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Hartnäckigkeit der Pfarrvereinsarbeit zahlt sich für PfarrerInnen aus: „Geschafft! Wir bleiben dran.“ Aktuelles aus der Bayerischen Landeskirche aus Sicht des Pfarrvereins. Von Corinna Hektor.

11/2016, Korrespondenzblatt Bayern

Urlaub und Urlaubsvertretung:
„Künftig sind nicht Kalendertage zu nehmen, sondern Urlaubstage. 6 pro Woche – nicht mehr 7… Mit den 36 Tagen Jahresurlaub bleibt es bei 6 Urlaubswochen…“

Nebenkosten für Pfarrrdienstwohnungen:
„Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die auf dem Haus oder Grundstück liegen, die Kirchengemeinde trägt; was verbrauchsabhängig ist und sich auf die Wohnung bezieht, zahlt der Nutzer. …“

Dienstordnungen:
„…Alle diese Versuche, die bisherige Arbeit in 48 Stunden zu pressen oder KollegInnen zu verpflichten, alles, was nicht hineinpasst, ehrenamtlich zu leisten, konterkarieren, was mit dem Modell ursprünglich gemeint war… Damit Dienstordnungen tatsächlich als »Rahmen für die Freiheit« und Schutz vor Überlastung funktionieren, wird es noch einige Gespräche und viel Sorgfalt bei der Beratung von DekanInnen und KollegInnen, aber auch bei der Genehmigung von Dienstordnungen brauchen. “

Entlastung im Pfarrdienst:
„… Entlastung ist nötig, aber am Ort. Sollte, wie in Hessen geplant, Assistenz letztlich auf eine Stärkung einer mittleren Verwaltungsebene hinauslaufen und damit zu weniger Stunden im eigenen Pfarramt, bekommen die KollegInnen statt Entlastung Mehrarbeit. …
Neue Landesstellenplanung:

Pastorationsdichte soll erhalten bleiben

Pfarrdienst der Zukunft:

Zwischen den Landeskirchen herrscht Wettbewerb um Theologiestudierende.“Wir haben schon jetzt personelle Mangelverwaltung. Künftig wird das noch stärker zu spüren sein. “
Nachwuchs:
Eine aktuelle Vakanzauswertung für den Zeitraum 1.10.15 bis 30.9.16 liegt leider noch nicht vor.11 In den vergangenen Jahren lag die Quote aber etwa bei 7%, geplant waren und sind 3,5%. Es können also bereits jetzt zu wenig Stellen besetzt werden. Die großen Ruhestandsjahrgänge stehen noch aus. Bei einem Zugang wie er aufgrund der Zahlen zu erwarten ist, werden in den 2030er Jahren über 600 KollegInnen fehlen, wenn man den »Quotienten« zugrunde legt…“
Werbung:  …Daneben stehen müssen aber eine überzeugende Politik und Kultur der Landeskirche und PfarrerInnen, die ihren Beruf wirklich weiterempfehlen (können). Bei beidem gäbe es noch Luft nach oben…“ vgl. hier.

Ein erster Schritt: Verbesserungen beim Examen:
„…KR Saumweber hat uns die erfreulichen
Verbesserungen in der Stimmung und den Noten in der Pfarrerkommission mit vielen Zahlen und sehr persönlicher Erzählung nahegebracht. ..“

PfarrerInnen auf Dienstvertrag
„…Eine Neuregelung ist in greifbare Nähe gerückt. Die von uns miterarbeitete Vorlage sieht vor, dass im aktiven Dienst eine Gleichstellung analog zum Dienstrecht auch im Finanziellen erfolgt…“
weitere Themen:
Neue Religosunterrichtsverteilungsverordnung,
Pfarrerbild und Kirchenbild gehören zusammen
Zukunftsfragen zur Versorgung
Blick ins »außerbayerische Ausland« : velkd-Pfarrergesamtvertretung
Arbeiten über das Ruhestandsalter hinaus

vgl. S. 144 (print)

