Schlagwort-Archive: Religionsfreiheit

Die liberale Theologie führt die Kirchen aus dem Getto. Drei Fragen an Prof. Wilhelm Gräb, Berlin

GESCHRIEBEN AM 12. NOVEMBER 2017 VON CM

Die Fragen stellte Christian Modehn

Ich möchte provozierend fragen: Hätte das Reformationsgedenken die liberale Theologie thematisiert, wäre vielleicht die Idee einer Zweiten Reformation deutlich geworden?

…Wovon liberale Theologie ausgeht, ist, dass Menschen grundsätzlich leben wollen, und sie wollen, dass ihr Leben gelingt. Liberale Theologie tritt deshalb energisch für die Beseitigung von Lebensumständen ein, durch die Menschen daran gehindert werden, sich selbstbestimmt entfalten und ein Leben in Würde und Freiheit führen zu können. Die Menschenrechte und die in sie eingeschriebene Religionsfreiheit sind ihr Credo. Ihre Leitfrage ist nicht mehr die nach dem gnädigen Gott, sondern die nach echtem, befreitem Leben….

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Saudi-Arabien: „1000 Peitschenhiebe. Weil ich sage, was ich denke“

04/2015

Seit fast drei Jahren sitzt der saudi-arabische Blogger Raif Badawi wegen „Beleidigung des Islam“ im Gefängnis. Die zentralen Beiträge Badawis erscheinen nun in der Streitschrift „1000 Peitschenhiebe. Weil ich sage, was ich denke“, herausgegeben von Autor und Journalist Constantin Schreiber. Hier schreibt Badawis Frau Ensaf Haidar, wie sie die letzten Monate erlebt hat:
Noch immer gehe ich hinter dieser Fata Morgana her. Über zwei Jahre warte ich nun schon, hinter meiner inneren Wohnungstür, die sich zu einer wunden Leere hin öffnet, hinter der sich wiederum tausend brennende Fragen verbergen. Wann und wie wird er zurückkommen? In welchem Zustand wird er sein? Wie wird seine Reaktion sein? Werde ich ihn umarmen? Küssen? Werde ich weinen? Ich wache auf vom Schmerz der Erinnerungen. … Zum Artikel.

Verrat an der Aufklärung. Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze zum BVG Urteil zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Leserbrief von Prof. Dieter-Jürgen Löwisch und Petra Hitze, Düsseldorf in der SZ, 03.12.14 zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitsrecht der Kirchen.

Der Leserbrief bezieht sich auf die Artikel „Kirchen dürfen leichter kündigen“ und „Noch mal gewonnen“ vom 21. November in der SZ:

Was in Karlsruhe entschieden worden ist, ist für den geistesgeschichtlich Interessierten – trotz und gerade auch wegen Reichskonkordat und Landeskonkordat – ein Verrat an den Ergebnissen der weltwirksamen Aufklärungsepoche und zugleich eine Missbilligung der Menschenrechte. Es ist bekannt, dass formalrechtliche Entscheidungen nicht nur juristische Differenzen beenden, sondern dass auch der Jurist dabei ohne Moral auskommt. Und so heißt es auch konsequenterweise bei Matthias Drobinski, dass es in Karlsruhe ein erwartbarer Sieg für die Kirche war. Erwartbar, weil gegenwärtig Justiz wie Politik ihre jeweiligen Geschäfte mehr pragmatistisch verwalten statt innovativ inhaltlich gestalten. In diesem Fall wurden daher gegenseitige Rechtstitel auf pragmatisch formale Weise abgewogen, wobei es zu inhaltlichen Schieflagen kommen musste…. Zum Leserbrief.

Zwei Jahre Kölner Genitalurteil: Neues Fachbuch heizt Beschneidungs-Diskussion wieder an. „Hinschaun, was Kindern angetan wird.“

07.05.14,

“Die Religionsfreiheit Erwachsener endet an der Körpergrenze von Kindern”, postuliert Matthias Franz, Universitätsprofessor für psychosomatische Medizin Düsseldorf, im brandaktuellen, von ihm herausgegebenen Buch “Die Beschneidung von Jungen – Ein trauriges Vermächtnis“. Zwei Jahre nach dem Kölner Urteil, das rituelle Beschneidung als Körperverletzung bewertet, legen nun erstmals Betroffene, Ärzte, Juristen, Psychoanalytiker, Politiker, Historiker und jüdische Intellektuelle umfassend die Fakten zur Vorhautamputation dar und plädieren für einen sachlichen Diskurs fernab von klerikalen Machtansprüchen. Sie lassen keinen Zweifel darüber offen, dass “in einer aufgeklärten Welt kein Platz mehr für steinzeitliche Verletzungsrituale ist, wenn dadurch Kinder verletzt werden, die sich nicht frei entscheiden können“, wie der Herausgeber ausführt. In Deutschland lebt die Diskussion zur religiösen Vorhautamputation wieder auf: Gestern fand eine vielbeachtete wissenschaftliche Tagung zum Thema statt: Das Symposium: “Genitale Autonomie: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung – von der Theorie zur Praxis“ genitale-autonomie.de  Mehr dazu.

Fundamentalismus oder: die Grenzen der Religionsfreiheit

15.01.2014, von Burkhard Schäfers

Ja zur Prügelstrafe, Nein zu Sexualkunde-Unterricht und Evolutionslehre: Die Mitglieder einiger fundamentalistischer Glaubensgemeinschaften wollen ihre Kinder nach ihren eigenen Regeln erziehen und unterrichten. Damit fordern sie die Gesellschaft heraus.

Immer wieder geraten religiöse Gruppierungen in Konflikt mit Recht und Gesetz – gerade wenn es um die Erziehung von Kindern geht. Sieben Jahre lange durften Anhänger der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme ihre Kinder zu Hause unterrichten, von 2006 bis 2013 – genehmigt vom bayerischen Kultusministerium. Die Gemeinschaft, entstanden in den 1970er-Jahren in den USA, hat in Deutschland rund 100 Mitglieder. Die meisten von ihnen leben auf dem Gutshof Klosterzimmern, 70 Kilometer nordwestlich von Augsburg. Die dortige Privatschule musste im vergangenen Sommer den Unterricht einstellen – sie konnte keine qualifizierten Lehrer nachweisen. Zum Beitrag.

Jüdische und muslimische Religionsführer rufen gemeinsam die EU-Institutionen zum Kampf gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus in Europa auf

10.06.14. Jüdische und muslimische Religionsführer haben die EU-Institutionen zum Kampf gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus in Europa gemahnt. Am Rande des jährlichen Treffens von Religionsführern mit den EU-Spitzen riefen Vertreter der beiden Glaubensgemeinschaften am Montag in Brüssel dazu auf, gegen alle Gruppen mit rassistischen und fremdenfeindlichen Ideologien vorzugehen. Ihre dürfe keinen Eingang in die politische Debatte finden. Zur Quelle.

Zum Hintergrund: Religionsführertreffen

Der Lissabon-Vertrag von 2009 schreibt einen regelmäßigen Dialog zwischen den EU-Institutionen und Vertretern wichtiger Religionen vor. Doch Parlamentspräsident Jerzy Buzek beschrieb die Zusammenarbeit am Montag (30.05.2011) auch als Herzensangelegenheit. Die Trennung zwischen Staat und religiösen Gemeinschaften sei zwar sehr wichtig. „Aber es sollte so etwas wie eine freundliche Trennung sein. Denn die religiösen Gemeinschaften können uns bei vielen Dingen helfen und die höchst wichtigen Werte der menschlichen Würde und der Menschenrechte fördern.“ Zur Quelle.