Zwei fast zeitgleiche Urteile zu Möglichkeiten und Grenzen der Religionsausübung im säkularen Staat wie sie konträrer kaum ausfallen können: einmal aus der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Frankreichs Verschleierungsverbot, zum andern aus den USA (hier). Die Urteile werden zeigen die tiefen kulturellen Gräben zwischen altem und neuem Kontinent auch in Fragen der Religionsausübung. Man darf auf die weitere theologisch-wissenschaftliche und staatsrechtliche Debatte gespannt sein. Vergleichen Sie dazu auch Jürgen Habermas: Wie viel Religion verträgt der liberale Staat? (FS).
02.07.2014 Von Stefan Rehder
Der US-Supreme Court, der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika, hatte Anfang der Woche mit fünf gegen vier Stimmen entschieden, die Regierung könne nicht verlangen, das Unternehmer enge Geschäftsbeziehungen unterhielten, die gegen ihre religiösen Überzeugungen verstießen. Die Finanzierung sogenannter „präventiver Gesundheitsdienste“, die auch Angebote zur Sterilisation sowie der Abgabe von Kontrazeptiva enthielten, welche frühabtreibende Wirkungen entfalten könnten, „belasteten“ christliche Unternehmer „erheblich“ bei der „Ausübung ihrer Religion“ und stellen daher einen Verstoß gegen den 1993 erlassenen „Religious Freedom Restoration Act“ (RFRA) dar. Zum Artikel in der Tagespost.