Archiv der Kategorie:
EKHN Hessen- Nassau

SEGENSROBOTER – RITE & RECTE? Eine impulsive, dogmengeschichtliche Herleitung. Von Dieter Becker

10/2017, Hess. Pfarrerblatt

Die Debatte um den Segensroboter ist allgegenwärtig
und letztlich in der Pfarrerschaft
ein ziemliches Randthema. Der am 08.09.2017
in der Evangelischen Akademie Frankfurt vorgestellte
Bankautomat mit Armen, leuchtenden
Händen und einem wahrhaft simulierten
Roboterkopf hat vielfältige Diskussionen und
Positionen hervorgerufen. Letztlich wurde
aber wenig Erhellendes dogmatisch-theologisch
und dogmengeschichtlich geklärt. Dies
soll nun impulsiert werden

mehr dazu, vgl. S. 145

EKHN und ihr Segensroboter: SEGENSROBOTER – ZWEIFELN ERLAUBT

8. September, 19 Uhr
Selten hat eine Kunstinstallaton für solche Aufregung gesorgt wie die Kunstinstallation „BlessU-2“ auf der Weltausstellung Reformation in Wittenberg. In den Kirchen wie in den Medien sorgt der sogenannte Segensroboter für Diskussionen. Kann ein Roboter segnen? Darüber lässt sich am 8. September in Frankfurt diskutieren…

Mehr dazu.

Doppik in der Kirche: „Bella confusione“ oder einfach Irrsinn? Ein Beitrag von Pfr. Hans Greiffenstein.

04.10.2016, von Pfr. Hans-Joachim Greifenstein, Bensheim (auch: 1. Allgemeines Babenhäuser Pfarrerkabarett), erschien zuvor in der Kirchenzeitung er EKHN

Ich bin unter anderem deshalb lieber evangelisch als was anderes, weil es bei uns doch zumeist halbwegs demokratisch zugeht und wir Synoden haben, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden. In nicht wenigen Konfessionsvergleichsdebatten habe ich schon öfter mit Stolz darauf verwiesen, dass bei uns sich auch kirchenleitende Personen zur Wahl stellen müssen und am Ende gar abgewählt werden können. Darum bin ich allen Menschen dankbar, die ihre kostbare Freizeit in Kirchenvorständen, Dekanatssynoden oder unserer Landessynode opfern. Vielen Dank, Ihr vielen guten Menschen!

Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen wo ich mir gewünscht hätte, nicht die Synode hätte entschieden sondern ein Rat weiser Frauen und Männer die ganz meiner Meinung sind. Ich z.B. hätte niemals dafür gestimmt, unser kirchliches Haushaltswesen radikal umzufrisieren und die gute alte Kameralistik gegen die neue möglicherweise gar nicht so gute Doppik einzutauschen. Die Kameralistik war ein Haushaltssystem aus dem zu Ende gehenden Feudalismus wo man nach Art der klugen Hausfrau für alle möglichen Ausgaben ein paar verschiedene Zuckerdosen hatte in die man etwas hinein tat und wenn man es brauchte herausnahm. Es war manchmal ein bisschen umständlich aber es hat viele Generationen öffentlicher Finanzen leidlich ordentlich verwaltet. Dann begann aber das neoliberale Neuerungsfieber und zuerst hat es die Kommunalhaushalte erfasst und schließlich mit der kirchenüblichen Verspätung jetzt auch unsere EKHN. Künftig soll nach Art der kaufmännischen Buchhaltung (Kreditoren kriegen was, Debitoren müssen was geben weil sie die „Debben“ sind) gerechnet werden. Ein paar Unglückliche – darunter auch mein Heimatdekanat – wurden zu Pilotregionen erklärt, und es kam zum probeweisen „Roll-out“ der neuen Software und ganz plötzlich trat ein Zustand ein der in etwa mit der Situation in Apg 19,32 zu vergleichen ist: „Etliche schrien so, etliche ein anderes, und die Gemeinde war irre, und die meisten wussten nicht, warum sie zusammengekommen waren.“ Ein fröhlicher Italiener würde so etwas vielleicht als eine „bella confusione“ bezeichnen, den Mitarbeitenden in unserer Regionalverwaltung ist das Lachen schon lange vergangen. Jahresabschlüsse konnten nicht gemacht werden, Haushalte wurden im Blindflug gefahren, Stromrechnungen blieben unbezahlt und ausstehende Kindergartenbeiträge konnten nicht eingetrieben werden. Und wenn man das ganze ganz ernst nimmt kommt in ganz vielen Kirchengemeinden heraus dass sie sich ihre Gebäude eigentlich gar nicht mehr leisten können. Kameralistisch konnten sie es immer irgendwie, doppisch können sie es dann irgendwie nicht mehr. Oh Wunder der Finanzjonglage!

