Staat und Kirche in Deutschland. Ein besonderes Verhältnis.

„Es besteht keine Staatskirche.“ So scharf, wie es das Grundgesetz formuliert, sind Staat und Kirchen in Deutschland allerdings nicht getrennt. Der Staat hat den Kirchen als Institutionen manche Sonderrechte zugebilligt. Wie beide zusammenhängen, zeigen sehr übersichtlich eine Reihe von Diagrammen und Schautafeln in der ZEIT.

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