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„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“. Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

„Kirche muss auf Privilegien verzichten, wenn sie glaubwürdig sein will“

Wir sind Kirche zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht

München, 21. November 2014

Die in der Verfassung garantierten Grundrechte bezüglich der persönlichen Lebensführung müssen nach Ansicht der KirchenVolksBewegung Wir sind Kirche endlich auch in kirchlichen Arbeitsverhältnissen gelten.
Die katholische Reformbewegung begrüßt deshalb die differenzierenden kirchlichen Äußerungen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20.11.2014, die eine baldige und hoffentlich positive Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts für nach Scheidung wiederverheiratete und homosexuell lebende Menschen erwarten lassen.
Auch um der eigenen Glaubwürdigkeit willen sollte die römisch-katholische Kirche auf staatliche Privilegien wie das kirchliche Selbstbestimmungsrecht verzichten, denn das Einfordern von Privilegien widerspricht dem Zweiten Vatikanischen Konzil (GS 76).

Zur Stellungnahme.

Verrat an der Aufklärung. Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze zum BVG Urteil zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Leserbrief von Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze, Düsseldorf in der SZ, 03.12.14 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Der Leserbrief bezieht sich auf die Artikel „Kirchen dürfen leichter kündigen“ und „Noch mal gewonnen“ vom 21. November in der SZ:

Was in Karlsruhe entschieden worden ist, ist für den geistesgeschichtlich Interessierten – trotz und gerade auch wegen Reichskonkordat und Landeskonkordat – ein Verrat an den Ergebnissen der weltwirksamen Aufklärungsepoche und zugleich eine Missbilligung der Menschenrechte. Es ist bekannt, dass formalrechtliche Entscheidungen nicht nur juristische Differenzen beenden, sondern dass auch der Jurist dabei ohne Moral auskommt. Und so heißt es auch konsequenterweise bei Matthias Drobinski, dass es in Karlsruhe ein erwartbarer Sieg für die Kirche war. Erwartbar, weil gegenwärtig Justiz wie Politik ihre jeweiligen Geschäfte mehr pragmatistisch verwalten statt innovativ inhaltlich gestalten. In diesem Fall wurden daher gegenseitige Rechtstitel auf pragmatisch formale Weise abgewogen, wobei es zu inhaltlichen Schieflagen kommen musste…. Zum Leserbrief.