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Finanzkontrolle zunehmend unter Kontrolle (Thema des Monats)

von Friedhelm Schneider

„Transparenz und Kontrolle“ – hieß der letzte Beitrag zum Thema des Monats. Mit dem zweiten Aspekt, der Kontrolle, genauer: der Finanzkontrolle, wollen wir heute fortfahren.
Angesichts der Affären um den Bischofspalais von Limburg, aber auch den bbz- Skandal in der EkiR oder der Finanzanlageskandal in München, und deren mediale Ausschlachtung dämmert die Bedeutung der Finanzkontrolle. Auf evangelischer Seite kann man sich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass Kontrollmechanismen tendenziell reduziert werden. Dazu einige Beispiele:
In den Gremien, also in Synoden (Kreis- oder Landessynoden), werden Rückfragen zu Haushaltsplänen oder bei der Abnahme von Jahresrechnungen – so sie denn gestellt werden – von den Vorsitzenden oder Dekanen/Superintendentinnen unterdrückt oder zurückgewiesen. Es bedarf, so berichten unbeirrte Fragende, eines erheblichen Standvermögens und Selbstbewußtseins, diesem ‚moralischen‘ (oder unmoralischen?) Druck zu widerstehen. Diese ziemlich billige Masche der Verhandlungsführer rührt natürlich oftmals daher, dass diese selbst nicht selten nicht in der Lage sind qualifizierte Antworten zu geben. Das mit der Doppik einhergehende Problem besteht aber darin, dass dort auch eigentlich einfache Vorgänge für Laien – und auch für Mitarbeiter – nicht mehr nachvollziehbar dargestellt sind. “Die Berichte (gemeint: der Doppik, Anm. F.S.) erinnern mich eher an das Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Wirtschaftsprüfer”, findet ein Stadtrat einer Kommune. Es findet eine Entdemokratisierung statt – und jegliche Kontrolle wird unterdrückt.