Und billig war die Umstellung auch nicht. Und wird – wie bei solchen Projekte wohl üblich – auf die Dauer noch weitere hübsche Batzen kosten. Wenn man nun aber diejenigen fragt, die mit der Doppik schon leben müssen, also Stadtverordnete, Bürgermeister und Angestellte in Rathäusern und Landratsämtern dringen einem niemals spitze Schreie der Begeisterung entgegen. Die Computerfritzen haben ein Sprichwort: „Never change a running system“, weil sie viel Erfahrung mit teuren Verschlimmbesserungen habe. Kann man so was wie die Doppik eigentlich wieder abblasen? Das würde sicher noch viel mehr Mut als Geld kosten. Ob die Synode so viel hat?

 

EKHN-Synode- Doppik: Kostensteigerung von ursprünglich 9 Mio. € auf rd. € 21,4 Mio.“ (Teilkosten) und Umsetzungstohuwabohu: „Die Abarbeitung von Rückständen hat weiter höchste Priorität..“

11/2016, EKHN, Drucksache zur Synode

„… Eine der größeren Baustellen im Doppik-Projekt stellt die Schnittstelle zur Personalabrechnung dar… Daneben stehen die Verbuchungen der Besoldung für Pfarrpersonen, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aus. …“

„Aufgrund der Umsetzungsschwierigkeiten in der Anfangsphase des Projekts entstanden in den Pilotregionalverwaltungen sowie der Gesamtkirchenkasse teils erhebliche Buchungs- und Arbeitsrückstände, die die Arbeitsfähigkeit der aller betroffenen Einrichtungen wesentlich beeinträchtigten…“

Gegenüber der in der Herbstsynode 2015 dargestellten Umstellungskosten von rd. € 13,5 Mio. ergibt die Neukalkulation einen erhöhten Finanzbedarf von rd. € 5,9 Mio. Hinzu kommt eine mit Sperrvermerk versehene Sicherheitsreserve von € 2,0 Mio. Damit belaufen sich die Gesamtprojektkosten bezogen auf die Gesamtprojektlaufzeit inklusive der gesperrten Sicherheitsreserve auf rd. € 21,4 Mio….

Zur Drucksache der EKHN-Synode.

Zu Hintergrund und Historie vgl. hier.

Im Blindflug. Zur Lage der Finanzsteuerung der EKHN. „Roll-Out“ erneut verschoben.

11/2016

1. Erträge
Über einen Jahresabschluss bzw. Jahresergebnis 2015 kann dieses Mal im Frühjahr
2016 noch nicht berichtet werden, da im Zuge der Umstellungsarbeiten von
der Kameralistik auf das doppische Rechnungswesen angesichts der Komplexität
der Aufgabe noch keine vollständige Erfassung der Anfangs- und Endbestände
für das Jahr 2015 vorliegt. Insofern können auch an dieser Stelle nicht, wie sonst
üblich, Vorschläge für die Verwendung eines etwaigen Jahresüberschusses entwickelt
werden…

Die Kirchenleitung hat auf Empfehlung der Projektsteuerungsgruppe Doppik beschlossen,
die für das Jahr 2017 vorgesehene 1. Stufe des Roll-Outs auf das Jahr
2018 zu verschieben. Trotz zahlreicher Fortschritte seit Herbst 2015 waren Ende
März 2016 einige der selbst definierten weiteren Erfolgskriterien noch nicht bzw.
nicht vollständig erfüllt. …  Mehr dazu.

EKHN: Kirchensteuer in den letzten 15 Jahren real um ca. 1% p.a. angestiegen.

09/2016, von Friedhelm Schneider

Der neue Jahresbericht der EKHN 2015/2016 enthält einige interessante Informationen. Leider werden diese nicht als solche benannt. Z.B. die Entwicklung der Kirchensteuer. Der Narrativ der Finanzknappheit, zuletzt in der Gestalt von real, also inflationsbereinigt, sinkenden Kirchensteuern ist hinlänglich bekannt. Dieser Narrativ war die argumentative Basis für Stellenabbau, Kürzung von Zuweisungen an Gemeinden und Funktionen etc. Dieser Narrativ ist nunmehr auch au den eigenen Angaben des Finanzdezernates widerlegt: für den Zeitraum der zurückliegenden 15 Jahre, von 2001 bis 2015, also die Kürzungs- und Abbauepoche schlechthin, sind die Kirchensteuereinnahmen nicht allein nominal kräftig angestiegen. Auch real ist ein Anstieg zu verzeichnen.

