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2015_Synoden 2. HJ

Doppik/ NKF auch in der Pfalz.

04/2016, Beschluss der Synode vom November 2015

Bevor Sie den Synodenbericht der Pfalz lesen, informieren Sie sich doch bitte hier neutral zum Thema Doppik.
Der Bericht der Synode der Pfalz holt demgegenüber die üblichen Argumente aus der Mottenkiste als Begründung (ressourcenorientiert, nachhaltig…) und ergänzt sie mit dem nicht zu toppenden, weil „alternativlosen“ Argument der Generationengerechtigkeit:

„Nachhaltig und generationengerecht
Landessynode stellt Weichen für neues kirchliches Finanzsystem
Speyer (lk). In der Evangelischen Kirche der Pfalz soll langfristig ein neues kirchliches
Finanzsystem eingeführt werden. Dem hat die Synode am Freitag zugestimmt. Die
Umstellung des Rechnungswesens resultiert aus der 2014 abgeschlossenen
Organisationsuntersuchung des Landeskirchenrats. Unter dem Stichwort
„Generationengerechtigkeit“ kann mit dem neuen kirchlichen Finanzwesen (NKF) der
Ressourcenverbrauch nachvollziehbar abgebildet werden.
Das Projekt wird nach den Worten von Finanzdezernentin Karin Kessel prägend für diese
Synodalperiode sein. „Es soll zunächst in der Landeskirche und mittelfristig auch in den
Kirchenbezirken und Kirchengemeinden eingeführt werden“, erklärte die Oberkirchenrätin….“

vgl. S. 12

Nordkirche: Kirchensteuerentwicklung nach Prognose bis 2019 stabil.

Tagung der Landessynode vom 19. – 21. November 2015

Kirchensteuergrobprognose bis 2019, vgl. S. 7, 8

Verteilmassen

Verteilmasse
2017       470,0  Mio. €
2018       472,0  Mio. €
2019       474,0  Mio. €

Zum Bericht.

 

EKD – Kirche als Versammlung der… Institutionen.

EKD ist Kirche? Widerspruch!
24. November 2015 von Andreas Reinhold, Kirchenbunt

Der Kirchenbegriff der EKD ist aber ein völlig anderer – und das, obwohl sie selbst in ihrer Grundordnung Art. 3 ausdrücklich auf Barmen verweist und „sich verpflichtet, als bekennende Kirche die Erkenntnisse des Kirchenkampfes über Wesen, Auftrag und Ordnung der Kirche zur Auswirkung zu bringen.“ (→ Quelle) Nun heißt es aber in der Neufassung: „Sie (die EKD) ist als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche“. Hier ist zwar das konstituierende Element der Gemeinschaft genannt. Aber zum einen ist damit keine konkrete Gemeinde bzw. Versammlung von Gläubigen gemeint, sondern Institutionen! Zum anderen fehlt völlig der direkte Bezug auf Wort und Sakrament! Dieser kann zwar aus dem vorherigen Passus („Sie (die EKD) … setzt voraus, dass sie (ihre Gliedkirchen) ihr Bekenntnis in Lehre, Leben und Ordnung der Kirche wirksam werden lassen“) herausgelesen werden. Jedoch ist von einer evangeliumsgemäßen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung der EKD selbst keine Rede!…  Zum Artikel.

Landessynode Württemberg: Ausweitung der Prädikantenaufgaben vom Theologischen Ausschuss der Synode abgelehnt.

Die Abwertung des Pfarrdienstes und die Aufwertung des Prädikantendienstes, wie in einigen Landeskirchen praktiziert, wird von Pfarrvertretern kritisch gesehen. Der Theol. Ausschuss der Synode der ELK Wüürttemberg stellt sich hinter die PfarrerInnen.

12/2015

„…Eine generelle Übernahme von Kasualdiensten wie Bestattungen und Trauungen durch Prädikantinnen und Prädikanten komme für den Theologischen Ausschuss nicht in Frage, erklärte dessen Vorsitzender Dr. Karl Hardecker. Damit wurde der Antrag zur Änderung der Prädikantenordnung abgelehnt….  Zur Quelle vgl. S. 9.

