Reform des Kirchenrechts unter Beachtung staatlicher Grundrechte dringend erforderlich. Offenes Schreiben der INITIATIVE für ein gerechtes Kirchenrecht in der Ev. Kirche in Hessen und Nassau an Präses Rekowski, EKiR

06/2015

Sehr geehrter Herr Präses Rekowski,
aufgrund zahlreicher Hinweise sind wir im Internet auf Ihr Schreiben vom Mai 2015 aufmerksam geworden, in dem Sie sich im Auftrag Ihrer Kirchenleitung bei Ihren lieben Brüdern und Schwestern für die “missliche Geschichte der Personalpolitik für den Pfarrdienst“ entschuldigen. Ein solches Entschuldigungs-Schreiben ist sehr zu begrüßen, ebenso die darin angekündigten Änderungen und Verbesserungen. Gleichwohl kann dies nur als ein 1. Schritt verstanden werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir an das heftig umstrittene Urteil der Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland erinnern, in dem diese behauptet hat, “die Kirche sei nicht durch die Grundrechte gebunden“ (VK 16/2006 vom 17.08.2007). Da das Bundesverfassungsgericht diese falsche Behauptung unreflektiert übernommen hat, dient dieser missglückte Vorgang seither den Gliedkirchen der EKD als Grundlage für ihre Rechtsprechung.

Mit dem anliegenden Schreiben unserer INITIATIVE haben wir den jetzigen Ratsvorsitzenden der EKD auf diese unhaltbare Situation aufmerksam gemacht und zugleich darum gebeten, sich für die Abschaffung der Paragrafen zum sogenannten “Ungedeihlichen Wirken“ im Pfarrdienstrecht  einzusetzen. Unter Berufung auf diese Rechtsnorm ist sowohl in Ihrer Kirche als auch in anderen Landeskirchen viel Unheil angerichtet worden. Zahlreichen Pfarrern und Pfarrerinnen wurde völlig zu Unrecht die berufliche Existenz zerstört. Beabsichtigt Ihre Kirche, sich auch bei diesen Opfern zu entschuldigen und sie irgendwie zu entschädigen? Ebenso wichtig ist, dass dieser Teufelskreis durch einen christlichen Umgangsstil durchbrochen wird, damit nicht erneut Unrecht geschieht.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn auch Sie sich für eine Reform des Kirchenrechts einsetzen wür-
den, insbesondere für die Abschaffung der erwähnten Paragrafen im Pfarrdienstgesetz, ferner für die Klarstellung, dass die staatlichen Grundrechte auch für die Kirche gelten. Da letztere auf der biblischen Botschaft fußen, sollte dies ein Herzensanliegen aller kirchlichen Repräsentanten sein.
Mit freundlichen Grüßen

INITIATIVE für ein gerechtes Kirchenrecht in der EKHN
gez. Gabriele von Altrock
gez. Dorothea Maier

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