Eine ähnliche Berechnung legte jüngst der Finanzdezernent der Ev. Kirche in Württemberg Kastrup auf der Synode vor. Seiner Berechnung zufolge lag der Anstieg bei real 1,9% p.a. ab 1992.

Nun wird also ein solcher Anstieg auch in der EKHN bestätigt. Dies geschieht nicht verbal, ergibt sich aber aus einer Tabelle des Leiters des Finanzdezernats, Thomas Striegler. Demnach lag der Realwert von 2001 bei 300 Mio. €. Er stieg bis 2015 auf ca. 350 Mio. € (Leider ist die Skalierung sehr grob gewählt, sodaß man den zweiten Wert nicht genau erkennt, sondern abschätzen muss. Er könnte auch etwas höher liegen). Geht man von den offensichtlichen Zahlen aus, dann bedeutet das eine Steigerung von 1% oder etwas größer p.a. – real ab 2001. Das wäre ein ganz beachtlicher Anstieg.
An dieser Stelle möchte ich den Hinweis nicht versäumen, dass wir die Verwendung von Realwerten bei der Beurteilung der Entwicklung der Kirchenfinanzen für nur eingeschränkt tauglich halten. Das hatten ich an anderen Stellen schon eingehend erörtert.

vgl. S.6., Tabelle unten links, Statistik (Werte 2001 bis 2015).

EKHN: „Herkulesaufgaben bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik.“

09/2016, Jahresbericht der EKHN 2015/2016, Teil I, von Friedhelm Schneider

Der Jahresbericht der EKHN 2015/2016 ist gerade erschienen. Grund genug, sich in einigen Ausgaben der Wort-Meldungen damit zu beschäftigen. Wir fangen mit einem der Themen an, die mittlerweile nicht nur lästig, sondern zur Belastung zu werden drohen – der Umstellung auf die Doppik. Dazu im Jahresbericht:

„Die Haushalte und Geschäftstätigkeiten der kirchlichen Körperschaften „umzubuchen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neue Planungs- und Abrechnungslogik sowie auf die neuen Buchungsabläufe umzuschulen, sind beides Herkulesaufgaben… So ist der Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr 2015, den wir eigentlich gerne darstellen würden, noch nicht fertig.“

Das Problem liegt tiefer: bis heute kann das Jahresergebnis 2015 noch immer nicht dargestellt werden… Aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit ist das eigentlich so peinlich, dass man sich fragt, warum man einen solchen Text durchgehen lässt. Welchen Schaden kann der anrichten? Aber das Problem ist ja nicht allein eines der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtiger ist die Finanzsteuerung der EKHN selbst: die Basis, auf der die Finanzabteilung ihre Planungen aufbaut, fehlt aktuell. Blindflug. Man wird Herrn Striegler also derzeit um seinen Job nicht beneiden. Er hatte sicher schon angenehmere Tage am Paulusplatz in Darmstadt verbracht. Das Programm MACH, das schon in der EKiR zu erheblichen Störungen führte, und danach (!) dann von der EKHN erworben wurde, dürfte der Hauptgrund sein. Dabei war namentlich Herr Striegler, in Personalunion auch noch Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, von dieser Lösung absolut eingenommen: „Wichtig sind uns deshalb sorgfältige Organisation, professionelles Projektmanagement und nicht zuletzt starke Partner. Die MACH AG hat uns mit einer modernen Lösung und einschlägigen praktischen Erfahrungen überzeugt. Wir begegnen uns auf Augenhöhe und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit“. So Herr Striegler –  vor drei Jahren.

Schon von Anfang an wurde deutlich, dass der Zeitplan der Implementierung der Doppik auch in der EKHN in Verzug ist. Schon bald war klar, dass die flächendeckende Einführung von 2016 auf 2017 verschoben werden muss.

