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ELK Bayern, Landessynode: Was ist nun mit der Versorgung der Pfarrer + Kirchenbeamten?

05/2018, Korrespondenzblatt Bayern

Der Gemischte Ausschuss Versorgung hat 40 sog. „Stellschrauben“
identifiziert, mit deren Hilfe die Ruhestandsversorgung
gekürzt werden kann. …

NB: wie kommt es, dass die ausgewiesenen Kosten für die Versorgung
erstmals höher sind, als für die laufenden Aktiv-Bezüge?…

vgl. S.116 (print)

 

„Nun wird es ernst.“ Die ELKBayern und der Vertrauensschutz.

06/2017, Korrespondenzblatt, von Corinna Hektor, 1. Vors. Pfarrer- und Pfarrerinnenverein Bayern

… Die Niedrigzinspolitik macht gerade allen kapitalstockgestützten Systemen Probleme. … Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Die Rückstellungen für die Versorgung als besonders großer Posten sind so schnell in den Fokus gekommen.

Nun wird es ernst. Stellschrauben sind z.B. der reguläre Eintrittszeitpunkt in den Ruhestand – also eine verpflichtende Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die Höhe der Abschläge, wenn man vorzeitig geht, der Faktor pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr, die maximal erreichbare Pensionshöhe (aktuell 71,75 %) … aber auch die Anerkennung von Vordienstzeiten, z.B. des verpflichtenden Praxisjahres oder von Familienzeiten – sowie ein Ausgleich für den rechtswidrigen zwangsweisen Teildienst. Auch der Faktor für die Anrechnung der Dienstjahre könnte abgesenkt werden, was bedeuten würde, dass mehr ruhegehaltsfähige Dienstjahre gebraucht werden, um die volle Pension zu bekommen. Ob das auch die bereits erworbenen Ansprüche betreffen kann oder nur die kommenden Jahre scheint noch offen. …
Und was heißt verlässlich? Wie handelt Kirche als Dienstgeber mit Blick auf kirchliche Sozialworte gegenüber der Wirtschaft – und wie viel Vertrauensschutz verdienen diejenigen, die in der Kirche arbeiten.

Mehr dazu, vgl. vgl. S. 101 (Print)

„Beihilfe-Skandal im Lande Hessen perfekt: Heimliche Beihilfe-Änderung für Beamte wird ohne vorherige Anhörung zum 01.11.2015 umgesetzt! Kirchenbeamte und PfarrerInnen betroffen.

11/2015

Wie vorher schon berichtet, wird zum 01.11.2015 die Hessische Beihilfeverordnung (§ 6 Abs. 1 HBeihVO ) geändert. Dadurch müssen die Beamte des Landes Hessen 18,90 Euro im Monat für die Wahlleistung Chefarzt und Zweibettzimmer selber bezahlen!

Die Schwarz-Grüne Landesregierung setzt den Beschluss zur Änderung des Beihilferechts für Beamte durch, ohne eine Anhörung zu ermöglichen!

Die Landesregierung will den Beamten die Möglichkeit offen halten, die bisherige Wahlleistungen durch eigene Versicherungsbeiträge weiter zu erhalten! Mehr dazu.

Beamten-Informationen:

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.
Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

„Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch.“ Zum Bericht von Landesbischof Bedford- Strohm vor der Landessynode der ELKB.

16.03.2015, Bad Wörrishofen, Bericht des Landesbischofs, S. 16f:

„Wenn wir auf den Gott vertrauen, der uns geschaffen hat und der uns jeden Tag begleitet und erhält und uns die Zukunft öffnet, woraus leben wir dann eigentlich? … Oder leben wir aus der certitudo, der Gewissheit, zu der uns Jesus mit dem berühmten Wort aus der Bergpredigt Mut macht: „Seht die Vögel am Himmel! Sie säen nicht, sie ernten nicht. Sie sammeln nicht in die Scheunen. Und Euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr nicht viel mehr als sie? Darum sollt ihr nicht sorgen!“ (Mt 6,26.31).

