EKD-Synodenpräses widerspricht anderslautenden Behauptungen
Die Kirchenfinanzierung in Deutschland beruht ganz wesentlich auf dem Kirchensteuersystem. Trotz der Verfassungsvorgabe der Trennung von Staat und Kirche wird der Kirchensteuereinzug von den Kirchenmitgliedern durch die staatlichen Finanzämter vorgenommen. Es wird seitens der Kirchenrepräsentanten immer wieder behauptet, die Kirchen würden dadurch eine Menge Geld sparen. Eine kircheneigene Steuerverwaltung würde für die Kirchen mit viel höheren Verwaltungskosten verbunden sein. Der Staat verlangt als Entschädigung für die Dienstleistung der Finanzämter zwischen zwei bis vier Prozent der Kirchensteuereinnahmen. Zum Beitrag.