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Pfarrverein Rheinland: EKiR: Kritik an einer allenfalls bedingt lernfähigen Reformpolitik.

EKiR: Bericht des Vorsitzenden des Ev. Pfarrvereins im Rheinland Friedhelm Maurer
auf der Mitgliederversammlung am
6.11.2017 in Bonn

…Ich nenne nur zwei Stichworte: NKF
und Verwaltungsstrukturreform. Hier
wird Verwaltung, deren einziger Sinn es
doch ist, den Dienst in Verkündigung
und Seelsorge zu unterstützen, zu einer
eigenen Macht, die neue Wirklichkeit
setzt und das Wesen von Kirche so ver-
ändert, das am Ende eine Behördenkirche
herauskommt, die auf jeden Fall
noch genug Geld hat, ihre Funktionäre
zu bezahlen, aber nicht mehr die Kraft,
missionarisch in die Welt zu wirken.
Damit der Verwaltungsaufwand nicht
noch weiter wachsen muss, soll die Anzahl
der Kirchengemeinden weiter reduziert
werden. Die Katholische Kirche
macht uns solche Strukturreform in gro-
ßem Ausmaß vor, auch dazu gibt es genug
Kritik von der Basis, die aber ob
der hierarchischen Struktur dieser Kirche
noch weniger Gehör findet…

Mehr dazu, vgl. S. 2ff

Ausreichend durchdacht? Praktische Probleme bei der Umstellung des Haushaltswesens auf die „kirchliche“ Doppik am Beispiel ELK Bayern.

04/2017

aus: Bausteine eines Kirchenmanagements
von Alexander Stock

vgl. 4.5. Projektsegment „Kirchliche Doppik“

Nachdem die landeskirchliche Ebene bereits die Doppik mit SAP eingeführt hat, war die technische Frage, auf welche Besonderheiten bei der Umstellung auf die Doppik auf der Gemeindeebene zu achten sind41 und wie das bei der Landeskirche eingesetzte Programm SAP ERP auf die Gemeindeebene angepasst werden muss. Auf landeskirchlicher Ebene galt es ein Landeskirchenamt mit wenigen unselbständigen Einrichtungen, aber mit einen Haushaltsvolumen von deutlich mehr als 500 Mio. € umzustellen. Auf der Gemeindeebene sind aber fast 2.000 Rechtsträger42 mit je in der Regel einen Haushaltsvolumen von unter 100.000 € umzustellen, wobei die Kirchengemeinden selbst i.d.R. nur ihre Barkasse mit unter 1.000 € bewirtschaften. Hieraus wird deutlich, dass die Einführung einer verkleinerten Ausgabe des landeskirchlichen Modells für die Gemeindeebene keine Antwort darstellen konnte…Politisch ist zuerst zu klären, ob die kirchliche Doppik für Kirchengemeinden grundsätzlich geeignet
ist, in einem zweiten Schritt ob dies auch für besonders kleine Kirchengemeinden gilt. Im Weiteren wird dargelegt, welche Einschätzung die betroffenen Kirchengemeinden dazu haben. Politisch entschieden wird diese Frage 2018/2019 von den kirchenleitenden Organen.
Die Frage ist pikant, da es auf den ersten Blick nahe liegend erscheint, dass große
Gesamtkirchengemeinden mit wirtschaftlicher Betätigung (z.B. einer mehrgruppige
Kindertagesstätte) ein voll ausgebautes kaufmännisches Rechnungswesen benötigen, sehr kleine Kirchengemeinden mit weniger als 500 Mitgliedern aber (allemal bei den heutigen Anforderungen43) mit einer Einnahmen-Überschussrechnung auskommen sollten. …

 

Noch mehr dazu, vgl. hier, Kap. 4.5. Projektsegment „Kirchliche Doppik“

Doppik in der Kirche: „Bella confusione“ oder einfach Irrsinn? Ein Beitrag von Pfr. Hans Greiffenstein.

04.10.2016, von Pfr. Hans-Joachim Greifenstein, Bensheim (auch: 1. Allgemeines Babenhäuser Pfarrerkabarett), erschien zuvor in der Kirchenzeitung er EKHN

Ich bin unter anderem deshalb lieber evangelisch als was anderes, weil es bei uns doch zumeist halbwegs demokratisch zugeht und wir Synoden haben, in denen wichtige Entscheidungen getroffen werden. In nicht wenigen Konfessionsvergleichsdebatten habe ich schon öfter mit Stolz darauf verwiesen, dass bei uns sich auch kirchenleitende Personen zur Wahl stellen müssen und am Ende gar abgewählt werden können. Darum bin ich allen Menschen dankbar, die ihre kostbare Freizeit in Kirchenvorständen, Dekanatssynoden oder unserer Landessynode opfern. Vielen Dank, Ihr vielen guten Menschen!