Heute wäre man froh, wenn dies Vorhaben 2018 gelingen würde. Insider sagen aber darüber hinausgehende Verzögerungen voraus. mehr dazu, vgl. S. 82

Bei diesem Aufwand der Bewältigung der Herkulesaufgabe stellt sich natürlich auch die Frage. der Kosten. Auf der Landessynode 2014 wurden folgende Angaben gemacht:

Ursprünglich waren für das Projekt Doppik 9 Mio. € angesetzt.  Mehr dazu.  Zwischenzeitlich hat die Synode schon einen ersten Nachtrag in Höhe von 4 Mio. € gewährt. Und ein weiterer Nachschlag in Höhe von 8 Mio. soll auf der nächsten Synode im Herbst 2016 beschlossen werden. Dabei sind nicht die Vollkosten erfasst, sondern nur die Ausgaben,  bei denen die Mittel nach außen, an andere Firmen, fließen. Etwa für die Software, die erforderlichen Beratungen bei der Implementierung etc. Es müssten aber auch die Leistungen kostenmäßig in einer Vollkostenrechnung erfasst werden, die im eigenen Haus, bzw. den Verwaltungsämtern vom vorhandenen Personal erbracht werden. Auch die „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neue Planungs- und Abrechnungslogik sowie auf die neuen Buchungsabläufe umzuschulen“ (s.o.), wird ja ebenfalls als eine Herkulesaufgabe betrachtet. Wo wird sie kostenmäßig erfasst? Bisher nirgends. Man wird also nicht falsch liegen, wenn selbst Insider davon ausgeht, dass die tatsächlichen Kosten doppelt so hoch liegen, wie die von der Synode bewilligten Beträge. Der Stand läge dann aktuell bei 25 Mio. € Vollkosten. Mit dem nächsten Synodenbeschluss letztlich bei 40 Mio. Und am Ende der Umsetzung im Jahr… 2019?, 2020? – wird die EKHN für die Doppik aufgewandt haben…  Da komme am Ende niemand auf die Idee, Kosten und Nutzen des Projektes für die EKHN einmal gegenüberzustellen…

 

„Die Kirche einmal durchreformiert.“ Die Arbeit der 11. Kirchensynode der EKHN (2010–2016).

08/2016, Lothar Triebel im Hess. Pfarrerblatt 3/2016 (vgl. S. 89 ff)

Ein Angestellter der Kirchenverwaltung (genauer: des Synodalbüros) ergeht sich in Lobhudelei in eigener Sache. Ein Kollege, nach einem Kommentar zu diesem „Bericht“ über die Arbeit der 11. Kirchensynode der EKHN angefragt, antwortet:  „Triebel ist ja auch beim Synodalvorstand angestellt und muss seine Arbeit würdigen. Dazu schreibe ich keinen Artikel.“ Auf einen unabhängigen Kommentar zu diesem Bericht oder gar eine unabhängige Darstellung dieser Hochzeit der Implementierung (-sversuche, mehr ist ja teilweise nicht herausgekommen, man vergleiche etwas das Stocken der Pilotprojekte zur Doppik, etc.) der Kirchenreform müssen Sie also leider verzichten. Wer sich ein etwas realistischeres Bild der EKHN Reformphase von 2010 bis 2016 machen möchte, kann sich in den Wort-Meldungen informieren, etwa hier oder hier.

Vielleicht gelingt es dem Hess. Pfarrverein, der diesen recht einseitigen Bericht hat erstellen oder zumindest hat abdrucken lassen, einen solchen unabhängigen oder vielleicht auf der Seite der Pfarrerschaft und damit gar eine Gegenposition vertretenden Autor für einen korrigierenden Bericht zu gewinnen? (F.S.)

 

 

kununu oder: Bewerten Sie Ihren Arbeitgeber (Kirche)!

Als hilfreiches Portal für qualifizierte Arbeitssuchende hat sich das Portal kununu etabliert.

Hier werden alle Arbeitgeber von allen Branchen von ihren MitarbeiterInnen bewertet. Die Kirchen sind als eigene Branche nicht mit eigener Rubrik vertreten. Bisweilen finden sich Einträge zu Kirche aber unter „Öffentlicher Verwaltung“, wie z.B. zum ERV, dem Ev. Regionalverband Frankfurt. In diesem Falle leider mit wenig schmeichelhaftem Ergebnis. Allerdings bei nur zahlenmäßig wenigen Einträgen. Das Ergebnis besitzt auf dieser Basis daher keine tragfähige Aussagekraft. Es müssten sich bei der Bewertung also mehr Mitarbeiter beteiligen.

Neue Rechtsträger können von entsprechenden MitarbeiterInnen selbst angelegt werden, etwa von den Landeskirchenämtern.

Da sich diese Plattform bei dem Akademikernachwuchs großer Beliebtheit erfreut, sollte man es Instrument der Arbeitgebersuche unbedingt berücksichtigen. Denn heute sind nicht allein die Bewerber um Stellen im Wettbewerb, sondern die Arbeitgeber sind im Wettbewerb um die besten Kräfte.

Schaffen Sie also Transparenz. Beteiligen Sie sich bei der Bewertung des Arbeitgebers Kirche! In der Rubrik Öffentliche Verwaltung. Bei kununu.com.