aus PV- Info, Nr 2/ September 2015, von Jan-Christoph Borries, Vorstandsvorsitzenden des Evangelischen Pfarrvereins in Westfalen
»Meine Erfahrung aus vielen Gesprächen ist die, dass viele Pfarrerinnen und Pfarrer den Eindruck haben, sich mit ihrer Arbeit, ja in ihrer ganzen Existenz als Pfarrerinnen und Pfarrer auf einer schiefen Ebene zu befinden. Sie arbeiten viel, müssen schwerwiegende Umstrukturierungen meistern, sich mit immer mehr Verwaltungsaufgaben herumplagen und bei alledem werden Akzeptanz und Wertschätzung von Kirche und Gemeinde in der Bevölkerung immer geringer. Kirchenaustritte, abnehmende Teilnehmerzahlen in den Gottesdiensten, gekoppelt mit erheblicher Arbeitsverdichtung, überfordern viele. Nicht wenige empinden die ganze Entwicklung der letzten Jahre als persönliche Kränkung. Auch die überraschend hohe Zahl derer, die von der in diesem Jahr auslaufenden 58er-Regelung in unserer Kirche Gebrauch machen, ist ein Spiegelbild dieser Stimmungslage.«
vgl. S 13ff
Was auch zur Unzufriedenheit beiträgt, ist die Weigerung, wieder zur Pfarrbesoldung nach A13 / A14 zurückzukehren. Oberkirchenrätin Wallmann auf Nachfrage auf der Jahreshauptversammlung des westfälischen Pfarrvereins: „Die Wiedereinführung von A 14 als Regeldurchstufung ist zur Zeit nicht in der Diskussion, denn die Kosten dafür wären im Moment nicht tragbar und würden zu Lasten der Zuweisungen an die Kirchenkreise und Gemeinden, also auch der anderen in der Kirche beruflich Tätigen gehen. Es wird daran erinnert,dass in der EkvW damals von vielen Pfarrerinnen
und Pfarrern eine Reduzierung der Besoldung angeboten wurde, um alle Absolventen des 2. theologischen Examens in den Probedienst übernehmen zu können.“ (in der PV- Info, Nr 2/ September 2015, Seite 12f.)
Wann wird die Regeldurchstufung nach A14 jemals wieder eingeführt werden können, wenn nicht jetzt, da im Herbst 2015 absehbar ist , dass die Kirchensteuereinnahmen für 2015 wieder ein neues Hoch erreichen? In zehn Jahren etwa, wenn die Kirchensteuereinnahmen tatsächlich sich im Sinkflug befinden? Millionen für die Einführung des NKF stehen zu Verfügung und werden selbstverständlich zu Lasten der Gemeinden und Kirchenkreise geschultert.
Ich bin 1993 Vikar geworden und war seit 1995 zunächst Pfarrer im sogenannten Hilfsdienst, heute bin ich Gemeindepfarrer. Ich bin damals nicht gefragt worden, ob ich mit einer Besoldungsreduzierung einverstanden sei. Auch wurde sie längst nicht bei allen PfarrerInnen vorgenommen, die Generation der Pfarrer, die heute Mitte 50 und älter sind, mussten von ihren A14 nichts abgeben, während der Wegfall des Urlaubsgeldes, die Erhöhung der Selbstbeteiligung an der Beihilfe, der Wegfall des Weihnachtsgeldes (der inzwischen zum Teil rückgängig gemacht wurde), selbstverständlich von allen zu schultern war, gleich ob nach A12, A 13 oder A 14 besoldet. So gibt es in der Pfarrbesoldung der EKvW seit Ende der neunziger Jahre eine Gerechtigkeitslücke, die zu benennen weithin als Tabu gilt. Dass durch die oben genannten Maßnahmen der Pfarrberuf in der EKvW unattraktiver gemacht wurde, war zunächst wohl gewollt, um die zu hohen Zugangszahlen zu reduzieren. Heute wird man aber offenbar die Geister, die man rief, nicht mehr los, weil eine Rückkehr zur Durchstufung nach A14 zu jeder Zeit zu Diskussionen führen würde, ein Eisen, das niemand anfassen will. Das führt dazu, dass Pfarrerinnen mit identischen Tätigkeiten innerhalb der EKD Gehaltsunterschiede von bis zu 600 Euro brutto erfahren, mit entsprechenden Folgen auch für die Versorgung im Ruhestand. Wie lange mag es sich die EKvW leisten können, dass ihre Pfarrerinnen EKD-weit zu den schlechtestbezahlten gehören? Schon jetzt haben Gemeinden in Randlagen der EKvW Probleme, auf Stellenausschreibungen geignete KandidatInnen zu finden. Die Zahl von 300 Personen im Probedienst, die Frau Wallmann an genannter Stelle als Argument für das Verharren bei A 13 ins Feld führt, bedeutet eben nicht, dass 300 Personen für freie Pfarrstellen zur Verfügung stehen. Oder will man ernsthaft Menschen, die zwei Jahrzehnte in der Krankenhausseelsorge oder in noch spezialisierteren Aufgabengebieten tätig sind, zwingen, Gemeindepfarrämter zu übernehmen? Auf welcher Seite wird das Unglück größer sein, bei den Gemeinden, oder bei den gezwungenen GemeindepfarrerInnen? Bei Abwerbeversuchen haben jedenfalls Kirchen wie die Bayerische Landeskirche, die EKHN und die Nordkirche handfeste Argumente.