Manchmal gibt es aber auch Entscheidungen wo ich mir gewünscht hätte, nicht die Synode hätte entschieden sondern ein Rat weiser Frauen und Männer die ganz meiner Meinung sind. Ich z.B. hätte niemals dafür gestimmt, unser kirchliches Haushaltswesen radikal umzufrisieren und die gute alte Kameralistik gegen die neue möglicherweise gar nicht so gute Doppik einzutauschen. Die Kameralistik war ein Haushaltssystem aus dem zu Ende gehenden Feudalismus wo man nach Art der klugen Hausfrau für alle möglichen Ausgaben ein paar verschiedene Zuckerdosen hatte in die man etwas hinein tat und wenn man es brauchte herausnahm. Es war manchmal ein bisschen umständlich aber es hat viele Generationen öffentlicher Finanzen leidlich ordentlich verwaltet. Dann begann aber das neoliberale Neuerungsfieber und zuerst hat es die Kommunalhaushalte erfasst und schließlich mit der kirchenüblichen Verspätung jetzt auch unsere EKHN. Künftig soll nach Art der kaufmännischen Buchhaltung (Kreditoren kriegen was, Debitoren müssen was geben weil sie die „Debben“ sind) gerechnet werden. Ein paar Unglückliche – darunter auch mein Heimatdekanat – wurden zu Pilotregionen erklärt, und es kam zum probeweisen „Roll-out“ der neuen Software und ganz plötzlich trat ein Zustand ein der in etwa mit der Situation in Apg 19,32 zu vergleichen ist: „Etliche schrien so, etliche ein anderes, und die Gemeinde war irre, und die meisten wussten nicht, warum sie zusammengekommen waren.“ Ein fröhlicher Italiener würde so etwas vielleicht als eine „bella confusione“ bezeichnen, den Mitarbeitenden in unserer Regionalverwaltung ist das Lachen schon lange vergangen. Jahresabschlüsse konnten nicht gemacht werden, Haushalte wurden im Blindflug gefahren, Stromrechnungen blieben unbezahlt und ausstehende Kindergartenbeiträge konnten nicht eingetrieben werden. Und wenn man das ganze ganz ernst nimmt kommt in ganz vielen Kirchengemeinden heraus dass sie sich ihre Gebäude eigentlich gar nicht mehr leisten können. Kameralistisch konnten sie es immer irgendwie, doppisch können sie es dann irgendwie nicht mehr. Oh Wunder der Finanzjonglage!

Und billig war die Umstellung auch nicht. Und wird – wie bei solchen Projekte wohl üblich – auf die Dauer noch weitere hübsche Batzen kosten. Wenn man nun aber diejenigen fragt, die mit der Doppik schon leben müssen, also Stadtverordnete, Bürgermeister und Angestellte in Rathäusern und Landratsämtern dringen einem niemals spitze Schreie der Begeisterung entgegen. Die Computerfritzen haben ein Sprichwort: „Never change a running system“, weil sie viel Erfahrung mit teuren Verschlimmbesserungen habe. Kann man so was wie die Doppik eigentlich wieder abblasen? Das würde sicher noch viel mehr Mut als Geld kosten. Ob die Synode so viel hat?

 

EKHN: „Herkulesaufgaben bei der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik.“

09/2016, Jahresbericht der EKHN 2015/2016, Teil I, von Friedhelm Schneider

Der Jahresbericht der EKHN 2015/2016 ist gerade erschienen. Grund genug, sich in einigen Ausgaben der Wort-Meldungen damit zu beschäftigen. Wir fangen mit einem der Themen an, die mittlerweile nicht nur lästig, sondern zur Belastung zu werden drohen – der Umstellung auf die Doppik. Dazu im Jahresbericht:

„Die Haushalte und Geschäftstätigkeiten der kirchlichen Körperschaften „umzubuchen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neue Planungs- und Abrechnungslogik sowie auf die neuen Buchungsabläufe umzuschulen, sind beides Herkulesaufgaben… So ist der Jahresabschluss für das zurückliegende Jahr 2015, den wir eigentlich gerne darstellen würden, noch nicht fertig.“

Das Problem liegt tiefer: bis heute kann das Jahresergebnis 2015 noch immer nicht dargestellt werden… Aus Sicht der Öffentlichkeitsarbeit ist das eigentlich so peinlich, dass man sich fragt, warum man einen solchen Text durchgehen lässt. Welchen Schaden kann der anrichten? Aber das Problem ist ja nicht allein eines der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtiger ist die Finanzsteuerung der EKHN selbst: die Basis, auf der die Finanzabteilung ihre Planungen aufbaut, fehlt aktuell. Blindflug. Man wird Herrn Striegler also derzeit um seinen Job nicht beneiden. Er hatte sicher schon angenehmere Tage am Paulusplatz in Darmstadt verbracht. Das Programm MACH, das schon in der EKiR zu erheblichen Störungen führte, und danach (!) dann von der EKHN erworben wurde, dürfte der Hauptgrund sein. Dabei war namentlich Herr Striegler, in Personalunion auch noch Leiter der Kirchenverwaltung der EKHN, von dieser Lösung absolut eingenommen: „Wichtig sind uns deshalb sorgfältige Organisation, professionelles Projektmanagement und nicht zuletzt starke Partner. Die MACH AG hat uns mit einer modernen Lösung und einschlägigen praktischen Erfahrungen überzeugt. Wir begegnen uns auf Augenhöhe und freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit“. So Herr Striegler –  vor drei Jahren.

Schon von Anfang an wurde deutlich, dass der Zeitplan der Implementierung der Doppik auch in der EKHN in Verzug ist. Schon bald war klar, dass die flächendeckende Einführung von 2016 auf 2017 verschoben werden muss.

