder Rücksicht nehmen auf das „Wohlbefinden“ eines Pastors? Wir möchten und wollen in unserer „Heimatkirche“ zum Gottesdienst gehen können.

Für uns stellen sich folgende Fragen:
Die Anzahl der Kirchen des Kirchenkreises Schleswig-Flensburg kann man leicht auf der Website feststellen. Aber wieviel ordinierte PastorInnen werden vom Kirchenkreis insgesamt beschäftigt? Wieviele davon arbeiten in “übergeordneten“ Kirchenkreis-Funktionen und stehen daher für die eigentliche Seelsorgearbeit nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung?
Inwieweit ist dieser „übergeordnete“ Personenkreis willens oder verpflichtet, Gottesdienste in den Kirchen des Kirchenkreises bei Bedarf zu übernehmen? Und – wer koordiniert und kontrolliert das?
Warum ist es einem/er PastorIn nicht zuzumuten, an einem Sonntag zwei Gottesdienste zu halten, wenn zwei Kirchen betreut werden müssen?
Wer hat das „Dogma“ erfunden, dass die PastorInnen auch alle 4 Wochen Anspruch auf ein freies Wochenende haben müssen?

Wer sich für den Beruf des Pastors (wir sind der Meinung, dass dieser Beruf Seelsorger genannt werden muss) entscheidet, dem muss klar sein, dass in diesem Beruf der Sonntag Hauptarbeitstag und Gottesdienste ein Arbeitsschwerpunkt sind und bleiben werden. Wer da anderer Meinung ist, sollte sich erst gar nicht für diesen Beruf entscheiden, bzw. bei „später“ Erkenntnis den Beruf wechseln, denn man ist doch wohl in erster Linie „Seelsorger“ geworden, d. h. sich jederzeit um Menschen in Freud und Leid kümmern zu wollen. Es müsste doch eigentlich Freude bereiten, wenn man mit gleichgesinnten Leuten „Gottesdienst feiert“, das ist zwar Dienst, aber deshalb doch kein Zwang, sondern müsste ein Bedürfnis sein.

Wir wollen mit diesem Brief unserer Besorgnis über den weiteren Weg unserer Kirche Ausdruck geben, niemanden angreifen. Wir sind der Meinung, dass diese gesamte Thematik nicht hinter verschlossenen Türen und in exklusiven Arbeitskreisen besprochen werden kann und darf, sondern dass es der „Kirche“ sehr gut anstände, dieses in aller Öffentlichkeit und mit dem „Fußvolk“ zu besprechen.
Für uns gilt der alte Grundsatz, dass Reformation immer wieder passieren muss, vor allem am Vorabend des Reformationsjubiläums.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Schlüter, Grundhof

 

im Entwurf gezeichnet:
Hartmut und Beate Dieterich, Langballig; Renate Balcke, Grundhof; Erika Kotenbeutel, Arnis;
Anne Correnz, Grundhof; Richard und Christine Krause, Glücksburg; Dr. Volker Eggeling, Süderbrarup;
Hans und Elke Hein, Owschlag; Ursula Weiß, Boren; Waltraud Below, Süderbrarup;
Karin und Georg Borngräber, Arnis; Eva Lufft, Arnis; Gertrud Kosiahn, Süderbrarup;
Helga Thomsen, Dollrottfeld; Hermann Kromer, Flensburg

Versandt am 2.2.2015