Tour d’Horizon der Fragen und Probleme, mit denen Pfarrrvereine im Umbauprozess der Kirche beschäftigt sind II: von Pfarrdienst, Pfarrbild, Nachwuchs und Zukunftsperspektiven

Große Hoffnungen – das Projekt »Assistenz im Pfarramt« oder: „Entlastung sieht anders aus.“

Mehr Stunden, mehr Geld, mehr Qualifizierung — alles gute Ideen. Aber bitte in den Gemeinden, wo sie den Menschen gut sichtbar und sehr direkt zugute kommt und nicht durch Schaffung neuer Zentralen oder Verwaltungsstellen! Es wäre kontraproduktiv, wenn am Ende hoch qualifizierte Menschen in zentralen Verwaltungsstellen qualifizierte Aufgaben übernehmen und im Pfarramt die Pfarrerinnen ihre Zeit mit den einfachen Verwaltungstätigkeiten, dem Falten von Liedblättern und anderen organisatorischen Aufgaben verbringen. Entlastung sieht anders aus.

vgl. S. 91, vgl. zum selben Thema: „Der Gemeindemanager“

Dienstordnungen

Ob es letztlich gelingt, das Arbeitsvolumen, das auf den Stellen liegt, sinnvoll zu begrenzen und dabei die Freiheit zu erhalten, liegt auch an uns. Niemand zwingt uns, Erbsen zu zählen, niemand verlangt Arbeitspläne oder will Stechuhren — es geht nur um das Volumen an Arbeit, das geschätzt insgesamt auf der Stelle liegt — und das sollte tatsächlich 48 h mit allen Vorbereitungszeiten nicht übersteigen. vgl. S. 90

Pfarrerbild

Was sagt ihr zum Pfarrerbild aus dem gleichnamigen Prozess? Nur: Zu welchem Bild? Ein Bild ist nicht entstanden, nur ein Aufgabenprofil. Vielleicht ist das auch gut so. Die von OKR Nitsche gern zitierte große Einigkeit hätte ihn dagegen nicht so überraschen müssen, denn es handelt sich nicht um ein Bild, sondern um eine Art Aufgabenprofil, was die wesentlichen Aufgaben betrifft. Und das kann man seit Jahren sehr durchgängig in allen Mitgliedschaftsuntersuchungen der EKD nachlesen. Auch in der neuesten Untersuchung steht, dass Verkündigung, Kasualien, Begleitung an den Schwellen des Lebens — gespiegelt finden wir das im Gottesdienstverhalten: Während der wöchentliche Besuch deutlich abnimmt, nimmt der Besuch an den Festen zu.

Öffentliches Amt.Unsere Mitglieder wissen es: Pfarrerinnen sind das Gesicht von Kirche…

vgl. S. 88

 

Nachwuchs

Zukunft — aber wie? Die nackten Zahlen: Die Anwärterliste der bayerischen Landeskirche ist tatsächlich die größte EKD-weit. Das sagt allerdings vor allem etwas darüber aus, wie verzweifelt die Lage anderswo ist. Von den 443 Personen, die aktuell mit dem Ziel Pfarramt Theologie studieren werden ja nicht alle irgendwann ordiniert – und nicht alle in Bayern. Im Jahr 2015 waren es hier nach EKD-Statistik 30. …
Die Prognose rechnet damit, dass knapp 500 ganze Stellen eingespart werden bis 2038. Die entstehende Kurve wird im Wortsinn untermalt mit der Kurve der zu erwartenden Pfarrer und Pfarrerlnnen. Der Abstand zwischen beiden Linien ist deutlich. Und er wächst. Im Jahr 2038 werden über 620 Kolleglnnen fehlen! Das ist mehr als 1/3 des errechneten Bedarfs! vgl. S. 92

Kleine Examensreform

Kleine Reform — gar nicht so kleine Wirkung: Künftig ist möglich. auch beim zweiten Versuch und in allen Fächern eine 5 auszugleichen; es wird also die Gesamtnote aus schriftlich und mündlich gewertet. Außerdem gibt es zwischen 4,0 und 5,0 nun Zwischenstufen. Zusammen wird das dafür sorgen, dass nicht nochmal reihenweise Kandidatlnnen durchfallen, die im Gesamtschnitt eine 2 vor dem Komma haben.

vgl. S. 92, zum Hintergrund der kleinen Reform.

