Schlagwort-Archive: Nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes

„Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz“. Von Dr. Armin Schwalfenberg. Vortrag und Presseerklärung.

Presseerklärung des Vereins zur Unterstützung evangelischer Theologinnen und Theologen, die von Mobbing, Abberufung und Entlassung betroffen sind

12.05.15

Zur Veröffentlichung der Analyse „Der Pfarrer im Spannungsfeld zwischen kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und staatlichem Rechtsschutz“

von Dr. Armin Schwalfenberg vom 25.04.2015 Evangelische Pfarrerinnen und Pfarrer können auch nach dem neuen Pfarrdienstrecht der EKD (PfDG.EKD) jederzeit aus ihrer Stelle wegversetzt (früher:„abberufen“) werden, wenn es zu einer „nachhaltigen Störung“ (früher: „ungedeihliches Wirken“) kommt, ohne dass dazu ein Fehlverhalten oder Versagen ihrerseits nötig wäre und ohne dass ein Rechtsschutz vor staatlichen oder kircheneigenen Gerichten gegen so eine „Bestrafung ohne Verschulden“ existieren würde. Auf dieses „Damoklesschwert“ über dem Pfarramt macht eine von Rechtsanwalt Dr. Armin Schwalfenberg aus Herborn im Auftrag der Hilfsstelle erstellte Analyse aufmerksam, die ab sofort allen Interessierten zum Download auf der Seite www.hilfsstelle.de zur Verfügung steht…  Zur Seite.

Ev. Kirche missachtet Grundwerte. Brief der ‚Initiative für ein gerechtes Kirchenrecht‘ an die EKD.

Sehr geehrter Herr Dr. Thiele,

in Ihrem Schreiben vom 12.08.2014 bringen Sie zum Ausdruck, dass unsere Darstellung kirchenrechtlicher Defizite vom 04.04.2014 nichts enthalte, was nicht schon früher Gegenstand von Briefwechseln gewesen wäre. Das ist ja gerade das Dilemma, dass in der EKD und ihren Gliedkirchen sich niemand verpflichtet fühlt, folgenschwere Fehlentwicklungen in der innerkirchlichen Legislative, Exekutive und Judikative zu korrigieren.

Seit vielen Jahren beschweren sich Kirchenmitglieder über unchristliche und rechtswidrige Machenschaften in der Ev. Kirche. Sie tun dies mit Briefen an ihre regionalen Kirchenleitungen und an die EKD-Leitungsgremien; sie demonstrieren, verfassen Bücher, melden sich in Zeitschriften, in der Presse und im Internet zu Wort. Bisher vergeblich! Lange vor Inkrafttreten des neuen Pfarrdienstgesetzes gab es in der EKHN, aber auch in anderen Landeskirchen, vergleichbare Regelungen zu den §§ 79 und 80 PfDG-EKD (“Nachhaltige Störung in der Wahrnehmung des Dienstes“). 2) So hatten wir und andere Initiativen, Veereine, Rechtsanwälte, Richter, Theologen usw. in über 20 Jahren reichlich Gelegenheit, die Auswirkungen dieser Rechtsnormen bundesweit zu beobachten. Das Ergebnis ist erschütternd. Doch offensichtlich will das niemand zur Kenntnis nehmen, – nicht einmal, wenn Gemeinden darüber zerbrechen und viele engagierte Gemeindeglieder frustriert die Kirche verlassen.
…  INI-Ki-Recht_EKD-Kirchenamt-Grundw_2014-11