Heute wäre man froh, wenn dies Vorhaben 2018 gelingen würde. Insider sagen aber darüber hinausgehende Verzögerungen voraus. mehr dazu, vgl. S. 82

Bei diesem Aufwand der Bewältigung der Herkulesaufgabe stellt sich natürlich auch die Frage. der Kosten. Auf der Landessynode 2014 wurden folgende Angaben gemacht:

Ursprünglich waren für das Projekt Doppik 9 Mio. € angesetzt.  Mehr dazu.  Zwischenzeitlich hat die Synode schon einen ersten Nachtrag in Höhe von 4 Mio. € gewährt. Und ein weiterer Nachschlag in Höhe von 8 Mio. soll auf der nächsten Synode im Herbst 2016 beschlossen werden. Dabei sind nicht die Vollkosten erfasst, sondern nur die Ausgaben,  bei denen die Mittel nach außen, an andere Firmen, fließen. Etwa für die Software, die erforderlichen Beratungen bei der Implementierung etc. Es müssten aber auch die Leistungen kostenmäßig in einer Vollkostenrechnung erfasst werden, die im eigenen Haus, bzw. den Verwaltungsämtern vom vorhandenen Personal erbracht werden. Auch die „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die neue Planungs- und Abrechnungslogik sowie auf die neuen Buchungsabläufe umzuschulen“ (s.o.), wird ja ebenfalls als eine Herkulesaufgabe betrachtet. Wo wird sie kostenmäßig erfasst? Bisher nirgends. Man wird also nicht falsch liegen, wenn selbst Insider davon ausgeht, dass die tatsächlichen Kosten doppelt so hoch liegen, wie die von der Synode bewilligten Beträge. Der Stand läge dann aktuell bei 25 Mio. € Vollkosten. Mit dem nächsten Synodenbeschluss letztlich bei 40 Mio. Und am Ende der Umsetzung im Jahr… 2019?, 2020? – wird die EKHN für die Doppik aufgewandt haben…  Da komme am Ende niemand auf die Idee, Kosten und Nutzen des Projektes für die EKHN einmal gegenüberzustellen…

 

Tour d’Horizon der Fragen und Probleme, mit denen Pfarrrvereine im Umbauprozess der Kirche beschäftigt sind III: „Selbst im Finanzausschuss haben nach eigener Aussage nicht alle verstanden, was beschlossen wurde“. Intransparenz durch Doppik, Sparkonzepte auf der Basis von Langfristprognosen

Corinna Hektor, Korrespondenzblatt Bayern 6/7 2016

Vorstandsbericht für die Frühjahrstagung des
Pfarrer- und Pfarrerinnenvereins am 25. und 260
April 2016 in Rothenburg o.d. Tauber

Viele davon sind Finanzentscheidungen. Doppik zum Beispiel. Erst hieß es, Doppik berücksichtige kirchliche Besonderheiten, inzwischen muss sich die Kirche nach der Doppik richten. Nach einer speziellen Form der Haushaltslehre genauer gesagt.  — Das HGB, Handelsgesetzbuch, wurde faktisch zu einer Art heiligem Gesetzbuch und zwingt, quasi kanonisch geworden, nicht nur unsere Finanzen in eine bestimmte Form, sondern bestimmt auch Inhalte. Es formt Kirche um… vgl. S. 81, vgl zum selben Thema auch den Artikel: „Orientierung der Steuerung an Finanzgrößen“
Manches hat sich verändert. Wir hatten mal ein System mit Rücklagen als Planungsgröße. Heute haben wir stattdessen einen großen Topf und die Aussage, dass auf der Kostenseite insgesamt etwas fehle. So wird aus der Planung eine neue Aufgabe: kürzen. Was dabei nicht gesagt wird: Die Kosten sind eine Schätzung, genauer: eine Prognose aufgrund mehrerer Schätzungen. Stattdessen ist die Rede von Personalkostenquoten, Benchmarks und Gewinnen, die wir als gemeinnützige Organisation gar nicht machen dürfen. Es sieht düster aus. Sparen scheint die einzige Chance. Ja, Doppik und HGB bescheren uns einen besseren Blick auf die Immobilien — aber wenig Übersicht für vieles andere; vor allem aber eine Systematik, die den meisten innerkirchlichen Fachleuten fremd ist. Selbst im Finanzausschuss haben nach eigener Aussage nicht alle verstanden, was beschlossen wurde. Und die Folgen erst recht nicht. Wenn das die versprochene Transparenz sein  soll, hätte ich gern das alte intransparente System zurück.

vgl. S. 82

Doppik zeichnet Negativbild eines positiven Befundes. Dargestellt am Beispiel der Pensionsrücklagen

Doch vermittelt es ein bedrückendes Bild, wenn das früher auf die Seite gelegte Geld für absehbare Ausgaben nur noch als schwarzer Balken auftaucht und damit als Belastung – deren Gegenleistung nicht mehr sichtbar wird. vgl. S. 82

Das hat viel mit Zahlen zu tun, mit Prognosen – und mit Überzeugungen, die sich damit erzeugen lassen. Es ist komplex. Neue Berechnungen für Lebenserwartung, Berufsbiografien, Gehaltsentwicklung, Verzinsung etc. und damit die neu berechneten erwarteten Kosten. Dazu neue Ansprüche an die nötige .Kapitalstock-Absicherung. So wird aus einer gut abgesicherten Versorgung ein Problemfall… vgl. S. 83

Prognosen über 40 Jahre

Dabei ist zu beachten, dass all die scheinbar so konkreten Zahlen Prognosen für die Zukunft sind. In 40 Jahren werden wir… Wer das konsequent zu Ende denkt – bzw. mal umgekehrt überlegt, was sich vor 40 Jahren für heute hätte voraussagen lassen, am Beispiel der Verzinsung etwa, wird merken, wie wenig verlässlich das ist. Auf meine Anfragen bekam ich zu hören: Alternativlos. Eine ARD-Dokumentation lässt an der Aussagekraft und erst recht an der Alternativlosigkeit Zweifel wachsen. Prof. Bosbach erläutert dort, wie leicht sich Zahlen und ihre Darstellung manipulativ verwenden lassen – und wie wenig seriös die Projektion von Bestehendem in die Zukunft ist: »Man kann nicht 45 Jahre in die Zukunft schauen! Was konnte man vor 45 Jahren von heute wissen? Nichts.«…

vgl. S. 83, der empirische Befund von Prognosen am Beispiel des Bistums Mainz. Das eigentliche Problem: wo man sich auf Prognosen zur Steuerung stützt, zeigt sich die Abwesenheit von gutem, richtigem Management (Fredmund Malik). Und das ist in der Kirche allenthalben spürbar (F.S.).

