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ELK Württemberg. 5. KMU: Der persönliche Kontakt zur Gemeindepfarrerin oder zum Pfarrer

Glauben an künftige Generationen weitergeben. Unter diesem Titel interpretiert Gerhard Wegner vom Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD die 5. KMU, Kirchenmitgliedschaftsuntersuchung.

Der persönliche Kontakt zur Gemeindepfarrerin oder zum Pfarrer sei von entscheidender
Bedeutung für die Kirchenbindung und die eigene Religiosität, erklärte Wegner. Umso wichtiger sei es nun zu fragen, warum der persönliche Kontakt innerhalb der letzten zehn Jahre von 52 auf 38 Prozent drastisch zurückgegangen sei. Diese Frage sei deswegen so wichtig, weil das Engagement und die Bindung zur Kirche deutlich ansteige, wenn der Gesprächskontakt zum Pfarrer oder der Pfarrerin dazukomme. beraten & beschlossen.

Anmerkung FS: welche Pfarrerin, welcher Pfarrer kann das wohl (nicht) erklären?

Abberufung wegen „Ungedeihlichkeit“

Die Praxis von Kirchenbehörden und das Wesen der Kirche. Zum „Ungedeihlichkeitsparagrphen“  der neuen EKD-Pfarrdienstgesetzes (bzw. der Vorlage für die landeskirchliche Gesetzgebung).

Ein Vortrag von Professorin i.R. Gisela Kittel vor dem Thüringer Pfarrverein.

„Ohne Diskussion und ohne eine Gegenstimme hat die Synode der EKD am 10. November 2010 dieses Pfarrdienstgesetz beschlossen, das in den §§ 79ff die Möglichkeit von Abberufungen wegen „ungedeihlichen Wirkens“ (so hieß der Tatbestand früher) nicht nur bestätigt, sondern sogar noch verschärft.“