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EKHN-Frühjahrssynode: Striegler stolpert über Substanzerhaltungsrücklage.

05/2017

Der Leiter der Kirchenverwaltung, Thomas Striegler, musste in der EKHN-Kirchensynode zurückrudern.
Die EKHN- Innovation der  „Substanzerhaltungsrücklage“ (SERL) für die Neuerrichtung und/oder Verlängerung von Personalstellen (!) wurde für 5 Jahre ausgesetzt. Ausgedacht hatte sich diese sachlich zwar völlig abwegige (aber wegen ihrer Singularität innerhalb und außerhalb der kirchlichen Unternehmenslandschaft doch wieder irgendwie putzig-originelle) Idee offensichtlich OKR Timo Keller. Der wurde denn auch zum Sündenbock gestempelt.
Nun ist bekannt: wenn ein Sündenbock gebraucht wird, wollen andere von ihrer Verantwortung ablenken. Man muss in diesem Falle wie schon zuvor beispielsweise im Falle des Tohuwabohus um die Implementierung der Doppik-Pilotprojekte (vgl. hier oder hier)  erneut fragen: gibt es eigentlich noch einen Leiter des Dezernates Finanzen in der EKHN? Wer ist das? Was macht die Person?

Aus Fehlern lernen. Doppik in Württemberg: Aufforderung, „sich vom „Konstrukt der Substanzerhaltungsrücklage in der derzeitigen Form“ zu verabschieden“

12/2015, Landessynode Württemberg

Michael Fritz (Ludwigsburg) sagte, dem Finanzausschuss sei es wichtig, auch „Dinge wegfallen zu lassen, die uns nichts bringen“. So hätten sich beispielsweise die im Haushaltsrecht vorgeschriebenen „Bausteine“ als „mühsam und papierreich,aber in Aufwand und Nutzen nicht realistisch  dargestellt“. Zudem rief er dazu auf, sich vom „Konstrukt der Substanzerhaltungsrücklage in der derzeitigen Form“ zu verabschieden: „Wir sollten auf die Buchung von Abschreibungen und eine entsprechende Darstellung des Vermö­ gensverzehrs übergehen.“ Kai Münzing (Dettingen/Erms) forderte parallel zur Einführung des neuen Rechnungswesens auch eine Verwaltungsstrukturreform, weil nebenberufliche Kirchenpfleger damit an ihre Grenzen kämen: „Wir müssen uns überlegen, ob wir es uns dauerhaft leisten wollen, Systeme zur Verfügung zu stellen, die nur kirchliche Strukturen abbilden und die Kosten verteuern.“ Dem widersprach Tobias Geiger (Filderstadt): „Mir wäre sehr recht, wenn wir weiterhin vor Ort qualifiziert ausgestattete Kirchenpflegerstellen besetzen könnten.“ Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung
einstimmig in den Rechtsausschuss verwiesen; …

Mehr dazu vgl. S. 8 (Haushaltsbausteine vor dem Aus)