Wenn ein Finanzreferent dieses Wort zum Planungsprinzip für die kurz- mittel- und langfristige Finanzplanung machen würde, wären seine Tage gezählt und das zu recht. Denn wer jetzt nicht vorsorgt und sich etwa Gedanken macht, wie die Pensionsverpflichtungen unserer Mitarbeiter erfüllt werden können, verschiebt die Lasten auf die, die nach uns kommen. Das ist zwar erheblich bequemer für uns, aber eben auch verantwortungslos. Aber wie genau lässt sich das im Voraus erfassen, was uns da an Verpflichtungen für die Zukunft anvertraut ist? Und welchen Aufwand sind wir bereit, dafür zu treiben? Und das unter Annahmen, deren Zuverlässigkeit keiner vorher genau beurteilen kann. Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus? Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.Trotzdem wird heute gefordert etwa die Pensionsverpflichtungen für jeden einzelnen Personalfall genau auszurechnen, um eine möglichst genaue Ausweisung der dafür in die Bilanz einzustellenden Beträge zu gewährleisten. Hinter solchen Anforderungen stehen grundsätzliche Entwicklungen. Unter dem Stichwort „Qualitätsmanagement“ haben sich in der Wirtschaft insgesamt, aber auch bei uns in der Kirche, die Anforderungen an die Qualitätsnachweise der jeweiligen Arbeit deutlich erhöht. Der gute Sinn ist das Aufspüren von Schwachstellen und die tatsächliche Verbesserung von Prozessen. Aber wir müssen uns der Tatsache bewusst sein, dass der Aufwand dadurch immer höher wird. Nicht nur müssen die jeweiligen Akteure ihre Prozesse verbessern, sie müssen es auch so genau dokumentieren, dass diejenigen, die die Qualität dann kontrollieren sollen, dafür auch die Grundlage haben. Sowohl für das Dokumentieren als auch für das Kontrollieren sind zusätzliche Personalkapazitäten erforderlich, soll die eigentliche Arbeit nicht liegen bleiben….“

vgl. s.S. 16f 

Anmerkung F.S.: 

Beim Lesen stellen sich zwei Fragen:

1. Wann ist genug genug?

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

1.  Wann ist genug genug?

Zum   „Vermögen der Kirche“ heißt es:

„Das Vermögen der Kirche“ im Sinne eines einheitlichen verfügbaren Vermögensbestandes gibt es nicht. Nehmen wir allein die Immobilien: Der Wert dieser Gebäude ist nur schwer bezifferbar. Kirchengebäude haben in der Regel keinen realen Handelswert.

Auf der Aktiva-Seite der Bilanz (Vermögen) stehen 1,7 Milliarden Euro im Versorgungsfonds und weitere 1,2 Milliarden Euro an Wertpapierbesitz und Immobilien. Trotz dieser Summen steht auf der Aktiva Seite noch ein Fehlbetrag von 100 Millionen Euro, denn die finanziellen Verpflichtungen der Landeskirche (Passiva) sind um 100 Millionen Euro größer als das Vermögen: Für die Altersversorgung der Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen sind 2,6 Milliarden Euro aufzuwenden. Darüber hinaus ist die Landeskirche weitere finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 500 Millionen Euro eingegangen – etwa verbindliche Zusagen für die Finanzierung von Instandsetzungen von Kirchen oder Gemeindehäusern.“

Die sich aus de finanzmathematischen Berechnungen ergebenden Verpflichtungen in Höhe von 2,6 Mrd. € sind also gedeckt.

Betrachten wir die Sache etwas genauer: Bei den (Pensions-) Verpflichtungen der Landeskirche hängen die Ergebnisse wesentlich von den unterstellten Annahmen über Entwicklungen in ferner Zukunft (!) ab:

„Soll der Abzinsungsfaktor mit 2,5 % oder mit 3,5 % angesetzt werden? Und gehen wir von Gehaltssteigerungen in den nächsten 20 oder 30 Jahren von 2 oder 3 % pro Jahr aus?“ fragte der Bischof (.s.o.).

Beide alternativen Ansätze sowohl des Abzinsungsfaktors als auch der Gehaltssteigerungen lassen Fragen aufkommen:

a. Dauerhafte Gehaltssteigerungen von jährlich 2 oder 3 % ? Schauen wir zurück in die Vergangenheit:  Der Pfläzische Pfarrverein hatte errechnet, dass in den zurückliegenden  Jahren eine Verschlechterung der Einkommenssituation der Pfarrfamilien von grob geschätzt 20 % im Vergleich zu den Jahren vor 2001 bzw. über 30 % seit 1992 bei gleichzeitiger Arbeitsverdichtung aufgrund des Pfarrstellenabbaus im Gemeindepfarramt von rund 12 % eingetreten sei. Das Ergebnis dürfte in Bayern kaum abweichen. An eine langjährige Steigerung um 3 % p.a. – das käme einer Verdoppelung des Gehalts ca. 24 Jahren gleich –  dürfte im LKA in München wohl selbst niemand glauben. Mal andersherum gefragt: wie wäre es, wenn die PfarrerInnen in Bayern dauerhaft eine Gehaltserhöhung von „nur“ 1,5% verlangten? Der Finanzdezernent würde vermutlich – zu Recht – aus allen Wolken fallen. Genauso dürften jetzt die PfarrerInnen aus allen Wolken fallen, wenn bei finanzmathematischen Berechnungen Gehaltserhöhungen in doppelter Höhe (im Falle der 3%) unterstellt werden. Klar ist: das hier durch die so bestückte Formel produzierte Ergebnis wird deutlich zu hoch ausfallen. Das gilt übrigens für beide Annahmen, auch die von 2% Gehaltssteigerung p.a. 

