Abberufung wegen „Ungedeihlichkeit“

Die Praxis von Kirchenbehörden und das Wesen der Kirche. Zum „Ungedeihlichkeitsparagrphen“  der neuen EKD-Pfarrdienstgesetzes (bzw. der Vorlage für die landeskirchliche Gesetzgebung).

Ein Vortrag von Professorin i.R. Gisela Kittel vor dem Thüringer Pfarrverein.

„Ohne Diskussion und ohne eine Gegenstimme hat die Synode der EKD am 10. November 2010 dieses Pfarrdienstgesetz beschlossen, das in den §§ 79ff die Möglichkeit von Abberufungen wegen „ungedeihlichen Wirkens“ (so hieß der Tatbestand früher) nicht nur bestätigt, sondern sogar noch verschärft.“

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