Eine Altlast: der 100%-Beschluss – die »Zwangsstellenteilung«
Über lange Jahre bekamen Pfarrer und Pfarrerinnen, die mit Pfarrer/Pfarrerin verheiratet waren, zusammen nur 100% Dienstverhältnis. Die ursprüngliche Regelung, dass das auch für Ehen mit Menschen aus anderen Berufsgruppen gelten solle, wurde bald stillschweigend fallen gelassen… Ein Ausgleich für die Zeiten, in denen die Betroffenen zwar ganz arbeiten durften, aber nur halb bezahlt wurden,  steht noch aus. Das gleiche gilt für das über Jahre als Examensvoraussetzung verpflichtende Praxisjahr. In der badischen Landeskirche wird übrigens die ruhegehaltsfähige Dienstzeit für die Jahre, in denen jemand zum Teildienst gezwungen wurde, statt mit 50 mit 75% berechnet. Zumindestens das sollte bei uns auch drin sein! vgl. S. 94

Reaktionen auf den Beitrag des AStA Neuendettelsau zum Theol. Examen in der ELK Bayern.

02/2016, Korrespondenzblatt Bayern

Prof. Wolfgang Stegemann: Klare Prüfungsanforderungen sind nötig

Der Beitrag des Asta der AugustanaHochschule im Januar-Heft des Korrespondenzblatts hat für einige Furore gesorgt. Wir drucken in dieser Aussprache die Reaktionen des Leiters des Prüfungsamtes, zweier Professoren, eines Pfarrers und schließlich eine Erwiderung des Asta ab. Es gab weitere Rückmeldungen, die wir hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht abdrucken. Aus diesem Grunde enthielt übrigens auch der Asta-Beitrag im vorigen Heft in dieser Hinsicht pauschale Aussagen, um die KommilitonInnen, die von ihren konkreten Prüfungserlebnissen berichtet haben, nicht zu gefährden. Wir waren im Redaktionsteam der Meinung, dass die Sorgen der jungen Leute, die an der Schwelle zwischen dem Abschluss des wissenschaftlichen Theologiestudiums und der kirchlichen Ausbildung bzw. zukünftigen Tätigkeit als Pfarrer und Pfarrerinnen stehen, unbedingt ernst genommen werden müssen. Sie werden, wie wir wissen, dringend gebraucht und sind, natürlich auch jenseits der aktuell prekären Lage einer augenfälligen Schere zwischen den Pensionierungszahlen und dem Eintritt in den Dienst, herzlich willkommen; sie werden unsere künftigen Kollegen und Kolleginnen sein. Ich habe dem Beitrag der Studierenden jedenfalls nicht entnommen, dass sie sozusagen aus dem Nachwuchsmangel der Kirche eine Art Prüfungsbonus schinden wollen. … Alle Reaktionen und Antwort des AStA, vgl. ab S. 25.

Note ungenügend für theolog. Examen in der ELK Bayern. „Großer Imageschaden für die Bayer. Landeskirche durch Umgang mit Examenskandidaten“. AStA der Augustana-Hochschule.

