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Mehr Kontrolle für Kirchenvermögen notwendig

Von Philipp Förder. TÜBINGEN.

Seinen Kollegen hat er einen Bärendienst erwiesen. Das Finanzgebaren des Limburger Bischofs wird dafür sorgen, dass sich bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens einiges ändert, ist der Tübinger Sozialethiker Matthias Möhring-Hesse überzeugt.
Kirche muss nicht arm sein, sagt der 52-jährige Professor für Theologische Ethik/Sozialethik an der Uni Tübingen in einem GEA-Interview. Die Kirche muss aber anders mit ihrem Geld umgehen. Sie muss es anders anlegen und sie muss als Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse nicht selbst Armut erzeugt.
Nach den Vorgängen in Limburg ist der Theologe und Soziologe überzeugt: Die Bischöfe werden das kirchliche Vermögen nicht mehr wie bisher im Dunkel des „Bischöflichen Stuhls“ lassen können. „Die Kirchenmitglieder bestehen zurecht auf Mitsprache, auf Transparenz und Kontrolle.“
Mehr dazu.

Kommentar: Was vordergründig nach Verschwendung eines Einzelgängers aussieht, offenbart im Kern ein Systemversagen. Die Ursache liegt in Machtverschiebungen und Machtkonzentration. Im Falle Limburgs also eine Machtkonzentration beim Bischof. „Absolutistisches Verhalten“ wurde ihm von Ehrenamtlichen schon lange attestiert. In solchen Systemen wird Kontrolle abgebaut oder geschwächt. Wie im Bistum Limburg par exellence sichtbar. An der Stelle ist aber der Bogen über die Grenzen des Bistums hinweg zu schlagen: ist es denn mit den Kontrollinstanzen in den anderen Bistümern besser bestellt? Welche Macht und Befugnisse haben die Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter? Arbeiten sie wirklich frei und unabhängig? Oder sind sie den Bischöfen, die ja kontrolliert werden müssen, etwa weisungsgebunden? Und die nämliche Frage gilt in gleicher Weise für die evangelischen Landeskirchen: sind dort die Kontrollinstanzen frei? wie sind sie personell ausgestattet? welche Befugnisse haben sie? Besser: welche Befugnisse haben sie noch? In der EKHN z.B. ist die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes aktuell im Amtsblatt wieder ausgeschrieben. Das war aber eine gewisse Zeitspanne gar nicht sicher. Denn die Kirchenleitung wollte die auch mit der Prüfung der Landeskirche befassten Stelle nicht mehr ausschreiben. Und die entsprechenden Befugnisse – dem fachlich im Verhältnis zur finanziellen Ausstattung überaus gut arbeitenden Amt – entziehen. Der Wunsch der Kirchenleitung war, die Prüfung der EKD zu übertragen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Anderes Beispiel: die EKiR. Die bei ihrer umfangreichen Strukturveränderung mit Übertragung vieler früher in den Kirchenkreisen angesiedelten Befugnissen auf die Kirchenleitung die Anpassung der Rechnungsprüfung nur sehr stiefmütterlich betrieb. Das birgt erhebliche Gefahren – wie die Vorfälle im Bistum Limburg zeigen. Wir werden darüber in einer anderen Ausgabe gesondert berichten.

Fazit: aus systemischer Sicht können die Vorfälle in Limburg zur Einsicht in die Bedeutung, die Stärkung und die bessere Ausstattung der Finanzkontrolle/Rechnungsprüfung führen. Diese Einsicht ist bitter nötig. In der katholischen wie auch in der evangelischen Kirche. Die Rechnungsprüfung war früher als fünftes Rad am Wagen der Verwaltung oft belächelt. In Transformationszeiten ist die Funktionsfähigkeit dieser Institution aber von entscheidender Bedeutung. Funktioniert sie gibt es Konflikte. Die sind aber auch wenn sie einmal hart ausgefochten werden sollten weniger schädlich als ein Image-GAU wie ihn Kirchen erleben, die die frühzeitige Kontrolle  unterbinden (wollen). Wie immens solcher Image-Schaden werden kann sieht man jetzt am Bistum Limburg. Und das ist eine gute Lehre.

Friedhelm Schneider