Hier sind die Wort-Meldungen offen für illustrierende Beiträge, die auch anonym abgedruckt werden können. Institutionalisiert ist die Kontrolle in allen Institutionen in Form der Rechnungsprüfung in Rechnungshöfen oder Rechnungsprüfungsämtern. Aufgrund der Problematik müsste das Ziel der Institution darin bestehen, der Kontrolle eine möglichst starke Struktur und Position zu geben. Die zweite Möglichkeit die Kontrolle zu stärken besteht darin, das Amt mit Personen auszustatten, die durch Erfahrung und Kompetenz ein entsprechendes Standing haben.
1. Zur Strukturfrage: Traditionell ist die Rechnungsprüfung innerhalb des Landeskirchenamts als eigenständige Abteilung angesiedelt. Sie ist dann aber der Leitung des Landeskirchenamtes und/oder der Kirchenleitung unterstellt. Sie ist also der Instanz unterstellt, die sie selbst auch kontrollieren soll. Diese Position ist denkbar schlecht, weil ziemlich schwach. Aus dieser Position können Dekanate geprüft werden, aber kaum die dienstlich „vorgesetzte“ Behörde, die Landeskirche,  selbst. In der EKHN hatte man dies Problem vor 10 Jahren erkannt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte Erfolg mit seiner Eingabe, die Rechnungsprüfung der Synode, also der Legislative zuzuordnen, zu unterstellen. Damit ist die Position strukturell gestärkt. Diese Stärke kommt aber nur dann wirklich zum Tragen, wenn die Synode ihre Funktion der Legislative wahrt. Und keine Vermischung mit der Exekutive stattfindet. Das Erfordernis der „Gewaltenteilung“ einzuhalten, war die entscheidende Erkenntnis der Höppner-Kommission, die den bbz-Skandal in der EkiR aufgearbeitet hatte.
Ist die EKHN den Weg der Stärkung der Finanzkontrolle auf struktureller Basis gegangen, so schlug die EkiR mit der Neuordnung der Rechnungsprüfung vor wenigen Jahren den umgekehrten Weg ein. Und zwar dadurch, dass sie die Kontrolle der Landeskirche nicht einer für die ganz spezifischen Fragestellung besonders ausgestatteten Kontrollbehörde übertrug, sondern einer von mehreren, für die Kirchenkreise zuständigen regionalen Prüfungsbehörde, die eben in der Region Düsseldorf ihr Aufgabengebiet hat: Artikel 147a. Die regionale Rechnungsprüfungsstelle, in der die Landeskirche Mitglied ist, nimmt die Rechnungsprüfung der Landeskirche und deren Einrichtungen wahr. Der Rechnungsprüfungsvorstand dieser Rechnungsprüfungsstelle entlastet die an der Ausführung des Haushaltes und der Wirtschaftsführung Beteiligten der Einrichtungen der Landeskirche. Das Nähere regelt ein Kirchengesetz. Es darf vermutet werden, dass diese „schwache“ Struktur schon als solche die Leistungsfähigkeit des Amtes beeinträchtigt. Das kommt dann zum Problem der – von der Höppnerkommission monierten – fehlenden Gewaltenteilung noch erschwerend hinzu.
2. Zur Personalfrage: selbstverständlich ist die zahlenmäßige und fachlich qualifizierte Ausstattung der Ämter wichtig. Es kommt aber auch auf eine Amtsleitung an, die die Aufgabenstellung, die das Amt erfordert vor gerade im Zuge von Umbauprozessen oftmals von den regeln abweichenden Ansprüchen anderer Abteilungen stellt. Kurz: es braucht eine umsichtige, kompetente, es braucht aber vor allem eine erfahrene und standfeste Amtsleitung. In der EKHN fand gerade ein Wechsel in der Amtsleitung statt. Und das Los des neuen Amtsleiter fiel auf eine Person, die wie man hört, gerade mal 30 Lenze zählt. Ohne jemandem persönlich zu nahe treten zu wollen: das Kriterium der Erfahrung dürfte bei dieser Auswahl kaum  gezählt haben. Warum eigentlich nicht?
Alles aktuelle Beispiele. Beispiele, die zeigen, dass Kontrolle von leitenden Kräften immer wieder geknebelt und geknechtet wird. Dabei wird das Interesse in der Regel – so unterstellen wir – nicht darin liegen, die Aufdeckung doloser, krimineller Handlungen zu unterbinden. Nein. In der Regel dient die Unterdrückung der Finanzkontrolle dazu, das eigene Image der Person von jeglicher Kritik  frei zu halten. Und Kritik gehört zum Geschäft der Finanzkontrolle – in den Fällen, in denen sie angebracht ist. Denn die Rechnungsprüfung untersucht ja nicht nur dolose Fälle, sondern ihre Aufgabe besteht darin, auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten und Maßnahmen, also die Zweck-Mittel-Relation zu überprüfen oder auch die Funktionsfähigkeit von Verwaltungseinheiten zu prüfen. Da können unliebsame Ergebnisse ans Licht kommen, die das Image von Dezernenten nicht immer stützen: „komplexere Anlageprodukte bei unzureichender Professionalisierung und Ausstattung des Personals –  Abbau der Finanzkontrolle – hohe Kosten für externe Mandate. So lauten die Kritikpunkte.“ So etwa in einer Studie zu den Finanzanlagen der EKHN,  veranlasst durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt. Das tut weh, wenn man als Verantwortlicher Finanzdezernent und Leiter der Kirchenverwaltung in Personalunion betroffen ist. Wen wundert es, wenn die Amtsleitung und also die Finanzkontrolle geschwächt werden sollte? Dass diejenigen, die bei der Beschneidung und Beeinträchtigung der Kontrollfunktion willig mitspielen, für den nächsten Skandal mit- verantwortlich sind, sei hier schon vorausblickend vermerkt.

Transparenz und Kontrolle (Thema des Monats)