 

EKHN: „Frust hat sich auf allen Seiten ins Unermessliche gesteigert.“ Präses Paul Ewald, Dekanat Ried, wirft der Kirchenverwaltung Dilettantismus vor.

23.03.2015


Dilettantismus warf Ewald der Kirchenverwaltung in Bezug auf die Einführung der Doppik in den Pilotdekanaten vor. Die Regionalverwaltung Starkenburg-West laufe am Limit, weil die Systemprogramme nicht funktionierten und sich der Frust auf allen Seiten ins Unermessliche gesteigert habe in den letzten Wochen und Monaten. Vor allem die menschlichen Verbrennungen und Überlastungen durch falsche Planung und die schlechte Umsetzung seien bedenklich und zu kritisieren. …  Zum Bericht.

Worauf man sich in der Kirche mit der Doppik/ NKF einstellen muss.

Die Umstellung eines Haushaltssystems hat Tücken. Daher erzähle ich von meinen Erfahrungen. 2008 hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ihren Haushalt auf die Doppik umgestellt. Zwei Argumente sprechen aus der Sicht der Politik für die Doppik. Der neue doppische Haushalt soll transparenter sein und es lässt sich genauer erkennen, ob das Vermögen der Stadt wächst oder schrumpft.

Der erste Eindruck war ernüchternd. Alleine der Umfang des Haushalts wuchs von einigen hundert Seiten in die Tausende. Auch verwenden die KämmerInnen keine eindeutigen Namen für die Positionen sondern Nummerncodes. Das erste Ergebnis ist, dass den neuen „transparenten“ Haushalts nur noch die Kämmerei lesen kann. KämmerInnen wurde zu den Sitzungen der Fachausschüsse hinzu gezogen. Doch oftmals fanden sie zu Beginn selber die gewünschten Informationen nicht zeitnah. Teilweise dauerte es Tage, bis die Kämmerei genaue Auskunft über die vorgesehenen Gelder machen konnte. In wenigen Fällen passierte es sogar, dass eingeplante Budgets nicht für ihren Zweck eingesetzt wurden, da niemand mehr wusste, dass sie existieren. Das Ziel einen transparenten Haushalt zu präsentieren ist aus Sicht der BürgerInnen gescheitert. Selbst der Oberbürgermeister gab bei der Vorstellung des ersten doppischen Haushalts zu, dass dieses Ziel nicht erreicht ist.

Die zweite Erfahrung mit einem betriebswirtschaftlichen Haushalts kann ich besser nachvollziehen. Der Jugendring Darmstadt lagerte die Abrechnung an eine Kanzlei aus. Die Kanzlei führt eine Vermögensbilanz, wie sie steuerrechtlich üblich ist. Das System ähnelt in vielen Ansätzen der Doppik. Auch hier ergeben sich Probleme, mit der transparenz. Früher war es üblich die eigene Buchführung nach Projekten zu gliedern. Damit ist auf einen Blick ersichtlich was für einzelne Veranstaltungen ausgegeben wird. Standartmäßig ist das in der Vermögensbillanz nicht üblich. Daher kontieren wir alle Rechnungen doppelt. Einmal für die Vermögensaufstellung und ein zweites mal nach Projekten sortiert.

Die Präsentation des ersten neuen Haushalts hielt für viele Mitglieder eine Überraschung parat: Je mehr wir unserem Vereinsziel entsprechen um weniger Vermögen wird aufgebaut. Um das Problem zu verstehen, gehe ich auf die Details der Buchführung ein. Investitionen in Sachmittel werden sofort wieder verrechnet. Wenn wir uns zum Beispiel für 1000€ Stühle anschaffen, haben wir sofort 1000€ von unserem Konto abgebucht. Gleichzeitig besitzen wir Stühle im Wert von 1000€, die als Vermögen aufgeführt werden. Im Haushalt haben wir kein Geld verloren. Nun gehen wir davon aus, dass die Stühle zehn Jahre halten, bis wir in neue Stühle investieren. Daher wird jedes Jahr ein Zehntel der Stühle abgeschrieben. In meinem Haushalt erscheinen die Stühle zehn Jahre lang mit -100€. Macht der Jugendring eine Veranstaltung zur politischen Bildung (was seinen Vereinszielen entspricht) werden die 1000€ sofort als Ausgabe berechnet. Die Delegierten mussten lernen mit dem neuem System zu denken. Ziel des Haushalts ist es als gemeinnütziger Verein nicht am Ende des Jahres viel Vermögen anzuhäufen, sondern im Idealfall viel für seine Vereinszwecke auszugeben. Steuerrechtlich dient die Vermögensaufstellung auch genau dazu. Ein Gemeinnütziger Verein soll kein Vermögen aufbauen. Der erste Impuls, ist das Gegenteil. Jeder denkt zuerst, dass der Vermögensaufbau als Selbstzweck gut sei.

