Zehnjahresbilanz für Pfarrstellen durch das KVVG gestoppt (EKHN)
Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht erklärte mit seiner Entscheidung vom 07.12. 2010 die Regelungen des Kirchengesetzes zur Neuregelung der Inhaberschaft der Gemeindepfarrstellen vom 26.11.2003 für nichtig.