Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung

eingestellt: 03/2015

Quelle: Deutscher Beamtenbund

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente.

Irrtum 2:
Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar.

Irrtum 3:
Die Pension beträgt 71,75 oder 75 Prozent des
durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre.

Irrtum 4:
Bei Pension und Rente fallen keine oder gleich hohe Steuern an.

Irrtum 5:
Krankenversicherungskosten der
Pensionäre werden nicht berücksichtigt.

Irrtum 6:
Keine wirkungsgleiche Übertragung der
Rentenreformen auf die Beamtenversorgung.

Irrtum 7:
Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig
bis zum Jahr 2050.

Aufbau der Darstellung: Irrtümer, Richtigstellungen und anschließende Erläuterung der Faktenlage.

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch:
Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes
Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
von Januar 2010: Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von
400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. Zweites Beispiel
BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die
durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig:
Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamt-
renten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. Bei einem
solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6
bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) je nach Familienstand zu Gunsten
der Pension, sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3.000 Euro und die
Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945
zugrunde gelegt wird. Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle
Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4
Prozent…

Die komplette Darstellung.

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