Aus den Erfahrungen will ich Ihnen Tipps geben, wenn Sie in der Synode einen doppischen Haushalt präsentiert bekommen:

Oft ist mangelnde Transparenz ein Nebenprodukt der Doppik. Das ist kein Naturgesetz. Mit Aufwand lässt sich ein doppischer Haushalt für viele lesbar gestalten. Die Stadt Köln macht das mit einem Bürgerhaushalt vor. Setzen Sie die Kirchenverwaltung unter Druck einen lesbaren Haushalt zu präsentieren.
Ein Aufbau von Vermögen zieht Geld von den Kernaufgaben der Kirche ab. Alles Geld, das für Verkündigung, Seelsorge und Barmherziges ausgegeben wird häuft kein Vermögen an. Es wird sofort abgeschrieben. Wenn jedoch Vermögen aufgebaut wird, fragen Sie zu welchem Zweck.
Die Eröffnungsbilanz muss besonders kritisch betrachtet werden. Im erstem Jahr muss für alles Eigentum ein Preis festgesetzt und eine Abschreibungsrate für die Wertminderung ermittelt werden. Das betrifft fast alles, Immobilien, Fuhrpark, Orgeln, Rücklagen … . Bei vielem wird es schwer sein Preisschilder und Prognosen zu treffen. Doch hier werden wichtige Entscheidungen für alle folgenden Haushalte getroffen. Daher sollte die Kirchenverwaltung den Prozess offen kommunizieren.
Der Verlust von Vermögen muss nicht schlecht sein. Der Wertverlust einer Orgel muss kein Grund zur Sorge sein, wenn Sie planen die Orgel durch eine elektronische zu ersetzen. Oder lieber gleich eine Kirchenband statt Orgel verwenden wollen. Oder stellen Sie sich vor ihr Dekanat trennt sich von einem nicht mehr genutztem Gebäude und steckt den Erlös in die Jugendarbeit. Auch wenn der Haushalt anzeigt, dass Vermögen abgebaut wird, muss das kein Grund zur Sorge sein.
Der abzueschreibende Wert entspricht nicht dem Funktionswert. Um beim Beispiel meiner Stühle zu bleiben. Wenn meine Stühle in zehn Jahren abgeschrieben sind, haben sie keinen Vermögenswert mehr. Hoffentlich kann ich sie aber weiterhin benutzen. Ihr Funktionswert bleibt erhalten.
Suchen Sie Tendenzen aus dem Eröffnungsbilanz. Wenn das Vermögen steigt oder sinkt kann das an der Eröffnungsbilanz liegen. Wahrscheinlich wird ein großer Teil des Kirchenvermögens (vor allem Immobilien) mit einem hohem Wert und einem starken Wertverfall geschätzt. Dann verlieren Sie durch die Immobilien so viel Vermögen, dass Sie es nicht an anderer Stelle erwirtschaften können. Das andere Extrem wäre die Immobilien wegen des Alters niedrig zu bewerten und den Wertverfall als kaum existent anzusehen. Dann führt jede Renovierung zu einem Vermögensaufbau.
Und noch einmal, weil es wichtig ist: Es ist nicht Ihr Ziel Vermögen aufzubauen. Personalkosten erscheinen in der Vermögensbilanz als böse, weil sie sofort Geld wegnehmen. Investitionen erscheinen als gut, weil sie Vermögen aufbauen und langfristig abgeschrieben werden. Als Synode sorgen Sie dafür, dass Kirche ihren Aufgaben Verkündigung, Seelsorge und Diakonie nachkommt. Der Aufbau von Vermögen ist nur dann Ihr Ziel, wenn sie das Vermögen in der Zukunft für diese Zwecke brauchen.

Prof. Fredmund Malik: Die doppelte Buchhaltung (in bestimmten Punkten) auf gefährliche Weise irreführend

In den Wort-Meldungen hatten wir bereits über potentielle Probleme der betriebswirtschaftliche Fehlsteuerung wegen der Doppik berichtet. Prof. Fredmund Malik, der ‚Management-Guru‘ (DIE ZEIT), zeigt entsprechende Probleme in volkswirtschaftlicher Sicht dar.  Zurückhaltung in Sachen Doppik hätte der Kirche also gut angestanden, so lange sie immer wieder Kritik an der volkswirtschaftlichen Entwicklung übt.

Wir entnehmen den Beitrag einem Kapitel, das uns der Autor Prof. Malik freundlicher Weise zur Verfügung gestellt hat. Und das schon einmal in anderem Zusammenhang Basis einer Wort-Meldung war.

„Der Markt ist somit nicht nur der Ort des Aufeinandertreffens von Angebot und Nachfrage, sondern er ist auch – und vor allem – der Ort, wo verschuldete Produzenten die erforderlichen Schuldendeckungsmittel, nämlich Geld, aufzutreiben versuchen. In allen Fällen, in denen die Illusionen eines infalliblen Finanzsystems zusammenbrachen, konnte man das gut beobachten. Das Problem sind nicht die übertriebenen Konsumansprüche der Menschen. Diese Ansprüche insbesondere für das tägliche Leben können die Menschen weit heruntersetzen, und sie tun es auch, sobald sie dazu gezwungen sind. Was sie nicht beseitigen können, sind die vorher gemachten Schulden, die aufgrund von Zins und Zinseszins ihr autonomes Wachstum haben, das sich nicht danach richtet, wie es den Leuten wirtschaftlich geht…