b. Abzinsungsfaktor. Der Abzinsungsfaktor wird abgeleitet von bzw. benötigt wegen der Inflationsrate. Für die Bestimmung ist also die Inflationsrate erforderlich. Die aktuelle Inflationsrate beträgt 1,6 %: „Wie in der Schnellmeldung am 13. Februar 2015 mitgeteilt, … ergibt sich daraus für das gesamte Jahr 2014 ein Anstieg von + 1,6 % (auch kalenderbereinigt)  (vgl. Statist. Bundesamt) . Der aktuelle Wert liegt von 1,6% also bei ca. 40 % des ungünstigen (3,5%)  und bei ca. 65% des günstigsten unterstellten Berechnungswertes (2,5%).

Zwischenbemerkung zu den Grundlagen der finanzmathemat. Berechnungen : die in den Zukunftsberechnungen getroffenen Unterstellungen der ELKB treffen nach heutiger Sicht ganz offensichtlich nicht zu. Und zwar weder mit den geringeren, noch mit dem höheren Ansätzen. Sie sind definitiv zu hoch angesetzt. Der Bedarf an zukünftigen Finanzmitteln dürfte demnach aus heutiger Sicht also bei realistischer Sicht niedriger liegen als bisher angesetzt. Kleine Änderungen der Ausgangslage zeitigen aber große Wirkungen. Bedford-Strohm (s.o.): „Jede kleine Änderung dieser Annahmen in den versicherungsmathematischen Gutachten hat für die Haushaltsbilanz unserer Kirche Auswirkungen, die sich bis in den dreistelligen Millionenbereich auswirken können.“

2. Welche Risiken verbergen sich hinter den Zahlen?

Die Besonderheit der bayerischen Landeskirche: sie hat noch immer Teile der Pensionslasten bei der BfA abgesichert, hat also den Ausstieg anderer Landeskirchen aus der BfA (etwa der EKHN, ((vgl. S.11)) oder Badens) nicht mitvollzogen. Die BfA finanziert sich bekanntlich auf der Basis von Umlagen, also einem anderen Finanzierungsmodell als die Kapitaldeckung über Anlagen. Dadurch ist die ELKB weniger abhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes wie andere Landeskirchen. Damit sind die (im Bericht des Bischofs unerwähnten) Risiken der Pensionslasten der ELK Bayern auf zwei Finanzierungsarten gestreut – und allein dadurch niedriger als die anderer Landeskirchen. Die erhöhte Sicherheit ist selbstredend ein enormer Vorteil. Denn die Risiken lassen sich ebenfalls mit Zahlen beziffern. Etwa durch derzeit sündteure Rückversicherungsprämien, die für gewöhnlich zur Absicherung derartiger Risiken zu zahlen sind. Auf solche Zahlungen kann also die ELKB zumindest in einem gewissen Umfang verzichten ohne gleich gegen das Vorsorgeprinzip zu verstoßen. Das sieht bei anderen Landeskirchen anders aus.

Resumée:  Mit Zahlen kann man viele Menschen beeindrucken – und einschüchtern. Im realen Leben und Management hilft allein das leider nicht weiter. Problematisch wird es, wenn man eine solche Bezifferung schon als Beweis einer Qualitätssicherung apostrophiert. Spätestens seit der Qualitätssicherungsaffären im Altenheim- und Pflegesektor erweckt man ja schon bei Verwendung dieser Begrifflichkeit Verdacht. Richtig ist: ein Betrieb kann durch Planung und (richtige) Strategien der Vorsorge gewisse Unsicherheiten zukünftiger Zahlungsverpflichtungen vermeiden. Unsicherheiten und Gefahren nämlich, die aus dem eigenen Betrieb, der eigenen Verwaltung, kommen. Das zu tun ist geboten. Durch die Höhe der Rücklagen und insbesondere infolge der Verteilung der Risiken auch auf die BfA (Umlagenfinanzierung) steht die ELK Bayern hinsichtlich der Pensionsverpflichtungen gut da. Das dürfte Bischof Bedford-Strohm gemeint haben, wenn er vom Planungsprinzip des Finanzdezernenten spricht.  

