Archiv der Kategorie:
Versorgungsleistungen

Defizite im Management der Versorgungsrücklagen in der EKiR

Der Präsesblog der EKiR hat sich zu einem munteren Austausch- und Diskussionsforum der EKiR entwickelt. Positiv: auch überaus kritische Stimmen werden nicht unterdrückt. Insoweit ein kleiner Lichtblick. Dabei überrascht auch angenehm die Offenheit der Kirchleitung, im Folgenden in der Person des Vizepräses Weusmann. Was dabei allerdings an Fakten ans Licht kommt, bestätigt nur schlimme Befürchtungen hinsichtlich der (fehlenden) Qualität des Managements der Kirche. Ein Beispiel: die mangelhafte Rücklagenbildung der EKiR für Pensionsverpflichtungen, der sich aus dem sog. „Ausfinanzierungsgrad“ ableiten lässt. Bei 100% Ausfinanzierungsgrad wären zukünftige Pensionslasten (nach heutigem Kenntnisstand) vollständig abgedeckt. Dazu die Blog-Einträge von Vizepräses Weusmann/EKiR:

„Lieber Herr Volk,

als Antwort auf die Frage in Ihrem Kommentar folgende Information von Vizepräsident Johann Weusmann:

„Die EKD hat für alle Landeskirchen ein versicherungsmathematisches Gutachten über deren Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erstellen lassen. Das Gutachten für die EKiR datiert vom Dezember 2012, ist jedoch nicht öffentlich zugänglich. Nach diesem Gutachten liegt der Ausfinanzierungsgrad der EKiR bei 27 bis 34 Prozent, je nach dem welchen Rechnungszins man zugrunde legt.“

Ralf Peter Reimann, Internetbeauftragter“

Lieber Herr Volk,
alle aktuellen Berechnungen beziehen sich auf den letzten Stand der Planzahlen und auf die bisherige Beschlusslage. Es sind keine subjektiven Erkenntnisse hinzugefügt worden. Auch das versicherungsmathematische Gutachten, das für alle EKD-Mitgliedskirchen nach gleichen Kriterien erstellt wurde, gibt den Bedarf für die Versorgungs- und Beihilfesicherung wieder, ohne das wir daran irgendwelche Veränderungen vorgenommen hätten.
Wir werden zunächst mit diesen Ergebnissen arbeiten und in den weiteren Beratungen der Gremien die Entwicklungen und notwendigen Maßnahmen diskutieren…

Vizepäses Weusmann

Angesichts eines Kapitalvermögens der ev. Kirchen von ca. 30 Mrd. € stellen sich angesichts solcher Hiobsbotschaften ein paar Fragen an die Finanzabteilungen der Landeskirchen, aber auch an die Synoden:

– wie hat sich die Wertentwicklung der Finanzanlagen seit dem Jahr 2000 entwickelt?

– wie stellt sich das Risiko-Gewinn-Verhältnis der Anlagen dar?

– welche Wertverluste sind zu beklagen? wer ist dafür verantwortlich?

– in welchem Prozentanteil können die Anlagen als ethisch korrekt bezeichnet werden.

Diese und weitere Fragen sollten unabhängige (!) Wirtschaftsprüfer in allen Landeskirchen und der EKD ermitteln. Nur wenn in diesen Fragen völlige Transparenz herrscht ist Kontrolle möglich und kann Vertrauen wieder hergestellt werden. Friedhelm Schneider.

Doppik/NKF: Mittelentzug durch Rückstellungen für Beihilfe

Durch die Bilanzierung müssen – gemäß der selbst definierten Bilanzierungsregelungen ! – nunmehr auch Rückstellungen für die Beihilfeverpflichtungen gebildet werden. Der Bayerische Finanzdezernent räumt ein, dass diese „Erkenntnis… relativ neu“ sei. War man früher zu dumm? Wohl kaum. Man hat die Frage von Chancen und Risiken der Rückstellungen einfach anders bewertet. Heute erleben wir einen nie dagewesenen Niedrigstzinssatz. In einer solchen Zeit erlegt man sich ohne Not die Verpflichtung zu hohen Rückstellungen auf. Denn die im folgenden genannten Beträge machen ca. 60% des Haushaltsvolumens eines Rechnungsjahres der betreffenden Landeskirchen aus und sind mithin kein Pappenstiel. Bei kritischen Gremien wird man dies wohl etwas differenzierter begründen müssen, als die Erläuterungen zu den Bilanzen dies bisher vorgenommen haben. Denn zugleich muss man das Risiko, das von dieser Position für den Haushalt ausgeht, als äußerst gering einschätzen.

Ev.-Luth. Landeskirche Bayern

„Die Erkenntnis, dass Beihilfeverpflichtungen für Pensionäre

rückstellungspflichtig sind, ist relativ neu. Deshalb wurde hierfür auch im Haushalt der ELKB in der Vergangenheit noch keine Vorsorge getroffen. Für die erforderlichen bis zu 303 Mio. Euro müssen wir eine realisitische Idee zur Finanzierung entwickeln, die zunächst mit einem Drittel bereits

vorhandener Finanzmittel auskommt. Dieser Weg ist dann mit dem Finanzausschuss abzustimmen, ein gangbarer Weg wird

zu finden sein.“ Lesen Sie den vollständigen Bericht des Dezernenten.

Württembergische Landeskirche

Die Rückstellungen zur Absicherung der Versorgungsverpflichtungen der Evangelischen Landeskirche in Württemberg für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie ihre Beamtinnen und Beamten zum 31. Dezember 2011 ergeben sich aus dem versicherungsmathematischen Gutachten der Heubeck AG, Köln, vom 12. November 2009 über die Altersversorgungssysteme der Landeskirche.

Nicht abgesichert ist jedoch das Risiko der Landeskirche für Beihilfeverpflichtungen im Ruhestand gegenüber Pfarrerinnen und Pfarrern. Danach beträgt der Teilwert der Beihilfeverpflichtungen für die Zeit des Ruhestands aller aktiven sowie bereits im Ruhestand befindlichen Pfarrerinnen und Pfarrer 396,07 Millionen Euro (davon für Aktive 235,47 Millionen Euro, für Ruheständler 160,60 Millionen Euro).

Lesen Sie die Erläuterungen zur Bilanz der Württembergischen Landeskirche.

EKHN – wieder 40 Mio. € Überschuss in der EKHN- Jahresrechnung

Die EKHN ist wieder mit Überschüssen bei der Jahresrechnung 2012 gesegnet.Es handelt sich diesmal um 38 Mio. €. Binnen weniger Jahre ist das bereits der zweite Überschuss an der 40 Mio.- Grenze. Bereits 2010 war ein solcher Überschuss erzielt worden.

Wer ist überrascht? Die Kirchensteuer ist an die Steuerentwicklung der Lohn- und Einkommensteuer gekoppelt (vgl. den Beitrag „Pfarrstellenbemessung 2025 der EKHN in: Kirche_ohne_(pastorale)_Zukunft). Und die stieg in den letzten Jahren im Land Hessen ständig, 2012 um ca. 5,5%. Eine Finanzabteilung, die angesichts solcher Zahlen mit einer Stagnation oder gar einem Minus bei den Einnahmen kalkuliert, plant also abseits der Realität. Für Crash- Fälle gibt es beträchtliche Rücklagen, sodass auch das Vorsichtsprinzip kein Argument darstellt

Lesen Sie hier weiter…

Pfr. Friedhelm Schneider