Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.

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