Sind also – nach heutiger Sicht bei den hier verfügbaren Angaben – die Pensionsrücklagen der ELKB hoch genug?  Realistisch betrachtet wird man festhalten: die ELKB ist wohl kaum untersichert. Eher stellt sich die Frage der Übersicherung:  Es bleibt die Frage, auf welcher empirischen Basis und mit welcher (hoffentlich doch noch plausiblen) Begründung hier getroffene Unterstellungen für die Entwicklung von Gehältern (2 oder 3%?) und Inflation (2,5, 3,5% ?) getroffen werden. Übersichert? Gibt es das? Aus Sicht des Zahlungsempfängers (des Pensionärs) ist das sicher kein kein Problem. Wohl aber aus Sicht des „Betriebs“, gerade im Falle der Kirche. Noch nirgendwo in einem offiziellen Papier der Kirche vom Problem der Übersicherung gelesen? Immerhin findet man dazu etwas bei Lukas, etwa im Gleichnis vom reichen Kornbauern (Lk. 12) – als ersten Anhaltspunkt.

 

Mittelfristige Pensionssenkung in Vorbereitung ? „Länder brechen unter Beamten-Pensionen zusammen“.

04/2015, die Tradition und Aktualität der Diskusssion um Pensionssenkungen

07.09.13, Die Welt

„Die Bundesländer müssen hohe Kosten für Alterversorgung tragen. Experten fordern eine dringende Reform…

Ab 2020 wird die Beamtengeneration der Babyboomer in Pension gehen. Gleichzeitig greift ab dem Jahr die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse, die den Ländern die Aufnahme neuer Schulden verbietet. „Beides zusammen wird etliche Bundesländer große Probleme bereiten. Ich halte es daher für nachvollziehbar, dass die Länder die von Steinbrück angestoßenen Debatte aufgreifen“, sagt Jens Boysen-Hogrefe vom Institut für Weltwirtschaft.

Nach Berechnungen des Freiburger Finanzwissenschaftlers Bernd Raffelhüschen gibt der Staat schon heute rund 23 Milliarden Euro im Jahr für die Ruhestandsgehälter aus. Hinzu kommen gut fünf Milliarden Euro an Beihilfen, denn der Dienstherr beteiligt sich in der Regel mit 70 Prozent an den Krankheits- und Pflegekosten der Pensionäre. Zusammen mit der Hinterbliebenenversorgung belaufen sich die Gesamtversorgungsausgaben auf 32,5 Milliarden Euro.

Der Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen fordert, sämtliche Rentenreformen auf die Pensionen zu übertragen. Vgl. zu dieser letzten These „7 Irrtümer zur Beamtenversorgung“

Zum Artikel in der Welt.
Pensionen – Senkung

Im Mai 2005 forderte Professor Bert Rürup eine Senkung des Pensionsniveaus um
ein Sechstel bis zum Jahr 2030, also analog zur Senkung des Bruttorentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung von 48 auf 40 Prozent bei 45 Beitragsjahren),  dies sind in der Tat also acht Prozentpunkte weniger bzw. ein Sechstel von 48 Prozent. Dies würde eine Senkung der maximalen Pension von 75 Prozent in 2002 bis auf 62,5 Prozent in 2030 bedeuten. Ende 2004 gab es bereits eine Kabinettsvorlage aus dem Bundesinnenministerium, in der eine Absenkung des Pensionsniveaus auf 66,7 Prozent und damit um ein Neuntel bis zum Jahr 2030
gefordert wurde. Mehr dazu.

 

Lebensversicherung droht der nächste Schlag und Billionen-Dollar-Loch in den US-Rentenkassen

Die Kapitaldeckung für Versorgungskassen ist alles andere als sicher! vgl.

Lebensversicherung droht der nächste Schlag

07.01.2014, Die Lebensversicherer planen den nächsten Zinsschnitt. Nach der Überschussbeteiligung wollen sie auch den Garantiezins weiter senken. Der Klassiker der Altersvorsorge würde darunter leiden. Doch der Plan ist umstritten. Mehr dazu.

Noch gut in Erinnerung ist auch diese Nachricht: Laut einer Studie fehlen den Amerikaner 6,6 Billionen Dollar für die Altersversorgung, verantwortlich sind Verluste am Aktien- und Immobilienmarkt. (von 2010).