Aus Fehlern lernen. Doppik in Württemberg: Aufforderung, „sich vom „Konstrukt der Substanzerhaltungsrücklage in der derzeitigen Form“ zu verabschieden“

12/2015, Landessynode Württemberg

Michael Fritz (Ludwigsburg) sagte, dem Finanzausschuss sei es wichtig, auch „Dinge wegfallen zu lassen, die uns nichts bringen“. So hätten sich beispielsweise die im Haushaltsrecht vorgeschriebenen „Bausteine“ als „mühsam und papierreich,aber in Aufwand und Nutzen nicht realistisch  dargestellt“. Zudem rief er dazu auf, sich vom „Konstrukt der Substanzerhaltungsrücklage in der derzeitigen Form“ zu verabschieden: „Wir sollten auf die Buchung von Abschreibungen und eine entsprechende Darstellung des Vermö­ gensverzehrs übergehen.“ Kai Münzing (Dettingen/Erms) forderte parallel zur Einführung des neuen Rechnungswesens auch eine Verwaltungsstrukturreform, weil nebenberufliche Kirchenpfleger damit an ihre Grenzen kämen: „Wir müssen uns überlegen, ob wir es uns dauerhaft leisten wollen, Systeme zur Verfügung zu stellen, die nur kirchliche Strukturen abbilden und die Kosten verteuern.“ Dem widersprach Tobias Geiger (Filderstadt): „Mir wäre sehr recht, wenn wir weiterhin vor Ort qualifiziert ausgestattete Kirchenpflegerstellen besetzen könnten.“ Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung
einstimmig in den Rechtsausschuss verwiesen; …

Mehr dazu vgl. S. 8 (Haushaltsbausteine vor dem Aus)

EKHN: Werden OKR Bechingers Hypotheken in der Personalpolitik nun endlich abgebaut ? Assessmentcenter/ Potenzialanalyse nach 18 Jahren angeschafft. Das könnte ein Anfang sein.

12/2015

Wenn er gestorben sein sollte, wird er sich im Grabe herumdrehen, der frühere Personaldezernent der EKHN, der von den Banken ein Auswahlverfahren
abkupferte, mit dem er eine geringe Zahl der Allerbesten für den Pfarrberuf ausfiltern wollte. Dies Verfahren, zunächst Assessmentcenter und dann modifiziert Potenzialanalyse genannt, verfehlte nicht seine Wirkung: die Zahl der TheologiestudentInnen brach tatsächlich ein.

Das soll nun wohl besser werden. Und zwar durch ein, man höre und staune, – mit Studenten zusammen entwickeltes ! – neues Verfahren.
Das wäre eine Revolution, wenn die Entscheidung aus Einsicht käme. Und nicht angesichts bislang offensichtlich wenig fruchtender Werbemaßnahmen zum Theologiestudium als letzte Ausweg aus der dräuenden Misere des Nachwuchsmangels gedeutet werden muss (FS):
„Herbstsynode 2015

Synode der EKHN ändert Einstellungsverfahren für Pfarrerinnen und Pfarrer
Von Bernd Christoph Matern
Eine langfristige kirchliche Studienbegeleitung soll das mehrtätige Auswahlverfahren für Pfarrer ersetzen. Das hat die Synode der EKHN beschlossen. Das Ziel: Theologiestudenten bereits während des Studiums begleiten und fördern.
… „ Zur Quelle.

Nordkirchensynode: Schwieriges Thema „Mitgliederbindung“. Von Bischöfin Kirsten Fehrs, HH

12/2015
am 19. November 2015, 12. Tagung der Nordkirchensynode

TOP 2.1.: Bericht aus dem Sprengel Hamburg und Lübeck

„…3. Schwieriges

Mitgliederbindung:
Das ist der sympathische Titel für ein Problem, dem wir uns unbedingt stellen müssen.
Demographischer Wandel, Kirchenmüdigkeit, Austritte, fehlende Sozialisation.
Wir kennen sie alle, die Faktoren, die zur Abnahme der Mitgliederzahl und zur
schwindenden Bindung an die Kirche führen. Geradezu gegenläufig zu unseren Kirchensteuereinnahmen.
Was wir noch nicht kennen – oder vielleicht einfach nicht zu
Ende gedacht haben? -, sind Ansätze, wie wir gezielt eine höhere Kirchenbindung
erreichen können.

