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Zahlen des dbb (Deutscher Beamtenbund): Dem Staat fehlen mehr als 185.000 Mitarbeiter

Stand: 03.01.2018, tagesschau

Dem Staat fehlen Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – rund 185.000 Lehrkräfte, Feuerwehrleute oder Beschäftigte in Jobcentern. Besonders kritisch sei die Situation an Kitas und Schulen, erklärte der Beamtenbund. Zudem würden nicht genug neue Mitarbeiter eingestellt…

Mehr dazu.

Deutscher Beamtenbund: „Wir gewinnen zu wenig Menschen, weil der öffentliche Dienst in seiner Bezahlungsstruktur nicht mehr attraktiv genug ist“

19.02.2016 | Tarifrunde 2016

Gewerkschaften fordern sechs Prozent mehr Gehalt in Bund und Kommunen
dbb-Vize Willi Russ sagte: «Wir gewinnen zu wenig Menschen, weil der öffentliche Dienst in seiner Bezahlungsstruktur nicht mehr attraktiv genug ist.» Mehr als 20 Prozent der Beschäftigten scheiden laut Gewerkschaften in den kommenden Jahren aus. «Wir brauchen junge Leute im öffentlichen Dienst», sagte Russ. Mehr dazu.

57. Jahrestagung des dbb, des Deutschen Beamtenbundes: Öffentlichen Dienst würdigen – Themen und Probleme wie in der Kirche

11. Januar 2016, aus der Rede von Wille Russ, stellv. Vors. dbb

… Schließlich geht es demografisch natürlich auch um Nachwuchskräfte. Alle wissen, dass in den kommenden Jahren in großem Umfang erfahrene Beschäftigte altersbedingt ausscheiden werden. Bekannt ist auch, dass damit vieles an Erfahrungswissen verloren geht. Da die Planstelle bis zum Ausscheiden besetzt ist, gibt es entweder keinen Wissenstransfer oder jungen Menschen wird zuerst nur eine befristete Anstellung geboten. Das ist völlig unattraktiv für gute Bewerber. Wir haben deshalb ausdrücklich die Einführung einer demografievorsorgenden Stellenpolitik gefordert, die im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung initiiert wurde. (S. 19)

Das Bundesverfassungsgericht hat damit für Richter wie für Beamte klare und nachvollziehbare Schritte zur Bestimmung der untersten Grenze der amtsangemessenen Besoldung festgelegt. Wir sehen uns in unserer Argumentation bestätigt, dass die Besoldung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen muss. Der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden muss – trotz Föderalismusreform – finanziell so attraktiv ausgestaltet sein, dass er im Wettbewerb um die besten Kräfte bestehen kann. (S. 22)

Die IAB-Wissenschaftler haben ermittelt, dass der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst oberhalb von 15 % liegt und damit auch über der Privatwirtschaft. Vor allem jüngere Arbeitnehmer unter 35 Jahren werden danach häufig nur befristet eingestellt. Dies ist keine Perspektive für junge Menschen, die zu Recht Verlässlichkeit und Planbarkeit erwarten, wenn sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden. Diese Ergebnisse werden sicher in die Tarifforderungen mit einfließen. (S. 26)

Zum Bericht.

Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung

eingestellt: 03/2015

Quelle: Deutscher Beamtenbund

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente.

Irrtum 2:
Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar.

Irrtum 3:
Die Pension beträgt 71,75 oder 75 Prozent des
durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre.

Irrtum 4:
Bei Pension und Rente fallen keine oder gleich hohe Steuern an.

Irrtum 5:
Krankenversicherungskosten der
Pensionäre werden nicht berücksichtigt.

Irrtum 6:
Keine wirkungsgleiche Übertragung der
Rentenreformen auf die Beamtenversorgung.

Irrtum 7:
Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig
bis zum Jahr 2050.

Aufbau der Darstellung: Irrtümer, Richtigstellungen und anschließende Erläuterung der Faktenlage.

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch:
Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes
Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
von Januar 2010: Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von
400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. Zweites Beispiel
BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die
durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig:
Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamt-
renten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. Bei einem
solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6
bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) je nach Familienstand zu Gunsten
der Pension, sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3.000 Euro und die
Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945
zugrunde gelegt wird. Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle
Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4
Prozent…

Die komplette Darstellung.