Es war die große CNBC und andere Kommunikationsmedien, die Mitte dieser Woche mit der Horrornachricht aufwarteten, im Rentensystem der USA gebe es ein Loch von sage und schreibe 6,6 Billionen US-Dollar. Sie bezogen sich dabei auf eine Studie des Boston College’s Center for Retirement Research. Obwohl die Nachricht über große Kanäle verbreitet wurde, fand sie keinerlei Echo in den hiesigen Medien, auch in den großen Wirtschaftsblättern herrschte Schweigen im Walde.
Dabei legten die Autoren der Studie, die von einer Gruppe aus Arbeits- und Pensionsrechtsanwälten (Retirement USA) in Auftrag gegeben wurde, nach eigenem Bekunden noch „konservative Maßstäbe“ zur Berechnung an, die auf den Einkommen der Arbeitnehmer im Alter zwischen 32 und 64 Jahren basiert. Für die 70 Millionen Haushalte, die zur Berechnung herangezogen wurden, ergab das jeweils ein Defizit von etwa 90.000 Dollar. Mehr dazu.

Über den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds – Millionenverluste durch die Finanzkrise

Wie bei der gesetzlichen Rente gilt auch für die Altersversorgung von Beamten die Kapitaldeckung als Heilsbringer aus der angeblichen „Demografie-Falle“. Eine hartnäckige Recherche des Kölner Stadt-Anzeigers brachte nun einen dreistelligen Millionenverlust bei der Versorgungsrücklage zur Sicherung der Beamtenpensionen in Nordrhein-Westfalen ans Licht. Wie schon bei den privaten Lebensversicherungen oder der Riester-Rente wurde auch bei der staatlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Einmal abgesehen davon, dass mit staatlichen Versorgungsrücklagen in gesamtwirtschaftlich schädlicher Weise Schulden von der rechten in die linke Tasche geschoben werden, hat man das mit spekulativen Finanzmärkten verbundene Risiko der (schuldenfinanzierten) Kapitalanlagen schlicht nicht wahr haben wollen. Es wäre interessant zu erfahren, welche Verluste der Bund und die Länder mit ihren Pensionsfonds durch die Finanzkrise insgesamt erlitten haben. Wer für den Schwachsinn staatlicher Pensionsfonds bluten muss, ist allerdings jetzt schon sicher.
Lesen Sie den ganzen Artikel auf den Nachdenkseiten.

Über (ziemlich) alles was die Pfarrerinnen und Pfarrer der bayerischen Landeskirche derzeit betrifft, berührt, besorgt, bewegt und erregt

Vortrag von Corinna Hektor, 2. Vorsitzende: Bericht auf der Herbstversammlung
des Bayerischen Pfarrer- und Pfarrerinnenvereins

Beispielthema: TheologiestundentInnen

Eine Bindung an die Kirche als Arbeitgeber erscheint vielen wenig attraktiv. Wobei es hier signifikante Unterschiede zwischen den Landeskirchen gibt, die sich auch in der Statistik niederschlagen. Wie die Personalpolitik einer Kirche in den letzten Jahren war und wahrge-
nommen wurde, zeigt sich deutlich im Zahlenvergleich. So liegt das Rheinland deutlich unter dem Durchschnitt, Bayern dagegen an der Spitze – allerdings auf immer noch niedrigem Niveau. Es lohnt sich also, sich für gute Studienbedingungen und eine gute Personalpolitik einzusetzen – das allein wird aber nicht alle Probleme lösen. Manche Landeskirchen verstärken ihre Bemühungen, eigene Personalprobleme auf Kosten der anderen zu lösen. So hat die Nordkirche eine eigene Stelle für aktive Werbung an den Universitäten – und Vikariatskurse in denen ca. 1/3 der VikarInnen aus anderen Kirchen kommen. Auch zwischen anderen Kirchen lassen sich Wanderungsbewegun-
gen beobachten…

Besorgt stimmt uns eine Entwicklung, die auch in anderen Kirchen zu beobachten ist: Es studieren nicht nur weniger junge Leute Theologie als früher – und viel weniger als gebraucht werden, es geht auch nur ein Teil derer, die das Vikariat abgeschlossen haben in den Dienst. In der Nordkirche gut die Hälfte, in Sachsen sogar nur 2 von knapp 30. In Braunschweig 1 oder 2 von 16, in Hannover 2 von 27 …