Die Affäre um die Kosten des Limburger Bischofspalais waren medienpolitisch ein Super-Gau für die kathol. Kirche. Ein singuläres Ereignis mit verheerender Wirkung. Dies Exempel lehrt: die Gesetze der Medien sind unerbittlich. Die Medien mischen im Spiel der Meinungsmache mit. Und sie kennen die Achillesfersen der Akteure. Bei den Kirchen gehören zu diesen hochsensiblen Themenbereichen u.a. die Finanzen. In der Konsequenz erfordert diese Erkenntnis gerade von den Kirchen extrem hohe, man kann sagen höchste Aufmerksamkeit in allen Finanzangelegenheiten. Dabei geht es nicht allein um dolose Handlungen, um Betrug, Unterschlagung, Korruption etc. Sondern es geht auch um Managementfehler. Letztlich kann alles in gleicher Weise skandalisiert werden. In solchen Fällen kann der entstehende Schaden für die Organisation infolge einer medialen Kampagne ggf. deutlich höher als der finanzieller Schaden ausfallen. Die weichen Faktoren schlagen dann stärker zu Buche, als die Errungenschaft der bilanziellen, in Zahlen greifbaren Schäden es ausweist.
Nicht alle Landeskirchenämter sind sich der Bedeutung bislang bewusst. Vielleicht hat Limburg dem einen oder anderen die Augen geöffnet. Dann hat der Fall auch für die ev. Kirchen etwas Gutes. Hoch war die Alarmstufe z.B. kürzlich in München angesichts des dortigen Finanzskandals. Das Bayerische Sonntagsblatt berichtete: „Es hat heftig gerumpelt in der Münchner Katharina-von-Bora-Straße. Die hochriskanten Anlagegeschäfte des Dekanats München haben den Landeskirchenrat der bayerischen evangelischen Kirche in einige Nachtsitzungen gezwungen“. Unter solchen Rahmenbedingungen kommt es also darauf an, entsprechende Mechanismen in Form von Strukturen und Prozessen zu entwickeln, die eben dies gewährleisten: die lückenlose Unterbindung von Finanzskandalen. Jeder einzelne Fall ist einer zu viel.

Um Schaden zu vermeiden, fordert etwa auf katholischer Seite die Pfarrer-Initiative eine transparente Kontrolle:

Die Situation in Limburg wirft aber auch ein Licht auf zwei Themenkomplexe, die dringend
einer Klärung und Verbesserung bedürfen: die Frage nach dem transparenten Umgang mit
Finanzen und die Frage nach der Bischofsernennung.
Die Pfarrer-Initiative Deutschland fordert alle Bischöfe auf, umgehend dafür zu sorgen, dass
das Vermögen und die Finanzverwaltung des jeweiligen Bistums (des Bischöflichen Stuhls)
transparent gemacht werden. Ebenso ist transparent zu machen, welche Personen und
Gremien an der Finanzverwaltung des Bischöflichen Stuhls mitwirken und wie diese
kontrolliert werden und Rechenschaft über die Verwendung der finanziellen Mittel ablegen.
Die Öffentlichkeit akzeptiert sehr wohl, dass die Kirche Vermögen hat und über umfangreiche  Finanzmittel verfügt, um ihre zahlreiche Aufgaben zu bestreiten. Sie akzeptiert aber nicht, wenn diese ohne Transparenz und entsprechende Kontrollmechanismen verwaltet werden – und dadurch eben Situationen erst möglich werden, wie sie jetzt in Limburg eingetreten sind.  Wenn Vertrauen zurück gewonnen werden will, sind in diesem Bereich dringend transparente Strukturen nötig.

Zur Erklärung, (gehen Sie auf die: Erklärung zu Finanzen und Bischofsernennungen).

Worum geht es? Es geht nicht um die Transparenz in Vermögensfragen. „Die Öffentlichkeit akzeptiert sehr wohl, dass die Kirche Vermögen hat und über umfangreiche
Finanzmittel verfügt“. Die Transparenz in Vermögensangelenheiten wird immer wieder von neoliberaler Seite, etwa McKinsey, gefordert. Das ist gewissermaßen deren erkennungsmerkmal.  Aus theologischer Sicht geht es um die Transparenz der Strukturen und Prozesse. Und man sollte ergänzen: aus theologischer Sicht geht es auch die Transparenz der Kosten.
Das ist eigentlich die Aufgabe der kirchlichen Medien, sofern sie noch wirklich frei berichten können. Bisweilen ist durchaus der Fall, wie etwa der Bericht des Bayerischen Sonntagsblatts in dieser Ausgabe demonstriert. Allerdings wird die freie Berichterstattung in der Kirche infolge der Zentralisierung immer stärker eingeschränkt und behindert. Daher bedarf es zusätzlicher Instrumente, wie z.B. auch der Wort-Meldungen oder vergleichbarer Internetportale. Dazu bedarf es aber auch einer Organisastionsstruktur, in der die (Finanz-)Kontrolle eine starke Stellung hat. Zu diesem Thema mehr in der nächsten Ausgabe. F.S.

