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Ausgelagerte Finanzansprüche

„Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen…“ (FAZ-Artikel vom 24.12.2014)

FAZ-Artikel vom 24.12.2014: Es begab sich aber zu der Zeit, dass EKHN-Gemeinden begannen, ihre PfarrerInnen zu kaufen… (vgl. auch Wort-Meldungen vom 05.01.14)

Von Ilona Bechtoldt-Werle

Die Aussage des FAZ-Artikels ist erschütternd:
„Wo die Gläubigen mit besonders üppigen Gehältern gesegnet sind, kaufen sie sich einfach ihren Pfarrer selbst.“
Wenn ich Pfarrerin wäre, würde ich das nicht mit mir machen lassen, abhängig zu sein von Sponsoren oder Mäzenen, die mein Gehalt finanzieren. Von welcher Dauer ist denn dieser Deal? Was geschieht, wenn ich etwas predige, was den Damen oder Herren Spendern nicht gefällt? Muss ich dann mit Gehaltskürzungen oder gar Entlassung rechnen? Nicht umsonst hat sich nach der Reformation bei den Pfarrpersonen ein beamtenähnlicher Status entwickelt, damit sie den Verkündigungsdienst des Evangeliums in Freiheit und Unabhängigkeit in einem volkskirchlichen Umfeld ausüben können. Gerade die EKHN hat doch bisher immer auf diese Unabhängigkeit und Freiheit so großen Wert gelegt! Das scheint nun vorbei zu sein. Hier zeigt sich nicht nur ein „geschmeidiger“ Prozess des Personalabschmelzens, sondern ebenso „geschmeidig“ die Aushöhlung des volkskirchlichen Prinzips. Wir sind damit auf dem Weg in amerikanische Verhältnisse und fördern damit in der Tat die Ökonomisierung der Kirche. Den Kauf von EKHN-PfarrerInnen müsste die Kirchenleitung eigentlich unterbinden, denn wenn dieses Modell weiter um sich greift, wird es viele Verlierer-Gemeinden geben, die sich den Kauf einer Pfarrperson nicht werden leisten können. Damit führt man auf geschmeidige Art eine im vorletzten Jahrhundert überwundene ekklesiologische Struktur wieder ein: Reiche, meist städtische Gemeinden mit üppiger Personalausstattung; dagegen arme, meist ländliche Gemeinden, die noch nicht mal mehr etwas für ihre darbenden Kirchenmäuse übrig haben werden, geschweige denn noch eine Pfarrperson im Pfarrhaus wohnen haben werden.
Ja, lieber Herr von Ditfurth, Sie haben das richtig erkannt:
„Mit dem Verständnis von Kirche ist das nicht zu vereinbaren.“
Nun begründen die Herren Oberkirchenräte Striegler und Böhm das geschmeidige Abschmelzen des Pfarrpersonals mit der Aussage: „Die Pensionslast werde jedes Jahr erdrückender.“ Die Wahrheit sieht jedoch anders aus:
Zwar steigen die Ruhestandsverpflichtungen an, jedoch ein Großteil der Pensionsansprüche ist momentan abgedeckt durch Leistungen aus der BfA (Einzahlungen bis 2003 – von daher sinkend) und der Evangelischen Ruhegehaltskasse Darmstadt (ERK). Zitat Striegler vom 03.12.2014 : „Wir haben etwa zwei Drittel der gesamten Altersversorgungsansprüche über die ERK rückgedeckt.“ Diese mit Eintritt der Pension entstehenden Lasten sind insoweit für die EKHN kostenneutral. Die Anzahl der Empfänger spielt dabei keine Rolle, da den Ausgaben personenbezogene Einzahlungen und Ansprüche gegenüberstehen. Hinzu kommt, dass für die aus dem aktiven Dienst Ausscheidenden keine weiteren Einzahlungen mehr erfolgen müssen. Unter dem Strich sinkt also die Belastung des EKHN-Haushalts für diesen Teil der Versorgung. Der verbleibende Teil der Altersversorgungsansprüche in Höhe von einem Drittel lastet laut Stiegler auf den jährlichen Haushalten. Doch auch hier hat die EKHN klugerweise Vorsorge betrieben. Zitat Striegler (s.o.): „Wir haben vor mehr als 20 Jahren die sogenannte Versorgungsstiftung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau gegründet. Sie soll genau dieses Drittel der Altersversorgung, das nicht über die Ruhegehaltskasse abgeschirmt ist, aus Kapitalanlageerträgen decken und damit den kirchlichen Haushalt entlasten.“ Die Versorgungsstiftung hat (Zitat:) „zurzeit einen Abdeckungsgrad der Verpflichtungen von über 100 Prozent“. Ziel des Deckungsgrades ist laut Haushaltsplan 2015 111,1% der Verpflichtungen.
Momentan liegt der Anteil der Versorgungsleistungen für Pfarrpersonen und Kirchenbeamte sowie deren Hinterbliebenen aus dem laufenden EKHN-Haushalt bei ca.13 Mio. €
Fazit: Für die EKHN ist die Pensionierungswelle im Hinblick auf die Pensionslasten im Grunde ein Nullsummenspiel.
Und noch etwas: Geht man realistischerweise davon aus, dass in den nächsten Jahren (ab 2017) ca. 20 – 30 Pfarrpersonen mehr in den Ruhestand eintreten, als Nachwuchs generiert werden kann, bedeutet dies zusätzlich durch Rückgang an Gehaltszahlungen eine jährliche Einsparung in Höhe von 1,2 – 1,8 Mio €, jeweils jährlich um den selben Betrag wachsend, bis die Pensionierungswelle ab ca. 2027 abgeebbt ist.
Wer angesichts dieser Zahlen Fehler der Kirchenleitung in der Außendarstellung wittert, liegt goldrichtig.
In der Tat: „Da darf man auch etwas vorausschauende Planung erwarten. Das hat auch die EKHN erkannt: Erstmals setze sie im Haushalt 2015 auf eine „kaufmännische Buchführung“, kündigte sie im November an. Das sorgt für Transparenz und eine bessere Übersicht über die Kosten.“
Nun, dazu ist zu bemerken, dass die geplanten Kosten für die Einführung der neuen kaufmännischen Buchführung in Höhe von über 9 Mio € der EKHN anscheinend keine Last sind. Ob die beschworene Transparenz und die bessere Übersicht der Kosten dafür dann tatsächlich eintreten, ist sehr stark zu bezweifeln. Empirisch zeigt sich, dass überall da, wo die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, nicht nur die Einführungskosten explodieren (in der EKiR mittlerweile bei geschätzten 60 Mio. €), sondern auch die laufenden Kosten durch den Mehrbedarf an Verwaltungsfachkräften nicht nur „geschmeidig“ steigen. Denn die erwartete Transparenz und bessere Übersicht der Kosten, das zeigt die Erfahrung, ist einem Laiengremium Kirchenvorstand, das in der Regel nicht nur aus Bankern, Ökonomen oder Finanzwirten besteht, ohne teure Expertenhilfe kaum noch zu vermitteln.