Die unmittelbaren Kosten für die Produktion fließen als Betriebsausgaben wieder zurück in den Markt. Die Produktion schafft sich somit scheinbar die eigene Kaufkraft und Nachfrage. Das ist deshalb nur scheinbar so, weil jede Produktion und ganz allgemein alles Wirtschaften, wie gesagt, vorfinanziert werden müssen. Das Geld (oder Kapital) für die Vorfinanzierung kann gesamtwirtschaftlich gesehen im Wirtschaftskreislauf aber niemals schon vorhanden sein. Die Wirtschaft ist gesamthaft also immer verschuldet. Die doppelte Buchhaltung, also die betriebswirtschaftliche Betrachtungsweise, die gelegentlich zur Erklärung ökonomischer Vorgänge herangezogen wird, ist in diesem Punkt auf gefährliche Weise irreführend. Die Kosten der Vorfinanzierung, das Risiko und der Gewinn werden zwar kalkuliert und verbucht, aber diese Komponenten sind im Nachfragekreislauf nicht vorhanden. Sie existieren nur scheinbar als wirtschaftliche Realitäten, sind aber in Wahrheit Fiktionen des Rechnungswesens. Diese Kosten können immer und ausschließlich nur durch Vorverschuldung aufgebracht werden. Die Produktion kann also – und konnte – niemals ihre
eigene Nachfrage schaffen, wie die Theorien behaupten. Die freiwillig und unfreiwillig entstehenden Schuldverhältnisse und die mit ihnen verbundenen Zinsverpflichtungen stellen, wie erwähnt, den entscheidenden Dynamik- oder Druckfaktor dar.“

Lesen Sie zum Thema insbesondere die Seiten 130ff dieses Kapitels aus dem Werk Malik_Management-Das-A-und-O-des-Handwerks_Kapitel-8 (1).

Umgang mit dem Theologennachwuchs, Beschneidung von syndalen Rechten, Fusionskarusell, Kosten für Doppik, Benachteiligung kleiner Gemeinden, Fehlentscheidungen bei Filetstücken – Vorblick auf die EKHN- Frühjahrssynode.

Eine vorbereitender Blick auf wichtige Synodenthemen der EKHN Frühjahrssynode vom 08.-10.Mai 2014 von Friedhelm Schneider.

1. Bestürzung über eklatante Benachteiligung kleinerer Gemeinden durch das neue Zuweisungssystem.
Das Gros der Anträge aus den Dekanaten – neun an der Zahl – bezieht sich auf das geänderte Zuweisungssystem, das kleine Gemeinden benachteiligen würde. Die Dekanate haben – funktionsfähige – Alternativen ausgearbeitet. Diese Alternative wird nicht nur als gerechter und angemessener erachtet. Sie weicht mit nur 2% auch nur minimal vom verfügbaren Finanzrahmen ab. Die Synodalen, die das Modell entwickelt haben, schließen damit an eine frühere Tradition gewisser EKHN-Synodaler an, die der Synode mehrfach mit Gegenrechnungen zu besseren Einsichten verhalf.
2. Die EKHN und der theologische Nachwuchs oder: wie die EKHN die Identifikation des Theologennachwuchses mit dem Arbeitgeber Kirche untergräbt.
In der EKHN existiert ein dreistufiges Prüfsystem für den Theologennachwuchs vom Studienende bis zur Verbeamtung. 1. Stufe: die Potentialanalyse. Ein Stresstest, der in Verruf geraten ist. Darüber berichten die www.wort-meldungen.de wie auch Publik Forum (Nr. 8/2014, S.28f) .2. Stufe: das Einstellungsgespräch nach dem Vikariat. Darauf bezieht sich die Anfrage des Synodalen Breidenstein zur EKHN Frühjahrssynode.

Er legt dar, dass beim letzten „Gespräch“ von 17 BewerberInnen nur 13 in das Pfarrvikariat (Zeit mit Angestelltenstatus) übernommen. Gegen die Entscheidung der Kommission gibt es keine Rechtsmittel! Daraus ergeben sich für den Synodalen Fragen wie: Wie ist die Abweichung des Einstellungsgesprächskommission von früheren Beurteilungsinstanzen (Potentialanalyse, Theol. Seminar, Examina) zu erklären? Wie wird sichergestellt, dass die Kandidaten eine nachvollziehbare und gerechte Beurteilung erfahren?
Damit aber nicht genug der Kandidatenprüfungen. Nach dem Pfarrvikariat (der anfänglichen Dienstzeit im Angestelltenverhältnis) gibt es ein weiteres, richtiges Prüfungsverfahren. In diesem werden die PfarrvikarInnen vor der Verbeamtung noch einmal unter Stress gesetzt. Sie könnten auch hier tatsächlich noch einmal scheitern.
Was passiert hier eigentlich? Der Nachwuchs des „Schlüsselberufs“ der Kirche wird mehrfach und über Jahre hin fortgesetzt Stresssituationen ausgesetzt. Das ist, wie der Synodale feststellt, fachlich nicht nachvollziehbar, muss also andere Gründe haben. Diese liegen auf der Hand. Was aber ist das Ergebnis? Eines besteht darin, dass die jungen Pfarrerinnen und Pfarrer schon mit Eintritt in die Kirche in Distanz zum Arbeitgeber Kirche getreten sind. Die Identifikation mit dem „Betrieb“, auf die in jedem normalen Unternehmen extrem hohen Wert gelegt wird, kann auf diesem Hintergrund kaum stattfinden. Schon die Pfarrerzufriedenheitsstudie stellte eine hohe Identifikation der Pfarrer zwar mit dem Auftrag, nicht aber mit dem Arbeitgeber (KL, Verwaltung etc.) fest. An diesem Problem hätte ein funktionierendes Personalmanagement arbeiten müssen. Wenigstens hätte vermieden werden müssen, dass sich dieser Trend bei Neueinstellungen fortsetzt. Nichts der Art ist geschehen. Im Gegenteil. Und die Nachwuchskräfte empfängt man mit einer dreifachen, sachlich nicht zu rechfertigenden, schikanierenden Hürde! Das ist völlig unakzeptabel. Das Ergebnis ist für den ‚Betrieb‘ verheerend, für das Personalmanagement aber vernichtend. Wie sagte ein Pfarrer, der schon Mitte der 90iger Jahre von der damaligen Einstellungspraxis betroffen war? Der Kirchenpräsident müsste sich heute für das damalige Vorgehen gegenüber den Vikaren entschuldigen. Billiger wird eine Normalisierung des Verhältnisses zw. Pfarrerschaft und der Kirchenleitung in der EKHN wohl nicht zu haben sein. Nur eine für die Zukunft geplante Modifikation der jetzigen Einstellungspraxis wird also nicht ausreichen, um das Verhältnis wieder zu normalisieren.

