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Eine Chronik kirchlicher und staatlicher Verstrickungen. Unrecht in der Verkleidung des Rechts. Von Christian Johnsen, Deutsches Pfarrerblatt

07/2016

Am 24. Mai 2016 wählte die Mitgliederversammlung Pfarrer Martin Michaelis, den Vorsitzenden des Thüringer Pfarrvereins und der Pfarrvertretung der EKM, zum dritten Vorsitzenden der 1996 gegründeten Hilfsstelle für evang. Pfarrer. Nach 13 Monaten Vakanz ist damit das bis zum 25. April 2015 von Pastor Roland Reuter und zuvor von seinem Bruder Dietrich ausgeübte Amt wiederbesetzt. Einen aufschlussreichen Rückblick auf deren Wirken und Erfolge für die gesamte Pfarrerschaft enthält die Analyse »Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz« von Rechtsanwalt Dr. Armin Schwalfenberg. Christian Johnsen stellt das Gutachten vor und resümiert dabei nochmals die Ungedeihlichkeit des Ungedeihlichkeitsparagraphen.


Der im Pfarrdienstrecht geregelte Mechanismus von einer Abberufung ohne Schulderhebung über den Wartestand in den Ruhestand bietet – wie dargelegt – möglicher Willkür Raum und Schutz. Dieser Sachverhalt verstößt aber nicht nur gegen allgemein anerkannte Grundsätze der Gerechtigkeit. Vielmehr kann er gerade auch einer grundsätzlichen Überprüfung an der Schrift- und Bekenntnisgrundlage der Kirche, auf die alle kirchlichen Amtsträger verpflichtet sind, nicht standhalten. Unbedingt muss gefragt werden:

In welcher Weise steht die hohe Forderung der »Gedeihlichkeit« des Wirkens eines Pfarrers überhaupt im Einklang mit der Heiligen Schrift?

Vieles spricht dafür, dass der Begriff »Gedeihlichkeit« eine Worthülse für verschiedenste Erwartungen darstellt, die zwar immer wieder an Pfarrer herangetragen werden, die aber im Widerspruch zu den Wirkungen des Geistes Gottes durch die Predigt von Gesetz und Evangelium stehen…. Zum Artikel.