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Renten“reform“ nach der Renten“reform“. Nach dem Riester-Flop der Betriebsrenten-Turbo?

05/2016

Die Blaupause für das nächste Rentendesaster liegt seit zwei Jahren vor: Statt Riester- jetzt Betriebsrenten. Mehr staatliche Förderungen. Mehr Freiheit für Risikoanlagen. Mehr Verpflichtung zu privater Vorsorge. Mehr Versicherungskapital in öffentliche Investitionen. Auf keinen Fall aber Stärkung der umlagefinanzierten Rente.

Im April 2014 lieferten Bert Rürup und das PROGNOS-Institut eine Auftragsarbeit für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ab. Die Studie mit dem Titel „Die Zukunft der Altersvorsorge“ wurde unverdientermaßen von der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen. Denn die Studie liefert den Masterplan für die Renten“reform“ nach der Renten“reform“ bei sorgfältiger Beachtung der Interessen der großen Versicherungen und einer erneuten Verletzung der sozialen Interessen von vielen Millionen Menschen in diesem Land.

Anlass der Arbeit sind die „Krise und Legitimationsprobleme der privaten Altersversorgung“ (S.13) und es werden „Lösungswege“ daraus versprochen. Mehr dazu.

Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung

eingestellt: 03/2015

Quelle: Deutscher Beamtenbund

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente.

Irrtum 2:
Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar.

Irrtum 3:
Die Pension beträgt 71,75 oder 75 Prozent des
durchschnittlichen Bruttogehalts der letzten drei Jahre.

Irrtum 4:
Bei Pension und Rente fallen keine oder gleich hohe Steuern an.

Irrtum 5:
Krankenversicherungskosten der
Pensionäre werden nicht berücksichtigt.

Irrtum 6:
Keine wirkungsgleiche Übertragung der
Rentenreformen auf die Beamtenversorgung.

Irrtum 7:
Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig
bis zum Jahr 2050.

Aufbau der Darstellung: Irrtümer, Richtigstellungen und anschließende Erläuterung der Faktenlage.

Irrtum 1:
Die Pension ist doppelt und dreifach so hoch wie die Rente

Falsch:
Die Pensionen liegen doppelt und dreifach so hoch wie die Renten. Erstes
Beispiel ist die Studie des DIW (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung)
von Januar 2010: Pensionsansprüche haben einen Gegenwartswert von
400.000 Euro, Rentenansprüche aber nur von 200.000 Euro. Zweites Beispiel
BDA (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände) aus dem Jahr 2004: Die
durchschnittliche Pension entspricht dem Dreifachen einer Durchschnittsrente.

Richtig:
Nur ein Vergleich von aktuellen Nettopensionen mit aktuellen Nettogesamt-
renten (aus gesetzlicher Rente und Betriebsrente) macht Sinn. Bei einem
solchen fairen Vergleich errechnet sich beispielsweise ein finanzielles Plus von 6
bis 16 Prozent (bei 40 Beschäftigungsjahren) je nach Familienstand zu Gunsten
der Pension, sofern ein monatliches Bruttoendgehalt von 3.000 Euro und die
Zusatzrente im öffentlichen Dienst für einen Rentner des Jahrgangs 1945
zugrunde gelegt wird. Bei 45 Beschäftigungsjahren schmilzt der finanzielle
Vorsprung bei der Nettopension gegenüber der Nettogesamtrente auf 2 bis 4
Prozent…

Die komplette Darstellung.