…“

Anm. F.S.: Man fragt sich: müsste diese Frage nach den Menschen, den Mitgliedern der Gemeinden und Kirchen, müsste diese Frage  nicht die Grundfrage von und für eine Kirchenreform jeder Art sein? Wieso also wird die Frage erst 10 Jahre nach der Diskussion und Implementierung der Reformmaßnahmen à la Kirche der Freiheit gestellt? Hat etwa das „Leuchtfeuer“ Landeskirchenfusion im Norden Deutschlands nichts gebracht? Hat das Leuchtfeuer vielleicht sogar zu einer Mitgliederdesorientierung geführt? Muss die Frage der Mitgliederbindung also jetzt, nach dieser Fusion von 2012, verstärkt gestellt werden, weil sich die Reformen gerade darauf, auf die Mitgliederbindung, negativ ausgewirkt haben?

EKHN- Kirchensynode: Nur noch schwacher Konsens im Nonsens: Nach der Ruhestandsversetzung der Propstin von Frankfurt/M. kann wieder eine Propstei ‚endlich‘ aufgeteilt werden.

12/2015

Ohne sichtbare inhaltliche Diskussion in der Synode werden in der EKHN die

„Propsteien neu geordnet

Mit einer knappen Mehrheit machte die Synode den Weg für eine Neuordnung der Propsteien frei. Sie betrifft vor allem Rhein-Main, Süd-Nassau, Starkenburg und Rheinhessen. Künftig sollen die bisherigen Propsteien Rhein-Main und Süd-Nassau in großen Teilen zusammengeführt und zur Propstei Rhein-Main vereinigt werden. Der Amtssitz liegt dann in Wiesbaden.“

Zur Quelle.

Mehr Flexibilität ist möglich. Auf der Landessynode Württemberg wird eine neue Gemeindeform beschlossen: Die „Verbundkirchengemeinde“

12/2015

Das kirchliche Gesetz zur Änderung der Kirchengemeindeordnung und anderer Gesetze wurde von der Landessynode nach einer harmonischen Aussprache einstimmig angenommen. Somit können sich künftig Kirchengemeinden zu einer Verbundkirchengemeinde zusammenschließen. Diese Möglichkeit erscheint vor allem für kleinere Gemeinden attraktiv. Als „Verbundkirchengemeinde“ wird eine Sonderform der Gesamtkirchengemeinde bezeichnet. In Verbundkirchengemeinden werden die verbundenen Kirchengemeinden einerseits selbständig bleiben, andererseits aber eng zusammen arbeiten….

vgl. S. 8

Der neue Rat der EKD – ohne PfarrerIn. Die Schlüsselposition wird in keiner Vorstellungsrede erwähnt.

Ohne PfarrerIn – das meint selbstredend nicht die Berufsausbildung der Personen, sondern ihre aktuelle Funktion der Person im Organisationssystem. Da ist die ausgebildete Pfarrerin eben – Kirchenleitung, die Dekanin Kirchenleitung in der Region (EKHN-Sprachregelung). In der neuen EKD- Synode ist also in diesem Sinne kein Pfarrer vertreten:

gewählt sind:

6 Theologen aus Kirchenleitungen
1 Dekanin
1 Verbandsvertreter
3 Berufspolitiker (darunter Kerstin Griese)
2 aus Wirtschaft (Boehringer Ingelheim) und Bankwesen (Marlehn Thieme, Ex- Deutsche Bank Direktorin)
2 Juristen (Jura-Professor, Kirchenjuristin)

Immerhin vier der Gewählten benötigten zwischen 6 bis 11 Wahlgängen.

vgl. ekd

Interessant bei den Vorstellungsreden ist zudem, dass zwar – hin und wieder – Reformthemen (Institution, Landeskirchenkirchenfusion, Gemeindefusion) angetippt werden, aber dann ohne irgendwelchen auch nur kritisch-anfragenden Klang. Kein einziges mal unter sämtlichen Vorstellungsreden wird das Wort Pfarrer/Pfarrerin, also die „Schlüsselposition“, erwähnt. Bisweilen werden durchaus große Aufgaben oder Vorhaben erwähnt, aber – wer soll sie denn umsetzen? Will die Kirche nicht nur Verlautbarungskirche, sondern Kirche der Taten werden, dann wird sie überlegen müssen, wie man die Fehler im Personalmanagement der zurückliegenden 2 Jahrzehnte endlich bearbeitet. Aber dafür, für diese wichtige Aufgabe, könnte die geeignete Person im Rat fehlen. Auf jeden Fall hat sie sich in den Vorstellungsreden nicht geoutet. (F.S.)