11. Januar 2016, aus der Rede von Wille Russ, stellv. Vors. dbb
… Schließlich geht es demografisch natürlich auch um Nachwuchskräfte. Alle wissen, dass in den kommenden Jahren in großem Umfang erfahrene Beschäftigte altersbedingt ausscheiden werden. Bekannt ist auch, dass damit vieles an Erfahrungswissen verloren geht. Da die Planstelle bis zum Ausscheiden besetzt ist, gibt es entweder keinen Wissenstransfer oder jungen Menschen wird zuerst nur eine befristete Anstellung geboten. Das ist völlig unattraktiv für gute Bewerber. Wir haben deshalb ausdrücklich die Einführung einer demografievorsorgenden Stellenpolitik gefordert, die im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung initiiert wurde. (S. 19)
Das Bundesverfassungsgericht hat damit für Richter wie für Beamte klare und nachvollziehbare Schritte zur Bestimmung der untersten Grenze der amtsangemessenen Besoldung festgelegt. Wir sehen uns in unserer Argumentation bestätigt, dass die Besoldung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen muss. Der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden muss – trotz Föderalismusreform – finanziell so attraktiv ausgestaltet sein, dass er im Wettbewerb um die besten Kräfte bestehen kann. (S. 22)
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Die IAB-Wissenschaftler haben ermittelt, dass der Anteil befristeter Arbeitsverhältnisse bei den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst oberhalb von 15 % liegt und damit auch über der Privatwirtschaft. Vor allem jüngere Arbeitnehmer unter 35 Jahren werden danach häufig nur befristet eingestellt. Dies ist keine Perspektive für junge Menschen, die zu Recht Verlässlichkeit und Planbarkeit erwarten, wenn sie sich für einen Arbeitgeber entscheiden. Diese Ergebnisse werden sicher in die Tarifforderungen mit einfließen. (S. 26)