Zum Vortrag mit weiteren interessanten Informationen zu den Themenfeldern Berufsbild PfarrerIn, Prädikantenprofile, Theologennachwuchs (s.o.) , Abwerbungen von Theologiestudenten einzelner Landeskirchen (s.o.) , Vakanzquote, Privatrechtliches Dienstverhältnis von PfarrerInnen, Ruhestandsversorgung, Beihilfen, Kapitaldeckung von Versorungsverpflichtungen, Überschüsse der Landeskirche in Höhe von 50 Mio. € für 2012, Doppik nebst Problemen, wachsende Bürokratie, Pfarrhaussanierungen, Residenzpflicht, 15-Jahres-Regelungen, Versetzungsverfahren, Arbeitszeiten und Begrenzung des Dienstes, Arbeitsbelastung und Belastungsgrenzen.

im bayerischen Korrespondenzblatt (wählen Sie die Ausgabe 11/2013)

EKiR auf dem Weg in die Wüste

Ein Stimmungsbericht von der außerordentlichen Landessynode in Hilden

Von Hans-Jürgen Volk

„Zustimmung für den Sparkurs der rheinischen Kirchenleitung“ – so lautet die Überschrift des hauseigenen Presseberichts über die außerordentliche Landessynode in Hilden am 23. November 2013. Damit ist das Wesentliche gesagt. Es gab zwar marginale Korrekturen an den KL-Vorlagen. Die grundsätzlichen Vorgaben, Einsparungen von 15% bis 2015 und von insgesamt 35% bis 2018 wurden ebenso bestätigt wie die Zielsetzung, die Ausfinanzierung der Versorgung von derzeit ca. 30% unter Einbeziehung der Kirchenkreise und Gemeinden nach EKD-Vorgaben auf 70% zu erhöhen. Dies ist insofern brisant, da das Kirchensteueraufkommen der EKiR seit 2005 nominal um deutlich über 20% gestiegen ist und mittlerweile 23% des Netto-Kirchensteueraufkommens zur Absicherung zukünftiger Versorgungs- und Beihilfeansprüche verwendet werden. Mit der Wüstenwanderung des Volkes Israel verglich Präses Rekowski den kommenden Weg der rheinischen Kirche. Von leichtem Gepäck spricht er gerne und blendet aus, dass hunderte von Millionen zur Versorgungssicherung angelegtes Kapital heftig drücken können. Es ist jedenfalls kein Weg in die Freiheit, der in Hilden eingeschlagen wurde.

Es ging ums Geld und nicht um Menschen

Nach der Ankündigung der Sparziele von Manfred Rekowski im Präsesblog wuchs das Entsetzen bei vielen Beschäftigten der landeskirchlichen Ebene. Was auf Kirchenkreis- und Gemeindeebene als „Paukenschlag“ empfunden wurde, kam bei ihnen als Tiefschlag an. Im Vorfeld der Synode kamen diese Befindlichkeiten im Rahmen der „Zukunftswerkstatt“ oder den Veranstaltungen „Kirchenleitung im Gespräch“ durchaus zur Sprache. Dies gab die hauseigene Berichterstattung der EKiR allerdings kaum wieder – vielleicht bis auf eine Darstellung auf der Homepage der Pfarrvertretung. Man gab von Seiten der KL-Mitglieder vor, zuzuhören und Anliegen aufzunehmen. „Wir fühlen uns ernst genommen.“ – so das Fazit mancher Teilnehmer. Leicht können sich derartige Gefühle allerdings verflüchtigen. Im Vorfeld der Synode berieten die ständigen Ausschüsse die „Streichlisten“ der Dezernate, die Einsparung ursprünglich bis 2023 in Höhe von 15% realisieren sollten. Nun saßen Betroffene am Tisch, die anhand dieser Listen leicht ihr beruflichen Aus und die Demontage ihres Arbeitsfeldes wahrnehmen konnten, würde dies Alles bereits 2015 umgesetzt.

Im Vorfeld der Synode erhielt ich etliche Mails und führte lange Gespräche am Telefon oder im direkten Kontakt. Es ist für mich der eigentliche Skandal dieser Synode, dass die Situation der Beschäftigten so gut wie nicht thematisiert wurde – bis auf einige schwache Formulierungen im von Rekowski vorgetragen Bericht der Kirchenleitung. Welche Bedeutung hat auf dem Hintergrund dieser Beschlüsse, die Entlassungen in Kauf nimmt um die Kaptalbildung zu intensivieren, noch das hehre Leitbild der „Dienstgemeinschaft“?

Prägend für diese Synode war die Dominanz fiskalischer Drohszenarien unter Ausblendung anderer Gesichtspunkte. Dass Einschnitte, wie sie nun beschlossen werden, theologische, ekklesiologischen, sozialethische und dort, wie es z.B. um die Problematik des Kapitaldeckungsverfahrens sowie der Finanzmärkte geht, ökonomische Fragen aufwerfen, spielte in den Diskussionsbeiträgen bestenfalls eine marginale Rolle – auch wenn es einige tapfere Versuche gab, durch Alternativanträge bzw. Ergänzungsanträge die KL-Vorlagen zu modifizieren. Die Synode folgte am Ende der KL und den wenigen, die Synode dominierenden Finanzexperten.