3. Anstehende Pensionierungswelle von PfarrerInnen beginnt mit Pensionierung des Personaldezernenten.

Die eklatanten schwächen des Personalmanagements sind auch bei anderen Fragen notorisch, so der bevorstehenden Pensionierungswelle von PfarrerInnen ab 2016, auf die es bislang keine hinreichende Antwort in Sicht ist. Jährlich ist mit ca. 100 Pensionierungen bei angestrebten 30 Neueinstellungen zu erwarten. Ein Minus von 70 PfarrerInnen p.a. Bedeutet bei aktuell 45 Dekanaten durchschnittlich ein Minus von 1,5 Personen p.a. (im aktuellen Zuschnitt der Dekanate!). Käme die Pensionierung mit 63 Jahren, könnte das in einem Jahr zu einer Reduktion von fast 5 Personen/Dekanat führen. Alles dies, die Identifkation verhindernde Einstellungspraxis wie auch der drastische Personalmangel bei PfarrerInnen wurde in der EKHN lange verheimlicht. Heute funktioniert  das nicht mehr. Und so verlässt der jetzige Dezernent Bechinger seinen Posten ein Jahr vor Erreichen der Altersgrenze. Da fragt sich: hat er die Situation nicht mehr ertragen – oder war er nicht mehr tragbar?

4. Einschränkung der Beteiligungsrechte von Dekanatssynoden bei der Dekanewahl.
Die Beschneidung der Rechte der synodalen Gremien durch die Kirchenleitung wächst. Offensichtlich traut die Kirchenleitung der EKHN den Gremien nicht einmal in Personalentscheidungen die Fähigkeit zu, die für die eigene Situation richtige Wahl zu treffen. So beschneidet sie deren Entscheidungsfreiheit, in dem die Wahl oder entscheidende Vorauswahl zwischen den Bewerbern schon in der Kirchenleitung getroffen wird.  Die vorausgewählten Personen oder die einzig vorausgewählte Person wird dann dem eigentlichen synodalen Entscheidungsgremium präsentiert. Oft erweist sich „leider“ nur eine Person als geeignet. Und die nachgeordneten synodalen Gremien dürfen dann reduziert wählen oder ggf. nur noch abnicken.
Das geschieht auf allen Ebenen, z.B. auf der Mitteleren Ebene. Im Ev. Dekanat Bergstraße wurden bei der letzten Dekanewahl nur zwei (der vier vorhandenen) Kandidaten zur Wahl gestellt. Daher sieht sich das Ev. Dekanat Bergstraße zu einem Antrag an die Landessynode genötigt, der die (früher übliche) Autonomie (die Dekanatssynode wählte aus ihrer Mitte selbständig den Dekan/die Dekanin) wenigstens teilweise wieder herstellt. Der Antrag enthält folgenden Passus: „Die Elemente der Wahl durch die Dekanatssynode in dem Verfahren sollen gestärkt werden… So sollen ihre Wahlmöglichkeiten nur dann durch eine Vorauswahl begrenzt werden, wenn es so viele Bewerbungen gibt, dass ein Wahlverfahren den einzelnen Bewerbungen nicht mehr gerecht werden kann. Bewerben sich weniger Personen, sollen sich in der Regel alle zur Wahl stellen können.“ Zum Antrag.

