EKHN: KVVG stoppt Zehnjahresbilanz für Pfarrstellen

Zehnjahresbilanz für Pfarrstellen durch das KVVG gestoppt (EKHN)

Kirchliches Verfassungs- und Verwaltungsgericht erklärte mit seiner Entscheidung vom 07.12. 2010 die Regelungen des Kirchengesetzes zur Neuregelung der Inhaberschaft der Gemeindepfarrstellen vom 26.11.2003 für nichtig.

Hess. Pfarrerblatt 01/2011, S. 15ff

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