12/2015, Landessynode Württemberg
Michael Fritz (Ludwigsburg) sagte, dem Finanzausschuss sei es wichtig, auch „Dinge wegfallen zu lassen, die uns nichts bringen“. So hätten sich beispielsweise die im Haushaltsrecht vorgeschriebenen „Bausteine“ als „mühsam und papierreich,aber in Aufwand und Nutzen nicht realistisch dargestellt“. Zudem rief er dazu auf, sich vom „Konstrukt der Substanzerhaltungsrücklage in der derzeitigen Form“ zu verabschieden: „Wir sollten auf die Buchung von Abschreibungen und eine entsprechende Darstellung des Vermö gensverzehrs übergehen.“ Kai Münzing (Dettingen/Erms) forderte parallel zur Einführung des neuen Rechnungswesens auch eine Verwaltungsstrukturreform, weil nebenberufliche Kirchenpfleger damit an ihre Grenzen kämen: „Wir müssen uns überlegen, ob wir es uns dauerhaft leisten wollen, Systeme zur Verfügung zu stellen, die nur kirchliche Strukturen abbilden und die Kosten verteuern.“ Dem widersprach Tobias Geiger (Filderstadt): „Mir wäre sehr recht, wenn wir weiterhin vor Ort qualifiziert ausgestattete Kirchenpflegerstellen besetzen könnten.“ Der Gesetzesentwurf wurde zur weiteren Beratung
einstimmig in den Rechtsausschuss verwiesen; …
Mehr dazu vgl. S. 8 (Haushaltsbausteine vor dem Aus)