01/2016, Korrespondenzblatt

AStA der Augustana-Hochschule,
Neuendettelsau

 

… Zu diesen Mängeln zählt beispielsweise, dass es im bayerischen Examen lediglich sehr restriktive Ausgleichsmöglichkeiten für schlechte Noten in Einzelprüfungen gibt. Wenn eine fünf (die schlechteste Note im Examen) vergeben wird, kann diese nur im selben Fach ausgeglichen werden. Erhält man in zwei der zehn Teilprüfungen eine fünf, besteht keine Ausgleichsmöglichkeit mehr. Diese Regelung führte zu so sonderbaren Fällen, wonach Examenskandidierende mit einem Notendurchschnitt von 2,3 oder 2,6 durchfielen….
Die fehlenden Ausgleichsmöglichkeiten werden dadurch zu einem grundlegenden Problem, dass keinerlei Erwartungshorizont – weder für Prüfende noch für Prüflinge – vorliegt. Die thematische Schwerpunktlegung obliegt alleine der jeweils prüfenden Person. Es gibt immer wieder abstruse Fälle von schriftlichen Prüfungen, die in der Erstkorrektur mit einer Note bewertet wurden, wonach man durchgefallen wäre, in der Zweitkorrektur dagegen als gut…

Entgegen der Gepflogenheit anderer Landeskirchen, in denen der Prüferkreis begrenzt ist, prüfen in Bayern Professorinnen und Professoren aus dem gesamten Bundesgebiet. Das verschärft die Problematik ungewisser Themengebiete – jeder Prüfende hat „seine“ Fachgebiete und Lieblingsthemen, die er oder sie gerne in erstaunlicher Detailtiefe abfragt. Weiterhin gibt es immer wieder Fälle, die den Eindruck entstehen lassen, dass nicht einfach nur das Wissen, sondern auch die persönliche Meinung der Prüflinge bewertet wird…
Außerdem sind die Prüfungsprotokolle rechtlich nicht bindend; in vielen Protokollen tauchen ganze Prüfungsteile nicht auf…

Doch mit ihrem Examen und dem Umgang mit den Examenskandidierenden hat sich die Kirche inzwischen einen großen Imageschaden eingefangen. Längst hat ein schleichender Exodus an den Rändern begonnen. Zunehmend mehr Examenskandidierende entscheiden sich bewusst wegen des Examens gegen Bayern.

Zum Bericht „Examensschnitt 2,3 – durchgefallen!“, , vgl. S. 6

Widerspricht das Ergebnis des 1. Theologischen Examens 2014/II in der ELK Bayern der EKD Prüfungsordnung?

05/2015

Zum Sachverhalt  des 1. Theologische Examens 2014/II mit hoher Durchfallquote:

Aus dem Korrespondenzbaltt 05/2015 des Pfarrvereins Bayern:

„Mit seiner erschreckend hohen Durchfallquote – von 27 KandidatInnen haben nur 12 bestanden! – veranlasste die Mitglieder der Pfarrerkommission zu deutlichen Nachfragen. Dabei stand neben den Mutmaßungen aus der Presse auch die Frage im Raum, ob und in wieweit die Examensreform ursächlich sein könnte. So gibt es inzwischen Noten von 1,0 über 1,3 … bis 4,7 und 5,0. Wobei zu beachten ist, dass 4,3 schon nicht-bestanden ist! Die angenommene »Mitte« liegt aber für viele Prüfer vermutlich immer noch bei 3,5. Neu ist auch, dass man in einem Einzelfach durchfallen kann – dafür aber auch nur dieses Fach wiederholen muss. …“ vgl. S. 12

Erläuterung und Quelle: § 14 Prüfungsordnung der ELK Bayern:
„Bestehen des ersten Teils der Prüfung

(1) Der erste Teil der Prüfung ist bestanden, wenn nach dem in § 13 Abs. 5 angegebenen Berechnungsschlüssel alle Fachprüfungen jeweils mit mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) bewertet worden sind.“

Wie ein Kommentar zur Sache klingt der Artikel von Volker Henning Drecoll, Dt. Pfarrerblatt (April 2015)

„… Das wirkt studienverlängernd. 12-14 Semester sind durchschnittlich… Die Studiensituation gerät an vielen Stellen unter Druck – und es gibt keinen wichtigen Spieler im System, der Druck herausnimmt. Landeskirchen, Schulkontexte, Hochschullehrer, alle üben in verschiedener Weise Druck aus. Frei nach dem Motto: viel hilft viel, mehr hilft noch mehr…”