Kaum hinterfragt wurden Grundpositionen, die die rheinische Kirchenleitung sich offenbar zu Eigen gemacht hat. Hierzu gehört die zunehmend an Aberglauben grenzende Mutmaßung, dass die Finanzkraft der Kirche sich in Zukunft auf Grund der negativen Mitgliederentwicklung und des demographischen Wandels um 1% pro Jahr reduzieren wird und im Jahr 2030 nur noch 50% des Jahres 2002 ausmacht. Dass die Realität dies von Jahr zu Jahr widerlegt, stört die Apologeten dieser Theorie nicht die Bohne.

Dies relativiert die Bedeutung von versicherungsmathematischen Gutachten, die von dieser falschen Grundannahme ausgehen. Gewiss hat es sein Recht, derartige Gutachten zu erstellen. Nur wächst mit jedem weiteren Jahr in die Zukunft die Grauzone der Unsicherheiten. Versicherungsmathematische Gutachten geben eben keine objektive Auskunft über die Situation im Jahr 2030 oder 2040, sie können bestenfalls auf Probleme hinweisen.

Das man die Situation der Versorgungssicherung auch anders bewerten kann, als es auf der Sondersynode in Hilden geschah, geht aus einem epd-Bericht hervor, der sich auf der Homepage des Kirchenkreise Wuppertal(!) finden lässt. Hier ein Auszug:

Keine Notwendigkeit für höhere Zahlungen an die Versorgungskasse sieht dagegen die benachbarte westfälische Landeskirche, bei der die Zahlen ähnlich sind. An den Daten habe sich nichts geändert, sie würden nur neu interpretiert, sagt der westfälische Oberkirchenrat Arne Kupke, der dem Verwaltungsrat der Versorgungskasse angehört. Der gemeinsam vereinbarte Weg der drei Landeskirchen in NRW, jährlich 22 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für die Versorgung aufzuwenden, sei solide und sicher und führe bis 2040 zur Ausfinanzierung der Ansprüche.

Kupke verweist darauf, dass der Staat mit seinen Beamten deutlich schlechter dastehe: So gebe es im Land Nordrhein-Westfalen erst Ansätze einer Versorgungssicherung. Allerdings steht eine Reihe von Landeskirchen auch besser da: In einigen Kirchen sind laut EKD-Gutachten 80 bis 100 Prozent der Versorgungsansprüche rückgedeckt, die hessen-nassauische Kirche liegt sogar über 100 Prozent.“

Letztlich akzeptiert wurde trotz einiger kritischer Beiträge der Grundsatz, anhand von Planzahlen könne man ein strukturelles Defizit erkennen. Bei Haushalten von Kommunen mag dies durchaus zutreffen, denn deren Planung ist oft recht optimistisch angesetzt. Für die EKiR und andere Landeskirchen trifft das Gegenteil zu (Vgl. den Beitrag „Politik mit Planzahlen“).

Geld ist also nicht nur ein Mittel, um den Verkündigungsauftrag zu erfüllen. Die Art, wie die Kirche mit ihrem Geld umgeht, ist selbst ein Teil glaubwürdiger Verkündigung. Wort und Tat müssen im Einklang miteinander stehen. Hier hat sich die Parallelität von christlicher Botschaft und kirchlichem Handeln zu bewähren. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht nur nach innen, sondern insbesondere auch im öffentlichen Raum.“ (Aus dem Bericht der Höppner-Kommission) Welche Botschaft sendet die EKiR mit ihren Beschlüssen nach innen wie nach außen? Evangelium ist es nicht. Den Beschäftigten wird deutlich gemacht, dass ihre Arbeitsplätze gefährdet sind – und zwar auf allen Ebenen, da auch die Kirchenkreise und Gemeinden bei steigenden Kosten für die Verwaltung noch einmal zusätzlich im Blick auf die Versorgungssicherung zur Kasse gebeten werden.

Was für ein Signal sendet eine Kirche hinein in die Gesellschaft, die sich mit naivem Urvertrauen in die Integrität der Finanzmärkte der Intensivierung der Kapitalbildung widmet? Die Finanzindustrie wird es freuen.