Mehr Kontrolle für Kirchenvermögen notwendig

Von Philipp Förder. TÜBINGEN.

Seinen Kollegen hat er einen Bärendienst erwiesen. Das Finanzgebaren des Limburger Bischofs wird dafür sorgen, dass sich bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens einiges ändert, ist der Tübinger Sozialethiker Matthias Möhring-Hesse überzeugt.
Kirche muss nicht arm sein, sagt der 52-jährige Professor für Theologische Ethik/Sozialethik an der Uni Tübingen in einem GEA-Interview. Die Kirche muss aber anders mit ihrem Geld umgehen. Sie muss es anders anlegen und sie muss als Arbeitgeber dafür sorgen, dass sie durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse nicht selbst Armut erzeugt.
Nach den Vorgängen in Limburg ist der Theologe und Soziologe überzeugt: Die Bischöfe werden das kirchliche Vermögen nicht mehr wie bisher im Dunkel des „Bischöflichen Stuhls“ lassen können. „Die Kirchenmitglieder bestehen zurecht auf Mitsprache, auf Transparenz und Kontrolle.“
Mehr dazu.

Kommentar: Was vordergründig nach Verschwendung eines Einzelgängers aussieht, offenbart im Kern ein Systemversagen. Die Ursache liegt in Machtverschiebungen und Machtkonzentration. Im Falle Limburgs also eine Machtkonzentration beim Bischof. „Absolutistisches Verhalten“ wurde ihm von Ehrenamtlichen schon lange attestiert. In solchen Systemen wird Kontrolle abgebaut oder geschwächt. Wie im Bistum Limburg par exellence sichtbar. An der Stelle ist aber der Bogen über die Grenzen des Bistums hinweg zu schlagen: ist es denn mit den Kontrollinstanzen in den anderen Bistümern besser bestellt? Welche Macht und Befugnisse haben die Rechnungshöfe/Rechnungsprüfungsämter? Arbeiten sie wirklich frei und unabhängig? Oder sind sie den Bischöfen, die ja kontrolliert werden müssen, etwa weisungsgebunden? Und die nämliche Frage gilt in gleicher Weise für die evangelischen Landeskirchen: sind dort die Kontrollinstanzen frei? wie sind sie personell ausgestattet? welche Befugnisse haben sie? Besser: welche Befugnisse haben sie noch? In der EKHN z.B. ist die Stelle des Leiters des Rechnungsprüfungsamtes aktuell im Amtsblatt wieder ausgeschrieben. Das war aber eine gewisse Zeitspanne gar nicht sicher. Denn die Kirchenleitung wollte die auch mit der Prüfung der Landeskirche befassten Stelle nicht mehr ausschreiben. Und die entsprechenden Befugnisse – dem fachlich im Verhältnis zur finanziellen Ausstattung überaus gut arbeitenden Amt – entziehen. Der Wunsch der Kirchenleitung war, die Prüfung der EKD zu übertragen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Anderes Beispiel: die EKiR. Die bei ihrer umfangreichen Strukturveränderung mit Übertragung vieler früher in den Kirchenkreisen angesiedelten Befugnissen auf die Kirchenleitung die Anpassung der Rechnungsprüfung nur sehr stiefmütterlich betrieb. Das birgt erhebliche Gefahren – wie die Vorfälle im Bistum Limburg zeigen. Wir werden darüber in einer anderen Ausgabe gesondert berichten.

Fazit: aus systemischer Sicht können die Vorfälle in Limburg zur Einsicht in die Bedeutung, die Stärkung und die bessere Ausstattung der Finanzkontrolle/Rechnungsprüfung führen. Diese Einsicht ist bitter nötig. In der katholischen wie auch in der evangelischen Kirche. Die Rechnungsprüfung war früher als fünftes Rad am Wagen der Verwaltung oft belächelt. In Transformationszeiten ist die Funktionsfähigkeit dieser Institution aber von entscheidender Bedeutung. Funktioniert sie gibt es Konflikte. Die sind aber auch wenn sie einmal hart ausgefochten werden sollten weniger schädlich als ein Image-GAU wie ihn Kirchen erleben, die die frühzeitige Kontrolle  unterbinden (wollen). Wie immens solcher Image-Schaden werden kann sieht man jetzt am Bistum Limburg. Und das ist eine gute Lehre.

Friedhelm Schneider