Nicht konform zur aktuellen Praxis heißt es in der Prüfungsordnung der EKD:

§ 3 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beträgt für den Studiengang Evangelische Theologie mit dem
Abschluss Erste Theologische Prüfung bzw. Magister Theologiae 10 Semester. Dies basiert auf der für das Studium der Evangelischen Theologie erforderlichen Studienzeit von vier Semestern im Grundstudium, vier Semestern im Hauptstudium und zwei Semestern in der Integrationsphase. Dazu treten bis zu zwei Semester für das Erlernen der in den Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Sprachen.

§ 4 Fristen
(1)
Die Prüfungsanforderungen sind so zu gestalten, dass die Erste Theologische Prüfung/die Prüfung zum Magister Theologiae (1. Theol. Examen, Anm. FS) innerhalb der vorgesehenen Regelstudienzeit abgelegt werden kann. Die Prüfungen können auch vor Ende der Regelstudienzeit abgelegt werden, sofern die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen nachgewiesen sind.
(2)
Die Fakultäten stellen durch die Studienordnung und das Lehrangebot sicher, dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können.“

Anm. F.S. :

1. Im Bericht des Korrespondenzblattes wird die Durchfallquote zwar als Begriff erwähnt aber leider nicht in Prozentzahlen benannt. Es sind ca. 55% – der 27 KandidatInnen. Der Kandidaten, die nach Sichtung der Prüfungsaufgaben zur Prüfung überhaupt angetreten sind! Bei Berücksichtigung aller „Examensinteressenten“ (mögliche Freiversuche!) wäre die Quote sicher noch deutlich ungünstiger. Leider fehlen entsprechende Angaben zu diesem Punkt.

2. KandiatInnen haben nach der EKD Prüfungsordnung den Anspruch, das Examen in der Regelstudienzeit von 10 Semestern (+ 2 Sprachsemester) ablegen zu können. Entsprechend sind die Prüfungsordnungen zu gestalten. KandidatInnen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben den Anspruch, „dass die Prüfungsleistungen in den in den Prüfungsordnungen festgesetzten Zeiträumen erbracht werden können“. Das war bei diesem Examen ganz offensichtlich nicht gewährleistet. Das ist aus der Durchfallquote ganz eindeutig zu schließen. Insofern verstößt diese Prüfung ganz offensichtlich gegen die EKD Prüfungsordnung.

3. Möglicherweise liegt die Ursache des Ergebnisses nicht (allein) an den StudentInnen, sondern hat etwas mit der Examensreform zu tun. Sucht man nach Mängeln der Reform, sticht sofort eine Regelung ins Auge:  alle Fachprüfungen, also jede einzelne Prüfung in jedem Fach, muss eine Bewertung erhalten, die mindestens „ausreichend“ (Note 4,2) erreicht. Dieser Paragraph gibt jedem Prüfer die Macht zwar nicht über Sein oder Nicht-Sein, aber doch über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung. Dass der Gescheiterte im Zweifelsfall nicht die gesamte Prüfung,, sondern nur ein Fach wiederholen muss, wird ihn/sie kaum trösten. Es kostet in jedem Fall ein halbes Jahr. Diese Regelung setzt also eine Souveränität der Prüfer voraus, die nicht jeder Prüfer, akademischer Grad hin akademischer Grad her, mitbringen muss. Ob das Thema in dieser Prüfung eine Rolle spielt, entzieht sich meiner Kenntnis. Unabhängig davon besteht hier ganz offensichtlich Revisionsbedarf  bei dieser Examensreform.

4. An anderen Stellen wurde schon ausgeführt, dass Theologiestudenten und Quereinsteiger bzw. Prädikanten von den Landeskirchen absolut divergent behandelt werden: höhere Anforderungen hier, abgeflachte dort.  Dieses Beispiel unterstützt und unterstreicht diesen Eindruck.