Was ist für Sie wahrscheinlicher, dass in den kommenden Jahrzehnten die Kirchensteuer abgeschafft wird oder sich das Kapital von Versorgungskassen oder Pensionsfonds auf Grund zukünftiger Finanzmarkturbulenzen in Luft auflöst, wie es im 20. Jahrhundert mehrfach geschehen ist? Darüber kann man streiten, vielsagend ist allerdings, dass die rheinische Kirchenleitung offenbar Ersteres befürchtet und auch darum Kapital beiseite legen möchte.

Es ist ein Mangel, dass im Rahmen der Synode eine Debatte über diese wichtigen Fragen faktisch nicht stattfand.

Gespräche am Rande

„Wissen die eigentlich, dass die mit ihrem Beschluss gerade Dutzende von Arbeitsplätzen in Frage gestellt haben?“ fragt mich sichtlich erregt ein Kollege. Ich bezweifle es. Die Synodalen hatten Zahlen vor Augen, nicht aber Menschen. Wichtiger als ihre eigenen Beschäftigten war ihnen der Gesichtspunkt, die gerade erst neu gewählte Kirchenleitung nicht zu beschädigen.

Ich bin schon auf dem Weg zu meinem Wagen, da treffe ich auf eine Kollegin, die die Synode sichtlich mitgenommen hat. Sie ist fit in Finanzfragen, kennt sich in Sachen NKF bestens aus und rechnet mir vor, dass ihr Arbeitsfeld eigentlich Erträge abwirft und dass der geplante Abbau ihres Arbeitsplatzes samt des dazugehörigen Umfeldes für die EKiR keine Einsparungen sondern Mehrkosten verursachen wird. Sie sagt, was ich kürzlich erst von einem befreundeten Unternehmer so ähnlich gehört habe: „Ein Unternehmen, dass sich so wie die EKiR verhält, steht in der Regel kurz vor dem Konkurs und würde von keiner seriösen Bank mehr einen Kredit erhalten.“

Wir sind uns einig, dass diese Synode unsere Kirche beschädigt hat. Jetzt wird auf die zahllosen Baustellen noch ein Großprojekt hinzugefügt, dass die hierdurch entstandene Komplexität endgültig unbeherrschbar macht. Was werden spätere Generationen mal über diese merkwürdige Phase der Kirchengeschichte sagen, die mit einem Prozess der Selbstökonomisierung begann und in Selbstdemontage endete. „Die werden es Gottlob anders machen und sich wundern.“ Sagt meine sympathische Gesprächspartnerin und kann auch wieder lachen. Wir hoffen beide, dass dieser Prozess hin zu einer authentischen Kirche, bei der Reformen eben nicht mit dem Blick in die Kasse, sondern mit dem Hören auf Gottes Wort beginnen nicht erst in 100 Jahren einsetzen wird.

Hilden war ein prima Tagungsort, ein gepflegter Schulkomplex, der Gastlichkeit ausstrahlte. Es wäre gar nicht schlecht, hier auch reguläre Landessynoden durchzuführen. Übernachtungsmöglichkeiten gäb’s u.a. im Internat, dass seit 150 Jahren existiert und wo hervorragende Arbeit geleistet wird. Zudem unterstreicht das Engagement der EKiR in Hilden, wie wichtig für protestantische Christen Bildung ist.

Ich gehe zum Wagen. Von weitem höre ich aus der Sporthalle, wo die Synode tagt, das fromme Lied: „Ach wie gut, dass wir uns haben.“ War wohl nur Einbildung.

Staatsdiener vereinigen sich in Staatsallianz und fordern einen starken öffentlichen Dienst

Berlin – Beamte, Soldaten, Richter und Staatsanwälte haben sich zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen zu einer ‚Staatsallianz‘ zusammengetan… ‚Sparrunden, Privatisierungswellen und Reformaktionismus‘ hätten die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Sektors ’stark beschädigt‘, heißt es in einem am Montag in Berlin vorgestellten Thesenpapier des Bündnisses. Mehr in der SZ.

in „10 Thesen für einen starken öffentlichen Dienst“ bezieht die Staatsallianz Position:

1. Berufsbeamtentum stärken!
Die Beamten, Soldaten, Richter und Staatsanwälte garantieren eine effektive, unabhängige
und verlässliche Erledigung hoheitlicher Aufgaben. Um die Konkurrenzfähigkeit des
öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber im Wettbewerb um die besten Köpfe auf dem
Arbeitsmarkt zu sichern, müssen ihre Besoldung und Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das Streikverbot darf nicht angetastet werden.

Die Thesen. 

Kommentar: wo bleiben die 10 Thesen der Pfarrerinnen und Pfarrer?