5. Einschränkung der Beteiligungsrechte von der EKHN-Synode bei Personalentscheidungen.
Die Beschneidung der Beteiligungsrechte in Personalfragen betrifft ebenso die höchste Ebene, die der Landeskirche. Prominentes Beispiel auf der aktuellen Synode, die „Wahl“ des Personaldezernenten. Das Wort Wahl steht in Anführungszeichen, weil eine Wahl in der Regel eine Auswahl zwischen Kandidaten bezeichnet. Bei dieser „Wahl“ wird es aber nur einen Kandidaten geben. Die Kirchenleitung empfiehlt unter mehreren KandidatInnen den von ihr ausgewählten Oberkirchenrat Jens Böhm (aus dem eigenen Haus) der Synode zur – sagen wir besser Zustimmung. Wahlrecht der Synode – war da was? Man wird gespannt sein dürfen, ob die Synode wenigstens erfährt, wer den noch für das Amt kandidiert hat? Und man wird sehen, ob die Synode der EKHN im eigenen Fall reagiert, wie zuvor schon die Dekanatssynode Bergstraße im Falle der Dekanewahl (s.o.). Ob sie also darauf besteht, dass Ihre Rechte nicht weiter beschnitten werden. Das allein ist schon ein wichtiger Grund. In diesem Falle ist das Zustimmungsverfahren als Wahlersatz noch aus einem 2. Grund problematisch. Denn der zukünftige Personaldezernent wird die verfehlte Personalpolitik des Vorgängers spätestens bei der Bewältigung der Pensionierungswelle ausbaden müssen. Dafür sollte er sich auf eine breite Unterstützung aus der Landessynode berufen und verlassen können. Hat die Synode aber selbst gar nicht gewählt, wird dort im Krisenfall auch kaum mit Rückhalt gerechnet werden können. Der zukünftige Dezernent dürfte das anstehende „Wahl“-Verfahren vielleicht nicht nur erleichtert, sondern mit gemischten Gefühlen betrachten.

6. Kostenansatz für die Doppik in Höhe von 9 Mio. realistisch?
Die Synode der EKHN hat die Einführung der Doppik beschlossen. Und zwar mit einem Kostenansatz von 9 Mio. €. Was sie für die 9 Mio. € denn bekommen wird, möchte nun eine synodale Anfrage wissen. Denn es hat sich herumgesprochen, dass in anderen Landeskirchen exorbitant höhere Beträge erforderlich waren. So spricht man in der Württemberg. Landeskirche von einem dreistelligen Millionenbetrag, in der EKiR wurde auf der letzten Synode der aktuelle Stand von einem Synodalen mit ca. 60 Mio. beziffert. Wobei dieser Aussage von der KL nicht widersprochen wurde. Anzumerken ist, dass der Dezernent Bernd Bauks gleichzeitig einräumen musste, dass es sich dabei nur um die halbe Miete handele, denn die Umsetzung ist noch im Gange und die Performance der Software leistet gar nicht das, was man sich eigentlich erhoffte. Die EKHN aber will mit 9 Mio. auskommen?

7. Unendlich dreht sich das Fusionskarussel in der EKHN
Andernorts hat sich schon herumgesprochen, dass die Gebietsreformen aus der Steinzeit der Reformen, den 60iger Jahren, wenig tauglich sind. Nicht einmal mehr die Gründe muss man eigens nennen, wenn doch, dann sehen Sie hier. Und so ist schon eine groß angelegte Fusion der in Niedersachsen beheimateten Landeskirchen im letzten Jahr nach 5 jähriger Vorbereitung und enormen Werbemaßnahmen pro Fusion abgeblasen worden. Und Thies Gundlach, der Cheftheologe der EKD, kann nur noch Referate halten mit Titeln wie: „als Reformen noch geholfen haben“. Gebietsreformen verursachen mittlerweile also ganz offensichtlich Unwohlsein. Das mag sich in der EKHN noch nicht herumgesprochen haben. Denn hier soll sich das Fusionskarusell weiter drehen. Und zwar bei den Propsteien. Ein Bestandteil wäre die Aussetzung der Neubesetzung der gerade frei gewordenen Stelle des Propstes/der Pröpstin. Darüber und die geplante Neuordung des Propsteibezirke soll die Synode entscheiden. Und damit die Tür öffnen für die Fortsetzung eines des von anderen bereits verlassenen Karussels. Vielleicht sollte auch die EKHN den Jahrmarkt verlassen und zur Ernsthaftigkeit echter Reformen zurückkehren.

8. Fehlend auf der Tagesordnung: Kleinode, Schmuckstücke, Filetstücke…
Alle Landeskirchen haben (oder hatten…) einige besonders herausragende Liegenschaften, etwa Tagungshäuser oder -zentren. Auch die EKHN. Z.B. im Nobelstädtchen Kronberg am Taunus das (frühere) Religionspädagog. Studienzentrum Schönberg. Nicht nur ein kleines Schmuckstück, sondern aus Vermögenssicht ein Filetstück: Tagungshaus, Gästehaus, Gründerzeitvilla auf großem Grundstück in bester Lage. Vor 4 Jahren sollte die Synode auf Vorlage der KL den Verkauf beschließen. Tat sie aber nicht. Jedenfalls nicht im ersten Anlauf. Beim zweiten Anlauf hatte die KL mehr Glück. Der Verkauf wurde abgesegnet. Ein Beitrag in den Wortmeldungen kommentierte: Kirche ohne Kurs. – Vier Jahre sind seither ins Land gegangen. Wer meint, die Liegenschaftsverwaltung der EKHN wäre in dieser Zeit in der Lage gewesen, das Objekt zu verkaufen, irrt. Gewiss, man wird Gründe vorbringen, die eine Verzögerung begründen. Diese waren aber sämtlich schon vor dem Synodenbeschluss bekannt. Was erforderlich wäre, um das Objekt zu verkaufen: eine aktive Liegenschaftsverwaltung. So lange eine solche in der EKHN nicht existiert, wird dies Objekt unter den obwaltenden Umständen wohl kaum zu einem angemessenen Preis zu verkaufen sein. Vielleicht betrachtet der eine oder andere den Vorgang als ein Zeichen des Himmels und Eingriff einer höheren Gewalt, die eine in diesem konkreten Falle schon im Ansatz falsche Entscheidung korrigiert. Und die Synode mag sich bestätigt fühlen für ihre ursprüngliche (richtige) Entscheidung in der Sache.